Das internationale Übereinkommen gegen die Rassendiskriminierung ist für die Schweiz Ende 1994 in Kraft getreten. Es verpflichtet die Schweiz, dem Ausschuss gegen Rassendiskriminierung periodisch Bericht über die Umsetzung des Übereinkommens zu erstatten. Die Anwendung von Artikel 14 ist für die Vertragsstaaten fakultativ. Er besagt, dass diese die Zuständigkeit des Ausschusses auch für individuelle Mitteilungen anerkennen können. Mit 7 zu 5 Stimmen empfiehlt die Kommission dem Ständerat, nicht auf eine entsprechende Vorlage des Bundesrates (01.052) einzutreten. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die schweizerische Gesetzgebung ausreicht, um Rassendiskriminierung wirksam zu verhindern. Mit dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg steht zudem bereits eine funktionierende internationale Rekursinstanz zur Verfügung.
Weiter hat die Kommission die Weiterführung der humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft (01.072) einstimmig genehmigt. Der für die nächsten vier Jahre vorgesehene Rahmenkredit fällt mit 1500 Millionen deutlich höher aus als frühere Kredite. Ein Teil dieser Erhöhung ist darauf zurückzuführen, dass der Rahmenkredit erstmals auch die früher gesondert beantragte Unterstützung für den Sitz des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz IKRK enthält. Der andere Teil beruht auf dem Willen des Bundesrates, die finanziellen Mittel für die internationale humanitäre Hilfe der Schweiz zu erhöhen.
Die Kommission hat ferner die Diskussion über die Aufstockung und Verlängerung des Rahmenkredits für die Zusammenarbeit mit Osteuropa (01.073) eingeleitet. Sie teilt im Prinzip die Ansicht des Bundesrates, dass es im Interesse der Schweiz liegt, einen Beitrag zur weiteren wirtschaftlichen und politischen Stabilisierung der betroffenen Länder zu leisten. Die Kommission hat jedoch die Entscheidung über den Kredit auf ihre nächste Sitzung verschoben. Vorerst soll abgeklärt werden, wie die im Moment bestehenden Probleme bei der Rückführung von Staatsangehörigen Serbiens und Montenegros gelöst werden können.
In einer Aussprache mit Bundesrat Joseph Deiss hat die Kommission die Abberufung von Botschafter Thomas Borer diskutiert. Sie liess sich über den Ablauf der Ereignisse informieren und zeigte sich mehrheitlich befriedigt von den Erklärungen des eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Allerdings kritisierte sie die teilweise lückenhafte Kommunikation zwischen dem EDA und Botschafter Borer. Die Kommission hält das Verhalten der Boulevardpresse für unakzeptabel und bedauert deren fehlenden Respekt vor der Würde der betroffenen Personen.
Schliesslich hat die Kommission die in der zweiten Jahreshälfte des vergangenen Jahres getroffenen zolltarifarischen Massnahmen genehmigt und eine Reihe von Petitionen behandelt.
Die Kommission tagte am 11. und 12. April in Bern unter der Leitung von Ständerat Maximilian Reimann und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Joseph Deiss.
Bern, 12.04.2002 Parlamentsdienste