Die aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) empfiehlt, das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland zu genehmigen, da eine Ablehnung dieses Vertrags sich negativ auswirken würde. Im Weiteren hat die Kommission die Mandate der Schweizer Delegation bei der neuen Verhandlungsrunde der Welthandelsorganisation (WTO) geprüft und ein Kommissionspostulat angenommen, das die Einstellung jeglicher militärischen Zusammenarbeit zwischen Israel und der Schweiz fordert.

Die APK-N empfiehlt ihrem Rat mit 9 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, auf die Ratifikation des Luftverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland (02.027) einzutreten und dieses zu genehmigen. Sie zeigte sich besorgt über die negativen Auswirkungen, die eine Ablehnung dieses Vertrags auf die schweizerische Aussenpolitik haben könnte. Vor allem betonte sie, dass es nicht im Interesse der Schweiz sei, die guten Beziehungen zu beeinträchtigen, welche die Schweiz zur Bundesrepublik Deutschland unterhält. Das Abkommen legt die seit über zwanzig Jahre bestehenden Differenzen bei. Es wurde am vergangenen 18. Oktober von Bundesrat Moritz Leuenberger und dem deutschen Verkehrsminister Kurt Bodewig unterzeichnet. Der Nationalrat wird am kommenden 19. Juni über die Ratifikation dieses Abkommens debattieren.

Die Kommission wurde vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes zu den WTO-Verhandlungsmandaten der Schweizer Delegation konsultiert. Sie unterstützt insgesamt die Strategie zur schrittweisen Liberalisierung des Handels, liess aber gewisse Vorbehalte insbesondere in Bezug auf die Verhandlungen im Agrar- und im Dienstleistungsbereich verlauten. In der Kommission durchwegs positive Aufnahme finden hingegen die Bestrebungen um eine Stärkung der bestehenden Regeln über den Welthandel. Schliesslich sollte die Schweizer Delegation an dieser Verhandlungsrunde für eine bessere Einbindung der Wirtschafts-, der Entwicklungs- und der Umweltpolitik eintreten. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im Juni mit dieser Vorlage befassen.

In der Absicht, der Einhaltung des humanitären Völkerrechts im Nahen Osten Nachdruck zu verschaffen, hat die Kommission mit 11 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, ein Postulat zu überweisen, das den Bundesrat auffordert zu erwägen, jegliche militärische und technische Zusammenarbeit mit Israel abzubrechen sowie Rüstungskäufe aus Israel einzustellen, solange dieses Land die Genfer Konventionen und deren Zusatzprotokolle nicht einhält. Eine Minderheit ist der Meinung, dass die Schweiz aus Neutralitätsgründen nicht befugt sei, unilaterale Massnahme gegen Israel zu ergreifen.

Im Rahmen der Anhörungen zu den institutionellen Reformen der Europäischen Union sprachen vor der Kommission zum Thema « Gemeinsame Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik» die Herren Christoph Heusgen (Direktor der Strategieplanungs- und Frühwarneinheit des Generalsekretärs und Hohen Vertreters für eine gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik der EU, Javier Solanda) und Fred Tanner (Stellvertreter des Direktors des Genfer Zentrums für Sicherheitspolitik).

Im Weiteren diskutierte die Kommission über die Ziele der Schweiz innerhalb der UNO. Wichtig ist in den Augen der Kommission vor allem, dass die Schweiz in dieser Organisation völlig unabhängig für die demokratischen und humanitären Werte eintritt.

Überdies informierte sich die Kommission über den Stand der neuen bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (Bilaterale II). Die Schweiz verfügt nun über alle Verhandlungsmandate, während die EU im Juni die Mandate betreffend «Schengen/Dublin», «Dienstleistungen» und «MEDIA-Programm» verabschieden dürfte.

Schliesslich wurde die Kommission über die nunmehr 17-monatige Tätigkeit von «Präsenz Schweiz» informiert.

Die Kommission hat am 23. und 24. Mai 2002 teils im Beisein der Bundesräte Joseph Deiss, Pascal Couchepin und Moritz Leuenberger getagt.

Bern, 24.05.2002    Parlamentsdienste