Die im Rahmen des Steuerpakets (01.021) vom Bundesrat vorgeschlagene Reform der Besteuerung des Wohneigentums sieht einen Systemwechsel vor, der die Abschaffung von Eigenmietwert und Schuldzinsabzug für selbstbewohntes Wohneigentum sowie die Reduktion der Unterhaltsabzüge umfasst. Während die Vorlage des Bundesrates bei der direkten Bundessteuer Steuerausfälle von zwischen 155 und 225 Mio. Franken zugunsten der Wohnbauförderung vorsah, erhöhte der Nationalrat die Steuerausfälle auf zwischen 410 - 540 Mio. Franken.
An ihrer Sitzung vom 26. Oktober 2001 hatte die WAK-S Eintreten auf die Vorlage beschlossen und sich anschliessend auf die beiden anderen Teile des Steuerpakets (Familienbesteuerung und Stempelabgabe) konzentriert. An ihrer gestrigen Sitzung begann sie die Detailberatung zur Reform der Wohneigentumsbesteuerung im Rahmen einer ersten Lesung. Die Kommission forderte von der Verwaltung zusätzliche Informationen zu den verschiedenen zur Diskussion stehenden Varianten (Systemwechsel, Verbesserung des bestehenden Systems). Damit sollen Steuerausfälle begrenzt bzw. optimal eingesetzt werden. Die zweite Lesung soll nach der Sommerpause stattfinden, damit möglichst alle drei Teile des Steuerpakets gleichzeitig in der Herbstsession vom Ständerat behandelt werden können.
Die WAK tagte am 23. Mai 2002 unter dem Präsidium von Ständerat Schiesser (FDP/GL) und im Beisein von Bundespräsident Villiger in Bern.
Bern, 24.05.2002 Parlamentsdienste