Der Ständerat hat am 6. Dezember 2001 den Entwurf zum Bundesgesetz über die Justizkommission an die Kommission zurückgewiesen (Totalrevision der Bundesrechtspflege ; 01.023). Nun hat die Kommission für Rechtsfragen die Diskussion über die Vorbereitung der Wahlen der Richterinnen und Richter für die Bundesgerichte sowie über die Aufsicht und die Oberaufsicht über die künftigen erstinstanzlichen Bundesgerichte wieder aufgenommen. Mit 7 Stimmen und 3 Enthaltungen beantragt sie die Einführung einer Gerichtskommission im Geschäftsverkehrsgesetz (SR 171.11). Diese Kommission soll eine Kommission der Vereinigten Bundesversammlung (beider Räte also) sein und aus 12 Mitgliedern des Nationalrats und 5 Mitgliedern des Ständerats bestehen. Ihre Aufgabe wäre es, die Richterstellen auszuschreiben und der Bundesversammlung Vorschläge zur Wahl und Anträge zur Amtsenthebung von Richterinnen und Richtern zu unterbreiten. Diese neue Kommission würde in ihrer Arbeit von einem Beirat unterstützt, der mittels einer Verordnung der Bundesversammlung geschaffen werden soll. Dieser Beirat soll die Kandidaturen für das Bundesstrafgericht (und später auch für das Bundesverwaltungsgericht) prüfen und der Gerichtskommission Bericht erstatten. Kommission und Beirat sollen über ein gemeinsames Sekretariat verfügen. Mit 5 gegen 3 Stimmen hat die Rechtskommission beschlossen, dass der Beirat bei der Prüfung der Kandidaturen für das Bundesgericht nicht zwingend einbezogen werden muss. Eine Minderheit ist der Auffassung, alle Kandidaturen sollten vom Beirat geprüft werden müssen.
Die Kommission ist weiterhin überzeugt, dass die Aufsicht über die Gerichte mittelfristig gegenüber heute ausgebaut werden muss. Sie hat Kenntnis davon genommen, dass zurzeit im Rahmen der Geschäftsprüfungskommission eine Untersuchung zu diesem Thema gemacht wird. Weil sie es für sinnvoll hält, die Ergebnisse dieser Untersuchung abzuwarten und weil die Schaffung des Bundesstrafgerichts drängt, hat sie mit 7 gegen 1 Stimme darauf verzichtet, im jetzigen Zeitpunkt weitere Anträge zur Gerichtsaufsicht zu machen. Nach Ansicht einer Minderheit sollte die Gerichtskommission mit der Oberaufsicht über die Bundesgerichte betraut werden. Auch bei dieser Aufgabe würde sie vom Beirat unterstützt.
Die Kommission folgt dem Nationalrat und beantragt einstimmig, die Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen um Ausland anzunehmen (Pa. Iv. Wiederverkauf von Grundstücken zwischen Personen im Ausland; 98.044). Nach dieser Initiative sind die Grundstücke, die unter Personen im Ausland wiederverkauft werden, nicht an das Kontingent anzurechnen.
Schliesslich hat die Kommission ohne Gegenstimme Eintreten auf den Entwurf zum Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung (98.037, Entwurf 2) beschlossen, an dem der Nationalrat in der Wintersession 2001 substanzielle Änderungen vorgenommen hatte.
Die Kommission tagte am 21. Februar 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Simon Epiney (CVP/VS) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Ruth Metzler.
Bern, 25.02.2002 Parlamentsdienste