Im Jahr 2001 wurde die Finanzdelegation in der Öffentlichkeit besonders durch ihre Budgetkompetenzen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung des Flugbetriebs wahrgenommen. In der Tat genehmigte die Finanzdelegation 1,9 Milliarden Franken Nachtragskredite, was in ihrer 100jährigen Geschichte einmalig ist. In der schwierigen Lage im Oktober 2001 musste die Finanzdelegation in engem Kontakt mit dem Bundesrat Entscheide fällen, damit eine Notsituation zum Wohle des Landes bewältigt werden konnte. Zudem hat sie mit dem Bundesrat eine neue Vereinbarung über Personalmassnahmen getroffen, die nur mit der Zustimmung der Finanzdelegation in Kraft treten.

Gemäss Geschäftsverkehrsgesetz obliegt der Finanzdelegation die laufende nähere Überwachung des gesamten Finanzhaushalts des Bundes und der dezentralisierten Verwaltung. Sie zählt je drei Mitglieder des Ständerates und des Nationalrates, die den Finanzkommissionen des entsprechenden Rates angehören. Der Auftrag der Finanzdelegation umfasst vor allem fünf Aufgaben: Sie verfügt über besoldungs- und kreditrechtliche Kompetenzen, nimmt die Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) ab, übt die mitschreitende Aufsicht über die Finanzpolitik des Bundesrates aus und kann Mitberichte zu Botschaften des Bundesrates an die Bundesversammlung verfassen.

Im Berichtsjahr bewilligte die Finanzdelegation an Stelle des Parlamentes im Dringlichkeitsverfahren insgesamt 39 Zahlungskredite und 10 Zusatzkredite. Der weitaus grösste Betrag (1,248 Mrd. Fr.) diente der Aufrechterhaltung des Flugbetriebs. Bei den dringlichen Verpflichtungskrediten handelte es sich im Wesentlichen um kurzfristige Überbrückungskredite an ausländische Notenbanken sowie um Garantien für die Dritthaftpflicht bei Terror und Entführung bei Fluggesellschaften. Nach dem 11. September hatten die privaten Versicherungsgesellschaften die Haftpflicht vorübergehend auf 50 Millionen Franken pro Schadenfall eingeschränkt. Bei 5 Zahlungskrediten lehnte die Finanzdelegation die Dringlichkeit ab (vgl. Ziff. 3.2.2).

Neben der Behandlung der dringlichen Kredite bildeten Personalfragen einen Schwerpunkt. Der Bundesrat und die Finanzdelegation kamen überein, dass das Mitspracherecht der Finanzdelegation auch unter dem Bundespersonalgesetz aufrechterhalten wird. Die mitschreitende Kontrolle und der Vorbehalt der Zustimmung wird sich noch auf rund 400 Stellen im Überklassenbereich erstrecken. Für weitere rund 900 Stellen ist eine nachträgliche jährliche Berichterstattung vorgesehen. Bei den Kaderlöhnen der Bundesunternehmungen erwartet die Finanzdelegation Vorschläge des Bundesrates, welche Eckwerte festgelegt werden sollen.

Die Finanzdelegation befasste sich mit einer Vielzahl weiterer Geschäfte und wies insbesondere bei folgenden Geschäften auf einen Handlungsbedarf hin:

  • Umsetzung Projekt NOVE-IT (Ziff. 2.4)
  • Präsenz Schweiz (Ziff. 4.2.2)
  • Mandate Internationaler Organisationen an Schweizerinnen und Schweizer (Ziff. 4.2.3)
  • Kostentransparenz bei den Leistungserbringern nach KVG (Ziff.4.3.2)
  • Sicherheitsleistungen der Asylbewerbenden (Ziff. 4.4.2)
  • Liquidation von Immobilien der Armee (Ziff. 4.5.3)
  • Anlagen der Pensionskasse des Bundes (Ziff. 4.6.2)
  • Ausweis von aktivierten Deckungslücken unter dem Verwaltungsvermögen (Ziff. 4.6.3)
  • Vollzug Investitionshilfegesetz (Ziff. 4.7.1)
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung der SAPOMP Wohnbau AG (Ziff. 4.7.4)
  • Schlussbericht zum Ausbau der BLS auf Doppelspur (Ziff. 4.8.4)
  • Kosten der Wiederansiedlung des Luchses (Ziff. 4.8.5)

Im Bericht der Finanzdelegation 2001 werden insbesondere Fälle erwähnt, die zu Bemerkungen Anlass gaben. Dass die Finanzdelegation auch zahlreiche Geschäfte positiv beurteilt hat, kommt darin nur ungenügend zum Ausdruck. Sie richtet ihren Dank an den Bundesrat und die Verwaltung für die insgesamt zweckmässige Verwendung öffentlicher Gelder. Schliesslich richtet die Finanzdelegation ihren Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eidgenössischen Finanzkontrolle und des Sekretariates der Finanzkommissionen und Finanzdelegation, die ihre Aufgabe stets kompetent und loyal erfüllt haben.

Bern, 03.04.2002    Parlamentsdienste