Voranschlag 2003 (02.055 ns)
Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat eine von ihr verlangte aktualisierte Schätzung der Bundeseinnahmen erhalten, welche die Entwicklung der Konjunktur besser berücksichtigt. Aufgrund dieser musste sie feststellen, dass die Einnahmenvoraussagen wegen eines gewichtigen Rückgangs bei der direkten Bundessteuer (- 600 Millionen) und der Mehrwertsteuer (- 400 Millionen) nach unten korrigiert werden müssen. Die Finanzrechnung, die gemäss Botschaft einen positiven Saldo aufweisen sollte, rutscht damit in die roten Zahlen. Die Verfassungsbestimmung der Schuldenbremse fordert eine sofortige Korrektur der Ausgaben in der Grössenordnung von 300 bis 400 Millionen Franken. Nach der Ablehnung eines Antrages auf Rückweisung des Budgets und der Ablehnung eines Antrages, die Ausgaben um 500 Mio. Fr. zu senken, hat die Finanzkommission dem Bundesrat den Auftrag erteilt, Vorschläge für einen schuldenbremsekonformen Voranschlag zu präsentieren. Dabei ist den Wirkungen auf die Konjunktur und Beschäftigung Rechnung zu tragen. Die entsprechenden Vorschläge werden von der Finanzkommission an der Plenarsitzung vom 4./5. November 2002 diskutiert werden. Die Kommission lehnte ferner einen Antrag ab, das Budget ausserhalb der Schuldenbremse zu erhöhen, damit die Krankenkassenprämien von Kindern bis 18 Jahren durch die öffentliche Hand finanziert werden können.
Finanzplan 2004-2006 (02.057 ns)
Die neu nach unten geschätzten Einnahmen verschlechtern die Finanzplanzahlen 2004 - 2006 weiter. Bereits im Bericht zum Finanzplan vom 28. September 2002 wurden ständig wachsende Defizite ausgewiesen. Diese wachsen an bis auf fast eine Milliarde Franken im Jahre 2006. Auch hier wird es unabdingbar sein, rigorose Korrekturmassnahmen zu ergreifen, wie es 5 Motionen verlangen, die am Ende der Herbstsession eingereicht wurden. Sie verlangen die Respektierung der Schuldenbremse und eine Anpassung der Ausgaben.
Die Finanzkommission hat einem Postulat zugestimmt, welches den Bundesrat beauftragt, zum einen den Finanzplan zu revidieren und ihn an die Anforderungen der Schuldenbremse anzupassen. Der Finanzplan soll den Erfordernissen der zu erwartenden Einnahmen entsprechen. Zum anderen soll der Bundesrat bis spätestens Sommersession 2003 eine Standortbestimmung vorlegen. Eine Kommissionsminderheit verlangt, dass sich diese Überprüfung auf die Ausgaben und Einnahmen bezieht.
Die Finanzkommission hat einstimmig vom Finanzplan 2004-2006 in ablehnendem Sinne Kenntnis genommen.
Botschaft über Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes (02.067 ns)
Mit der oben erwähnten Botschaft verlangt der Bundesrat die Änderung zweier Gesetze und eines Bundesbeschlusses im Bereich Raumplanung und Zeitungstransporte. Die zwei Änderungen im Bereich der Raumplanung sollen es dem Bund erlauben, ab dem Jahre 2005 insgesamt 1,7 Mio. Fr. zu sparen. Ab dem Jahre 2004 sollen im Bereich der Vergünstigung der Beförderung von Zeitungen und abonnierten Zeitschriften 20 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden. Die Finanzkommission hat den ersten zwei Vorschlägen ohne Diskussion zugestimmt. Der Revision des Postgesetzes hat sie - nach der Ablehnung eines Nichteintretensantrages - mit 16 zu 6 Stimmen zugestimmt.
Nachtrag II des Budgets 2002 (02.056 ns)
Der zweite Nachtrag des Budgets 2002 (Nachtrag II) sieht Zahlungskredite in der Höhe von 650 Millionen Franken vor. Die Hälfte dieser Summe wurde bereits im dringlichen Verfahren durch die Finanzdelegation bewilligt. Es wird an den Subkommissionen sein, die Details der Nachtragskreditanträge des Bundesrates zu überprüfen.
Sonstige diskutierte Geschäfte
Die Finanzkommission hat dem Voranschlag 2003 der Eidg. Alkoholverwaltung für das Jahr 2003 (02.013 ns) mit einen Nettogewinn von 245,5 Millionen Franken zugestimmt. Im Übrigen hat sie zuhanden der zuständigen Legislativkommissionen Mitberichte betreffend der Botschaft über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte ETH-Bereich 2003 (02.049 s), der Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die ETH (02.022 s) und der Botschaft zur Änderung des Luftfahrtsgesetzes (02.043 n) verabschiedet. Schliesslich hat sie den Sozialplan der allgemeinen Bundesverwaltung und die Verpflichtungen des Bundes im Zusammenhang mit der zweiten Säule der Bundesverwaltung und der bundesnahen Unternehmen diskutiert.
Die Kommission tagte am 14./15. Oktober 2002 unter dem Vorsitz von Herrn Nationalrat Felix Walker (CVP/SG), Vizepräsident der Finanzkommission, in Anwesenheit von Herrn Bundespräsident Kaspar Villiger, Vorsteher des Eidg. Finanzdepartementes, in Bern.
Bern, 15.10.2002 Parlamentsdienste