An ihrer Sitzung vom 2./3. Mai 2002 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates mit der Detailberatung zum Behindertengleichstellungsgesetz begonnen. Dabei hat sie bereits zahlreiche Differenzen zu Bundesrat und Ständerat geschaffen. Dies betrifft insbesondere die Ausweitung der Geltung für die Bereiche Erwerbsleben, Aus- und Weiterbildung, öffentlich zugängliche Bauten, Wohngebäude, Internet und Fernsehen.

Noch ist es zu früh, um eine Schlussbilanz der Beratungen der SGK-N zur Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" und das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen BehiG (00.094 s) zu ziehen. Es zeichnet sich aber bereits ab, dass die Kommission zugunsten der Menschen mit Behinderung in einigen Punkten markant über die Beschlüsse des Ständerates vom Oktober 2001 hinausgehen will. Die entsprechenden Beschlüsse wurden in der Regel im Verhältnis von etwa zwei zu eins gefasst.

Beispielsweise soll das Gesetz auch für alle öffentlich zugängliche Bauten, die vor Inkraftsetzung des BehiG gebaut wurden oder für Wohnbauten mit mindestens sechs Wohneinheiten (statt acht) gelten. Neu soll das Gesetz grundsätzlich für alle Arbeitsverhältnisse nach Obligationenrecht sowie alle öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisse beim Bund, bei den Kantonen und Gemeinden gelten, und nicht nur für Arbeitsverhältnisse nach dem Bundespersonalgesetz. Neu in den Katalog aufgenommen werden soll ebenfalls die Berufs- und Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und den Bundesgesetzen über die Fachhochschulen und ETH. Der Rechtsschutz soll analog zum Gleichstellungsgesetz für Frau und Mann ausgestaltet werden. Vorgesehen ist weiter eine Verbesserung der Beschwerde- und Klagerechte. Für die Sehbehinderten soll der Zugang zum Internet verbessert und für die Hörgeschädigten die Verwendung der Gebärden- und Lautsprache beim öffentlichen Fernsehen gefördert werden. Zugestimmt hat die Kommission auch einem Antrag zur Schaffung von Anreizen, um die Beschäftigung der Menschen mit Behinderung zu fördern.

Praktisch zu allen wichtigen Abänderungsanträgen sind Minderheitsanträge eingereicht worden.

Die Vorlage des Bundesrates will Artikel 8 Absatz 4 der geltenden Bundesverfassung umsetzen. Gleichzeitig soll sie als indirekter Gegenvorschlag zur am 14. Juni 1999 eingereichten Volksinitiative "Gleiche Reche für Behinderte" dienen. Die Vorlage des Bundesrates und des Ständerates beschränkt sich im Wesentlichen auf den Zugang zu öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen, öffentlich zugängliche Einrichtungen zum öffentlichen Verkehr, die genannten Wohngebäude mit mindestens acht Wohneinheiten und Gebäuden mit vielen Arbeitsplätzen, unabhängig davon, ob sie Privaten oder dem Gemeinwesen gehören.

Die SGK hat ihre Beratungen am 2. Mai 2002 mit einem ergänzenden Hearing begonnen, an dem Vertreter des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes und der GastroSuisse angehört wurden. Das Geschäft, das vom Nationalrat in der Sommersession 2002 traktandiert werden soll, will die SGK in einer ausserordentlichen Sitzung am 27. Mai 2002 zu Ende beraten.

Die SGK hat weiter die am 22. Juni 2001 von Nationalrätin Franziska Teuscher eingereichte Parlamentarische Initiative "Elternurlaub für erwerbstätige Mütter und Väter" (01.438 n) vorberaten und mit 11 zu 6 Stimmen beschlossen, dem Nationalrat zu beantragen, der Initiative keine Folge zu geben. Ausschlaggebend war das Argument, dass im Augenblick bereits einige gewichtige familienpolitische Vorlagen beim Parlament in Bearbeitung seien (Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze, Mutterschaftsversicherung, Ergänzungsleistungen für Familien gemäss Tessiner Modell).

Die Teilrevision des KVG. Spitalfinanzierung (00.079 s) wird die SGK erst Ende Juni 2002 weiter beraten. Damit die KVG-Revision für die Herbstsession behandlungsreif ist, wurde für die Juni- und August-Sitzung je ein zusätzlicher Sitzungstag beschlossen (26./27./28. Juni; 28./29./30.August).

Die Sitzung fand am 2./3. Mai 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) statt. Angehört wurden Urs Kaiser, Bereichsleiter Interessenvertretung des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, Bern, und Hans Peyer, stellvertretender Direktor der GastroSuisse.

Bern, 06.05.2002    Parlamentsdienste