Ab dem Jahre 2003 werden nur noch Geschäfte in die Sessionsprogramme des Nationalrats aufgenommen, die von den Kommissionen mindestens drei Wochen vor Sessionsbeginn verabschiedet sind. Die Mikronfonanlage soll künftig bei Überschreitung der Redezeit automatisch abschalten. Weiter hat das Büro des Nationalrats eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der optimierten Behandlung von Einzelanträgen befassen wird. Mit diesen Massnahmen soll trotz steigender Geschäftslast ein effizienterer Sessionsbetrieb sichergestellt werden.

Die zunehmende Geschäftslast, Schwierigkeiten in der Planung und das häufige Überschreiten von Redezeiten haben dazu geführt, dass sich die effiziente Durchführung der Sessionen immer schwieriger gestaltet. Nationalratspräsidentin Liliane Maury Pasquier hat deshalb die Parlamentsdienste beauftragt, dem Büro Vorschläge für eine Verbesserung der Planung und des Ablaufs der Sessionen zu unterbreiten.

Grundsätzlich hat sich die Planung der Parlamentsdienste in den letzten Jahren bewährt. Probleme bereitet jedoch die kurzfristige Aufnahme neuer Geschäfte in die Sessionsprogramme. Künftig werden deshalb Geschäfte nur dann ins Sessionsprogramm des Nationalrates aufgenommen, wenn sie bis mindestens drei Wochen vor Sessionsbeginn von den zuständigen Kommissionen verabschiedet sind. Damit wird die Planung der Sessionen vereinfacht.

Einzelanträge, die bekanntlich noch während der Debatten eingereicht werden können, stellen bei der Planung der Debatten einen bedeutenden Unsicherheitsfaktor dar. Das Büro will deshalb eine Arbeitsgruppe einsetzen, die das Verfahren bezüglich Einzelanträgen optimieren soll.

Weiter werden die Fraktionen ihre Mitglieder an Verfahren und Regeln des Sessionsablaufs erinnern. Ausserdem werden die Berichterstatter deutscher und französischer Sprache darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich, ausser bei Kernfragen, in der Berichterstattung sinnvollerweise abwechseln und ergänzen. Um die Redezeitbeschränkung auch praktisch durchzusetzen wurden die Parlamentsdienste beauftragt die automatische Abschaltung des Mikrofons nach Ablauf der Redezeit (mit Beibehaltung der heutigen Warnzeit von 30 Sekunden) auf Beginn der Wintersession 2002 zu realisieren. Damit könnte pro Sitzung eine Zeitersparnis von ca. 60 Minuten erreicht werden. Mit dieser technischen Massnahme kann auf ein aktives Eingreifen der Präsidentin verzichtet werden.

Die Fraktionspräsidentinnen und -Präsidenten wollen ihre Mitglieder auch daran erinnern, dass das Telefonieren im Saal unerwünscht ist und dass keine Gegenstände im Saal mitgeführt werden dürfen, die keinen Bezug zur parlamentarischen Tätigkeit haben, zudem erschwert der hohe Lärmpegel die Beratungen im Saal. Das Ratspräsidium wird diesen Regeln Nachdruck verschaffen..

Ausserordentliche Session zum Mindestzinssatz BVG am-

Gemäss Geschäftsverkehrsgesetz der Bundesversammlung Art. 1, Absatz 2 kann ein Viertel eines Rates oder der Bundesrat die Einberufung der Räte zu einer ausserordentlichen Session verlangen. 56 Mitglieder des Nationalrates haben ordnungsgemäss eine ausserordentliche Session zum Mindestzinssatz BVG verlangt. Im Nationalrat wird diese Session in der dritten Sessionswoche am Donnerstag 3. Oktober 2002 nachmittags durchgeführt.

Programm der Herbstsession

Das chronologische Programm der Herbstsession ist ab Montag 2. September (nach Genehmigung durch das Büro des Ständerats) auf dem Internet unter http://www.parlament.ch verfügbar.

Bern, 29.08.2002    Parlamentsdienste