Die Kommission hat den Bericht des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik 2001 (02.003) zur Kenntnis genommen. Im Mittelpunkt der Diskussion stand der erste Teil des Berichts, d.h. die Beziehungen zwischen Globalisierung, Wirtschaftswachstum und Kampf gegen die Armut. Die Kommission stellte dabei fest, dass die Globalisierung in neu globalisierten Ländern sich positiv auf die Einkommen ausgewirkt und damit zu einer Verringerung der wirtschaftlichen Armut geführt hat. Weiter befasste sie sich mit der Frage, wie die Früchte des Weltwirtschaftswachstums verteilt werden. Schliesslich stimmte sie den Botschaften zu insgesamt acht Wirtschaftsabkommen zu. Dazu gehören u.a. die Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und dem Haschemitischen Königreich Jordanien, der Republik Kroatien und der Türkei sowie das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2001.
Die APK-N hatte im Januar dieses Jahres beschlossen, zum derzeitigen Reformprozess innerhalb der Europäischen Union verschiedene Anhörungen durchzuführen. In einer ersten Anhörungsrunde unterhielt sich die Kommission mit Laurent Goetschel, Professor am Europainstitut der Universität Basel, und mit Ferdinando Riccardi, Herausgeber des "Bulletin Quotidien Europe" in Brüssel, über die Perspektiven der EU nach dem Nizza-Vertrag und dem Laekenprozess und über deren Auswirkungen auf die Schweizer Politik. Diese Anhörungen, bei denen sowohl schweizerische als auch ausländische Experten zu Worte kommen, werden bis zum kommenden Sommer fortgesetzt.
Im Weiteren hat die APK-N Bilanz über die letztjährigen Tätigkeiten der Schweizer Parlamentarierdelegationen bei internationalen Organisationen gezogen und von den Berichten der Schweizer Delegationen bei der Efta und dem Europäischen Parlament (02.005), beim Europarat (02.006) und bei der Parlamentarischen Versammlung der OSZE (02.007) Kenntnis genommen.
Schliesslich hat die Kommission einen Entwurf zu einer Erklärung ihres Rates mit einem in ihren Augen dringend nötigen Aufruf an alle Länder, die Genfer Konventionen einzuhalten, angenommen (Beilage)
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Claude Frey und teils im Beisein der Bundesräte Villiger, Deiss und Couchepin am 25. und 26. Februar 2002 in Bern getagt.
Entwurf einer Erklärung der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 26. Februar 2002 zuhanden des Nationalrates (gemäss Artikel 42a GNR) betreffend die Respektierung der Genfer Konventionen
Die Genfer Konventionen sind unverrückbare Mindestnormen, die aus der traurigen Erfahrung des Zweiten Weltkrieges entstanden sind. Dieses Recht stellt kein Ideal dar, sondern einen weltweit geltenden Kompromiss zwischen legitimem militärischem Grundrecht und grundlegendem Personenschutz. Dieses Recht darf auf keinen Fall in Frage gestellt werden: Es muss angewandt und wo nötig ausgebaut werden.
Der Terrorismus ist eine krasse Negierung der universellen humanitären Grundsätze. Der Terrorismus muss auf der Grundlage dieser universellen Grundwerte bekämpft werden, ohne dabei aber die humanitären Regeln des Völkerrechts zu verletzen.
Der schweizerische Nationalrat ruft alle Länder auf, besonders heute im Kampf gegen den Terrorismus die Genfer Konventionen zu achten, und zwar:
- in der Praxis (Behandlung der Soldaten, Gefangenen und der Zivilbevölkerung);
- auf rechtlicher Ebene (de-jure-Anwendung: bedingungslos und nicht selektierend).
Der schweizerische Nationalrat ruft die Behörden aller Länder auf, die Legitimität und Gültigkeit der in den Genfer Konventionen verankerten humanitären Regeln in keiner Weise in Frage zu stellen.
Bern, 26.02.2002 Parlamentsdienste