Nach geltendem Recht kann der Bundesrat dringliche Zahlungen des Bundes in unbegrenzter Höhe vornehmen. Wo dies möglich ist, holt er die vorgängige Zustimmung der aus je drei Mitgliedern beider Räte bestehenden Finanzdelegation ein. Die SVP-Fraktion will mit einer parlamentarischen Initiative (01.462) dieses Verfahren ändern und Kreditbeschlüsse ab einer bestimmten Höhe allein durch das Parlament fassen lassen. Die SPK beantragt ihrem Rat mit 17:5 Stimmen, dieser Initiative der SVP-Fraktion Folge zu geben, wobei bei der späteren Ausarbeitung einer konkreten Regelung auch andere als die von der SVP vorgeschlagenen Lösungen noch näher geprüft werden sollen.
Die Kommissionsminderheit meint, dass gerade die Erfahrung des letzten Spätherbsts gezeigt habe, dass die Regierung in dringlichen Fällen schnell handeln können muss. Das geltende Verfahren habe sich bewährt; dank ihm habe die Existenz einer nationalen Fluggesellschaft gesichert werden können.
Die Kommissionsmehrheit hält dem entgegen, dass es im heutigen Kommunikationszeitalter ohne weiteres möglich ist, in dringlichen Fällen von grosser Tragweite die beiden Räte innert weniger Tage zu einer ausserordentlichen Session einzuberufen. Die bei der Bewältigung der "Swissair-Krise" im vergangenen Spätherbst gemachte Erfahrung zeigt, dass Beschlüsse von derartiger Tragweite breiter abgestützt werden müssen. Die Glaubwürdigkeit der demokratischen Institutionen wird in Frage gestellt, wenn, wie in der ausserordentlichen Session im November 2001 geschehen, das Parlament nachträglich Beschluss fassen muss über eine bereits erfolgte, nicht mehr rückgängig zu machende Kreditbewilligung.
Weiter beriet die Kommission die parlamentarische Initiative Müller-Hemmi (01.461n Eidgenössische Kommission für Menschenrechte). Mit 14 zu 10 Stimmen beantragt sie dem Nationalrat, der Initiative Folge zu geben.
Die parlamentarische Initiative verlangt die Schaffung einer Eidgenössischen Menschen-rechtsinstanz entsprechend der Wiener Erklärung von 1993, welche die Stärkung der nationalen Institutionen zur Förderung der Menschenrechte empfiehlt. Als neue nationale Institution soll die Kommission die Menschenrechtssituation in der Schweiz beobachten, in diesem Bereich Koordinations- und Beratungsfunktionen übernehmen und sich nachhaltig für eine öffentliche Diskussion und Sensibilisierung in Zivilgesellschaft, Parlament, Regierung und Verwaltung einsetzen.
Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die in mehreren Departementen verankerte und in zahlreiche Teilbereiche aufgesplitterte nationale Menschenrechtspolitik eine koordinierende Instanz benötigt, die sich auch mit inhaltlichen Fragen beschäftigt. Die Beurteilung des 2. Staatenberichtes der Schweiz durch den Menschenrechtsaus-schusses der UNO zeigt überdies, dass auch in der Schweiz punkto Menschenrechte in gewissen Bereichen Defizite bestehen.
Die Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass eine erneute Diskussion über die Menschenrechte überflüssig sei, weil eine solche bereits ausführlich im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung geführt worden sei und die Menschenrechte in der Schweiz ausreichend eingehalten würden. Zudem drohe mit der Einrichtung einer Menschenrechtskommission eine Schwächung der Exekutive, die für die Koordination der nationalen Menschenrechtspolitik zuständig sei.
Die Kommission führte weiter eine erste Serie von Anhörungen zum Entwurf des neuen Ausländergesetzes (02.024) durch. Sie wird ihre Hearings am 5./6. September 2002 fortsetzen.
Die Kommission tagte am 4./5. Juli 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Herrn Nationalrat Charles-Albert Antille (FDP/VS).
Bern, 08.07.2002 Parlamentsdienste