Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates ist mit dem Bundesrat der Auffassung, dass eine Reform der Regierung notwendig ist. Die Anzahl derjenigen Personen, die mit hinreichender demokratischer Legitimation die politische Regierungs-verantwortung zu tragen haben, muss vergrössert werden. Auf welchem Wege dies geschehen soll, ist aber noch offen. Der Vorschlag des Bundesrates für eine "zweistufige Regierung", in welcher sieben "delegierte Minister" den siebenköpfigen Bundesrat unterstützen und sektorielle Regierungsverantwortung mittragen, hat in der Kommission zahlreiche Fragen aufgeworfen. Die Kommission hat das zuständige Departement beauftragt, ihr als mögliche Alternative auch ein ausgearbeitetes Modell einer Aufstok-kung des Bundesrates auf neun Mitglieder mit einer eventuell verstärkten Stellung des Präsidiums des Bundesrates vorzulegen.
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates teilt die Auffassung des Nationalrates, dass die Mitglieder der eidgenössischen Räte besser unterstützt werden müssen, um ihre anspruchsvollen verfassungsmässigen Aufgaben wahrnehmen zu können. Die Kommission hat aber die vom Nationalrat in der Frühjahrssession beschlos- sene Vorlage (02.400. Pa.Iv. SPK-N. Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben) erheblich umgestaltet. Der Nationalrat wollte jedem Ratsmitglied neu einen zweckgebundenen Kredit von 40'000 Franken für die Anstellung einer administra- tiven oder wissenschaftlichen Hilfskraft zur Verfügung stellen. Die Kommission des Ständerates möchte auf diesen Kredit verzichten, dafür aber das steuerbare pauschale Jahreseinkommen eines Ratsmitglieds von bisher 12'000 auf 24'000 Franken und die nicht steuerbare Spesenpauschale von bisher 18'000 auf 30'000 Franken aufstocken. Daraus resultiert eine Minderbelastung des Bundeshaushaltes um 16'000 Franken pro Ratsmitglied (4 Mio Franken pro Jahr) gegenüber den Beschlüssen des Nationalrates. Die Lösung des Nationalrates trägt den sehr verschiedenartigen Situationen und Bedürf-nissen der einzelnen Ratsmitglieder zu wenig Rechnung und führt zudem zu einem grossen Aufwand für die zentrale Personaladministration der persönlichen Mitarbeiten-den. Demgegenüber ist die Lösung der ständerätlichen Kommission viel einfacher und erlaubt es dem einzelnen Ratsmitglied, eine auf seine persönliche Situation zugeschnit-tene Unterstützung zu organisieren.
Der Nationalrat wollte die bisher im Gesetz festgelegten Beträge der Jahrespauschalen in die Verordnung verschieben. Die Kommission des Ständerates möchte demgegenüber alle wichtigen Beträge (darunter neu auch das Taggeld von 400 Franken) auf der Stufe des referendumsfähigen Gesetzes festlegen. Lediglich die periodische Anpassung dieser Beträge an die Teuerung soll neu durch die Verordnung vorgenommen werden können.
Die Kommission hat die Gesetzesänderung in der Gesamtabstimmung mit 9:1 Stimmen angenommen. Eine Minderheit von drei Kommissionsmitgliedern beantragt eine höhere Spesenpauschale von 40'000 Franken; eine weitere Minderheit von einem Kommissions-mitglied beantragt niedrigere Jahrespauschalen (16'000 Franken Jahreseinkommen, 24'000 Franken Spesenentschädigung).
Die Frage der Einführung der Kantonsinitiative stellt die letzte materielle Differenz dar, welche es bei der Vorlage 99.436 "Beseitigung von Mängeln der Volksrechte" noch zu bereinigen gibt. Die Kommission hat sich mit 5:5 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten gegen die Einführung der Kantonsinitiative ausgesprochen. Mit diesem Beschluss schliesst sich die Kommission dem Nationalrat an, welcher sich am 21. März 2002 mit 86:60 Stimmen gegen dieses Instrument ausgesprochen hat. Die Mehrheit der SPK des Ständerates ist wie der Nationalrat der Ansicht, dass die Kantonsinitiative kein taugliches Mittel darstellt, um kantonale Interessen auf Bundesebene einzubringen, zumal ja bereits vom Kantonsreferendum kein Gebrauch gemacht wird. Den Kantonen stehen genügend andere, wirksamere Mittel zur Verfügung.
Die Kommission trat einstimmig ein auf die Vorlage des Nationalrates für ein Beschwerde-recht gegen Einbürgerungsentscheide, die das in der Verfassung verankerte Willkür- und Diskriminierungsverbot missachten (01.455 Pa.Iv. SPK-N. Beschwerderecht gegen diskriminierende Einbürgerungsentscheide). Die Kommission beschloss jedoch, die Beratung der Vorlage bis zur Vorberatung der Bürgerrechtsrevision des Bundesrates zu sistieren. Das Revisionspaket des Bundesrates sieht dasselbe Beschwerderecht vor wie die Kommissionsvorlage, welcher der Nationalrat am 20. März 2002 mit 96:53 Stimmen zugestimmt hatte.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates tagte am 8./9. April 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Herrn Ständerat Franz Wicki (CVP/LU).
Bern, 09.04.2002 Parlamentsdienste