Die Kommission spricht sich mit knapper Mehrheit gegen eine parlamentarische Initiative aus, wonach die parlamentarische Immunität bei Verstössen gegen das im StGB verankerte Rassendiskriminierungsverbot aufzuheben sei. Ferner hat sie die Prüfung der Differenzen bei der Revision des Strafgesetzbuches abgeschlossen.

Die Kommission beantragt mit 9 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Aeppli Wartmann (01.435 n Änderung des Verantwortlichkeitsgesetzes) keine Folge zu geben. Diese Initiative verlangt, dass die parlamentarische Immunität von Ratsmitgliedern, die gegen das Rassendiskriminierungsverbot (Art. 261bis StGB) verstossen haben, aufgehoben wird. Eine Minderheit will der Initiative Folge geben. Im Gegensatz zur Mehrheit ist die Minderheit der Ansicht, dass dem Rassendiskriminierungsverbot ein besonderer Stellenwert einzuräumen sei und die Parlamentsmitglieder in diesem Bereich ein Beispiel geben sollten.

Die Kommission hat die Prüfung der Differenzen zur Revision des Strafgesetzbuches (98.038; Entwurf A) abgeschlossen. Die Mehrheit der Kommission verzichtet auf die Festsetzung eines Mindesttagessatzes, während die Minderheit wie der Ständerat einen Mindestsatz von 10 Franken festgelegt haben möchte. Bezüglich des Strafmasses, innerhalb dessen eine bedingte Strafe möglich ist, hält die Mehrheit der Kommission an der Differenz zum Ständerat fest und beantragt, diese Höchstdauer auf zwei Jahre festzulegen. Die Minderheit sprach sich für die vom Ständerat vorgeschlagenen 3 Jahre aus. Die Kommission hat das Kapitel über die Massnahmen eingehend überprüft. Sie beantragt, eine unabhängige Begutachtung einzuführen, wenn infolge eines schweren Deliktes eine Massnahme angeordnet wird. Darüber hinaus schlägt sie vor, dass die Probezeit nach dem Vollzug einer Massnahme oder einer Freiheitsstrafe für Täter schwerer Delikte verlängert werden kann. Endlich sieht sie die Erweiterung der Therapieangebote für Täter mit besonderen prognoserelevanten Persönlichkeitsmerkmalen vor. Eine Minderheit spricht sich gegen diese Erweiterung aus.

Die Kommission hat von den - weitgehend positiven - Ergebnissen der Vernehmlassung zurparlamentarischen Initiative 98.411 (SchKG. Betreibung von UVG-Prämienforderungen) Kenntnis genommen und mit 13 Stimmen bei 5 Enthaltungen einen Entwurf zur Änderung von Artikel 43 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes angenommen. Die Mehrheit beantragt, für Prämien der obligatorischen Unfallversicherung sowie für privatrechtliche Forderungen bis zu 1000 Franken die Konkursbetreibung auszuschliessen. Eine Minderheit beantragt, davon sämtliche im öffentlichen Recht begründeten Forderungen sowie privatrechtliche Forderungen bis zu 5000 Franken auszuschliessen.

Ferner hat die Kommission der Änderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes (02.008 n) einhellig zugestimmt, wonach die Streitwertgrenze für einfache, rasche und kostenlose Verfahren entsprechend dem Obligationenrecht von 20'000 auf 30'000 Franken erhöht wird.

Im Übrigen hat die Kommission die Beratung zum Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen (00.088) weitergeführt und die Detailberatung des Fusionsgesetzes (00.052 s) aufgenommen.

Die Kommission hat am 22. und 23. April 2002 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Anita Thanei (S/ZH) in Bern getagt.

Bern, 24.04.2002    Parlamentsdienste