Die Kommission hat die beiden UNO-Übereinkommen gegen Terrorismusfinanzierung und Bombenterrorismus genehmigt und sich mit den Differenzen bei der Mietrechtsvorlage auseinandergesetzt.

Die Kommission hat den Bundesbeschluss betreffend die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und terroristischer Bombenanschläge (02.052 sn) einstimmig angenommen. Sie will damit ein klares Zeichen zur Bekämpfung des Terrorismus und seiner Finanzierung setzen und die intensive Zusammenarbeit der Schweiz bei der internationalen Terrorismusbekämpfung unterstützen. Mit 6 zu 2 Stimmen ist sie auf das Bundesgesetz über die Änderung des Strafgesetzbuches sowie die Anpassung weiterer Bundesgesetze (02.052 sn) eingetreten, das neue strafrechtliche Bestimmungen über den Terrorismus und seine Finanzierung einführt. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ihrer Meinung nach reichen die geltenden Bestimmungen aus, um gegen terroristische Aktivitäten vorzugehen, und sie zweifelt deshalb an der Notwendigkeit und Wirksamkeit neuer strafrechtlicher Bestimmungen. Die Kommission wird ihre Beratungen über das Bundesgesetz an ihren nächsten Sitzungen fortsetzen.

Bei der Revision von Artikel 179quinquies STGB zum Schutze des Geschäftsverkehrs (Pa.Iv. 97.462) hält die Kommission an den Differenzen gegenüber dem Nationalrat fest

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat im Rahmen der Differenzbereinigung bei der Teilrevision des Mietrechts im Obligationenrecht (99.076, Beschluss 2) mit 5 zu 4 Stimmen beschlossen, daran festzuhalten, dass die Bestimmungen über den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen auf alle Geschäftsräume anwendbar sind. Sie schliesst sich somit dem Nationalrat an. Eine Minderheit beantragt, die Miete von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 1 Million Franken oder mindestens 10 Beschäftigten von diesen Bestimmungen auszuschliessen.

Die Hauptdifferenz betraf Artikel 269a Absatz 2, unter dem der Ständerat die Möglichkeit vorsah, die Mietzinse nicht nur unter Berufung auf den Landesindex, sondern auch unter Berufung auf vergleichbare Mieten zu erhöhen. Die Kommission beantragt mit 5 zu 4 Stimmen, auf diese Bestimmung zu verzichten und sich auch in diesem Punkt dem Nationalrat anzuschliessen. Gemäss einer Minderheit soll der Mietzins unter Berufung auf vergleichbare Mieten erhöht werden können, wenn in einer Vereinbarung vorgesehen ist, dass der Mietzins zu höchstens 80 Prozent der Steigerung des Landesindexes der Konsumentenpreise folgt. Mit 6 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission, am Beschluss des Ständerates festzuhalten, wonach das neue Recht für alle Mietverhältnisse gilt, sofern im Gesetz nichts Abweichendes geregelt ist. Eine Minderheit will den vom Nationalrat aufgestellten Grundsatz übernehmen, wonach Mietverhältnisse, die vor der Gesetzesänderung in Kraft traten, dem alten Recht unterstehen, wobei insbesondere der bisherigen Überwälzung der Hypothekarzinssenkungen und -steigerungen auf die Mietzinse Rechnung zu tragen ist.

Der Ständerat wird an der Herbstsession dazu Stellung nehmen.

Die Kommission hat mit Genugtuung von den Tätigkeiten Kenntnis genommen, welche insbesondere von der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei unternommen worden sind. Angesichts der Bedeutung dieser Problematik und des Handlungsbedarfs auf diesem Gebiet beantragt sie einstimmig, die von Nationalrat Spielmann eingereichte Motion (Mo. NR 01.3301) anzunehmen, welche den Bundesrat beauftragt, die für den Kampf gegen die Geldwäscherei und gegen Gelder krimineller Herkunft erforderlichen Massnahmen zu treffen.

Schliesslich hat die Kommission im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023) die Detailberatung zum Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht aufgenommen.

Die Kommission hat am 22. und 23. August 2002 unter dem Vorsitz von Ständerat Simon Epiney (CVP, VS) und teils im Beisein von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern getagt.

Bern, 23.08.2002    Parlamentsdienste