Die Kommission hat ihre Beratungen zur Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023 s) fortgesetzt und dabei die Vorlage zum Bundesstrafgerichtsgesetz (Beschluss 2) einstimmig angenommen. Wie der Ständerat beantragt sie, die Vorbereitung der Bundesrichterwahlen einer Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung zu übertragen. Hingegen sprach sie sich mit 17 zu 2 Stimmen und 2 Enthaltungen gegen die Schaffung eines ausserparlamentarischen Beirats aus, der die Gerichtskommission (Beschluss 6) unterstützen soll. Demzufolge trat sie nicht auf den Entwurf zur Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation und Aufgaben des Beirats der Gerichtskommission (Beschluss 6) ein.
Im Weiteren befasste sich die Kommission mit der Oberaufsicht über die Bundesgerichte. Sie nahm Kenntnis von der in der Frühjahrssession geäusserten Absicht der Rechtskommission des Ständerates, eine allfällige Neuregelung der Oberaufsicht unter Berücksichtigung einer entsprechenden Untersuchung der ständerätlichen Geschäftsprüfungskommission zu prüfen. Diese Frage wird somit im Zusammenhang mit den weiteren Arbeiten zur Revision der Bundesrechtspflege aufgenommen werden.
Ferner hat die Kommission den Entwurf zu der Verordnung der Bundesversammlung über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung der Richter/innen des Bundesstrafgerichts (Beschluss 8) ohne Gegenstimme verabschiedet. Da die Bundesrichter von der Bundesversammlung gewählte Amtsträger sind, ist es in den Augen der Kommission nicht angebracht, Arbeitszeit, Ferien und Urlaub in dieser Verordnung zu regeln. Allerdings muss noch eine Lösung gefunden werden, wie die Anstellung von Richtern mit Teilpensen in der Wahlverfügung zu regeln ist.
Die Kommission hat die Resultate des Vernehmlassungsverfahrens über die beiden parlamentarischen Initiativen 96.464(Gewalt gegen Frauen als Offizialdelikt. Revision von Artikel 123 StGB) und 96.465 (Sexuelle Gewalt in der Ehe als Offizialdelikt. Revision der Artikel 189 und 190 StGB) zur Kenntnis genommen. Sie hat in der Folge einige Änderungen am Revisionsentwurf des Strafgesetzbuches vorgenommen. Gemäss der heutigen Gesetzgebung werden die häufigsten Delikte, die zur häuslichen Gewalt gehören, auf Antrag hin verfolgt. Die Kommission schlägt vor, bei sexueller Nötigung oder Vergewaltigung die Verfolgung von Amtes wegen einzuführen, selbst wenn der Täter mit dem Opfer verheiratet ist und im gleichen Haushalt lebt. Ebenso sollen die einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten und Drohung von Amtes wegen verfolgt werden, wenn sie in der Ehe oder einer festen hetero- oder homosexuellen Beziehung begangen werden. Um die Auswirkungen eines unerwünschten Strafverfahrens abzumildern, hat die Kommission eine Bestimmung eingefügt, welche die definitive Einstellung des Strafverfahrens zulässt, wenn bestimmte Bedingungen, u. a. wenn das Opfer einverstanden ist, erfüllt sind. Die Kommission beantragt die Einführung dieser Regelung bei einfacher Körperverletzung, wiederholter Tätlichkeit, Drohung und Nötigung. Eine Minderheit beantragt, diese Regelung auch bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung anzuwenden. Eine zweite Minderheit erachtet es als notwendig, für die Einstellung der Strafverfolgung als Bedingung festzulegen, dass der Täter Massnahmen, namentlich eine Therapie, eingeleitet hat, um sein Verhalten zu ändern, so dass angenommen werden kann, er begehe eine solche Straftat nicht wieder. Die Kommission wird die Beratung des Gesetzesentwurfs in der nächsten Sitzung abschliessen.
Schliesslich hat die Kommission die Detailberatung des Fusionsgesetzes (00.052 s) fortgesetzt. Im Zusammenhang mit der Behandlung der parlamentarischen Initiative 97.407(Massenentlassungen. Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen) hat sie zur Kenntnis genommen, dass im Bundesamt für Justiz ein Gesetzesentwurf in Bearbeitung ist, der die Einführung einer Regelung für Sozialpläne in das Schweizer Recht vorsieht. Sie hat beschlossen, die Arbeiten betreffend der parlamentarischen Initiative auszusetzen und die Vorschläge des Bundesrats abzuwarten.
Bern, 10.07.2002 Parlamentsdienste