Schwerpunkt der Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats war die Beratung der 11. AHV-Revision (00.014 n), die der Nationalrat an seiner Sondersession vom Mai 2001 verabschiedet hatte. An früheren Sitzungen hatte die Kommission beschlossen, den Beitragssatz bei 7.9 Prozent (Bundesrat 8,1 , Nationalrat 7.8 Prozent) festzulegen und die sinkende Beitragsskala gemäss Bundesrat beizubehalten, aber bei 48'000 Franken einzufrieren. Heute beschloss sie nach eingehender Diskussion, die Witwen- oder Witwerrente mit Kindern von heute 80 auf künftig 60 Prozent der Altersrente und die Waisenrente von heute 40 auf künftig 60 Prozent der Altersrente festzulegen. Witwen mit Anspruch auf Betreuungsgutschriften werden den Witwen mit Kindern gleichgestellt. Mit dieser Regelung fahren jene Witwen wesentlich besser, welche Kinder betreuen; nachdem die Kinder selber ins Erwerbsleben übergetreten sind, wird es den Frauen zumeist leicht fallen, die leicht reduzierte Rente durch Erwerbstätigkeit auszugleichen. Bedeutsam ist, dass für alle einmal bestehenden Renten der dauernde Besitzstand gesichert ist und die Übergangsfrist mit 12 Jahren grosszügig bemessen wird. Die kinderlose Witwe soll eine einmalige Entschädigung erhalten, falls sie im Zeitpunkt der Verwitwung mindestens 45 Jahre alt und 5 Jahre verheiratet war. In den Fragen des Rentenanpassungsrhythmus und des Mischindex schloss sich die Kommission dem Bundesrat und dem Nationalrat an. Zur Rentenflexibilisierung: An einer nächsten Sitzung sollen der Kommission zusätzliche Modelle vorgelegt werden. Diese sollen es erlauben, die für den Vorbezug der Altersrente vorgesehenen Mittel noch gezielter als im Antrag des Nationalrats für jene Bevölkerungsgruppen einzusetzen, die besonders darauf angewiesen sind.
Über den Bundesbeschluss über die Finanzierung der AHV/IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze wird die Kommission erst nach der Detailberatung der IV-Vorlage, voraussichtlich am 27./ 28. Mai 2002, entscheiden. Die beiden Vorlagen sollen dem Ständerat zusammen mit der 1. BVG-Revision in der Herbstsession vorgelegt werden. Dies ermöglicht ein allfälliges Rückkommen auf einzelne Entscheide und eine kohärente Revision der eng zusammenhängenden Sozialversicherungsgesetze.
Anschliessend befasste sich die Kommission mit zwei Standesinitiativen. Die St. Iv. des Kantons Jura, Risikoausgleich unter den Krankenkassen (01.305 s ) verlangt eine Erweiterung der Kriterien für den Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen. Die Kommission sieht in der zunehmenden Risikoselektion durch die Krankenkassen ein Problem, für das Lösungen gefunden werden müssen. Sie beantragt mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Standesinitiative Folge zu geben.
Die Standesinitiative des Kantons Wallis. Transparenz der Krankenkassen (01.308 s) fordert für das Bundesamt für Sozialversicherung und die eidgenössischen Räte verbesserte Möglichkeiten zur Überprüfung der Geschäftsführung der Krankenkassen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die geltende Regelung zur effizienten Kontrolle der Kassen ausreicht und beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Der in der Motion Nationalrat (Joder). Für eine Aufwertung der Krankenpflege (00.3521 n) geforderten Bezeichnung der Krankenschwestern und Krankenpfleger als selbstständige Leistungserberinger konnte die Kommission nicht zustimmen; sie will aber das Anliegen der Aufwertung der Pflegeberufe und der Verbesserung der Pflegeforschung mittels eines Kommissionspostulats und allenfalls zusätzlich in einer Empfehlung umsetzen.
Schliesslich nahm die Kommission die Beratung der 4. IV-Revision (01.015 n) auf und beschloss ohne Gegenantrag Eintreten auf die Vorlage. Die Detailberatung und Hearings sind für den 8. Mai 2002 traktandiert.
Die Kommission tagte am 22./23. April 2002 in Bern, unter dem Vorsitz von Bruno Frick (CVP/ SZ) und in Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Dreifuss. Zur Standesinitiative Jura wurde Herr Dr. Pierre-Alain Fridez, Grossrat, zur Standesinitiative Wallis die Herren Dr. Pierre-Christian de Roten, Grossrat, und Daniel Volken, angehört.
Bern, 24.04.2002 Parlamentsdienste