Der Entwurf für ein Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (02.010) sieht eine Reihe von Massnahmen zur wirksameren Kontrolle sowie zum konsequenteren Vollzug des geltenden Rechts vor. Dieser Zielsetzung soll vor allem die Schaffung kantonaler Stellen dienen, die mit Kontroll- und Koordinationsaufgaben betraut sind. Die Kantone sollen dabei frei sein, ob sie eine staatliche Dienststelle oder eine Kontrollkommission, in der auch die Sozialpartner vertreten sind, erstellen wollen. Der Entwurf verpflichtet ferner die betroffenen Behörden (Sozialversicherungsbehörden, Steuerbehörden, Fremdenpolizei, Asylbehörden) zur besseren Zusammenarbeit und zum gegenseitigen Informationsaustausch. Was die Sanktionen anbetrifft, sieht der Gesetzesentwurf eine Verstärkung der bestehenden Sanktionen wie auch den Ausschluss von Arbeitgebern, die sich in Bezug auf die Schwarzarbeit eines schwerwiegenden Verstosses schuldig gemacht haben, von Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens vor. Im Sinne eines Anreizes schlägt der Entwurf administrative Erleichterungen im Sozialversicherungsbereich für geringfügige Erwerbstätigkeiten vor (z. B. Reinigungsarbeiten in Privathaushalten).
Die WAK-N begrüsst die mit dem Entwurf des Bundesrates verfolgten Ziele und hat deshalb einstimmig Eintreten auf den Gesetzesentwurf beschlossen. Schwarzarbeit ist eine Realität, die es vor allem wegen ihrer negativen sozioökonomischen Auswirkungen zu bekämpfen gilt, beispielsweise wegen der Einbussen, die daraus für die öffentliche Hand resultieren. Die Schwarzarbeit ist auch die Ursache schwerwiegender Wettbewerbsverzerrungen, die unannehmbar sind.
Allerdings haben verschiedene Kommissionsmitglieder auch Zweifel geäussert, ob die Schaffung eines Spezialgesetzes gegen die Schwarzarbeit erforderlich ist und ob man sich nicht besser auf Änderungen der bestehenden einschlägigen Gesetze beschränken sollte. Bevor die WAK-N die Detailberatung des Gesetzesentwurfs aufnimmt, fordert sie deshalb die zuständigen Verwaltungsstellen auf, zu prüfen, ob sich die Hauptpunkte des vom Bundesrat vorgelegten Spezialgesetzes in bestehende Gesetze (z. B. AHVG und AVIG) integrieren liessen. Die Kommission wird sich im Laufe des 4. Quartals mit dem entsprechenden Bericht befassen.
Die WAK-N hat am 3. September 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-Philippe Maitre (CVP/GE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Pascal Couchepin getagt.
Bern, 04.09.2002 Parlamentsdienste