Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats befasste sich als erstes nochmals mit der 11. AHV-Revision (00.014 n): In der Herbstsession (25. 09.02) hatte der Ständerat einen Ordnungsantrag angenommen, wonach die Finanzierungsbeschlüsse für die AHV und die IV getrennt vorzulegen seien. Da ein finanzieller Mehrbedarf der AHV aus demographischen Gründen erst für das Jahr 2009 prognostiziert wird, ist die Kommission zum Schluss gelangt, dass die Möglichkeit zur Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV nicht bereits jetzt in die Verfassung aufgenommen werden soll. Mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, nur die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der IV zur Volksabstimmung vorzulegen.
Im Weiteren lehnte die Kommission die Volksinitiative "Gesundheit muss bezahlbar bleiben (Gesundheitsinitiative)" (00.046n) mit 7 zu 2 Stimmen ab. Eine Minderheit beantragt Annahme der Volksinitiative. Die Kommission wünscht, dass die Volksabstimmung erst nach Abschluss der Beratung der 2. Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erfolgt und beantragt daher Fristverlängerung für die Ansetzung dieser Abstimmung. Die Frist zur Behandlung in den Räten war in der Herbstsession 2001 um ein Jahr, bis zum 8. Dezember 2002, verlängert worden; dies war möglich, nachdem der Ständerat in die 2. KVG-Revision (00.079s) einen indirekten Gegenentwurf, das so genannte Sozialziel, aufgenommen hatte. Die Kommission wollte in Kenntnis der Beschlüsse des Nationalrats zum KVG entscheiden und schob daher den Entscheid bisher auf.
Schwerpunkt der Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats bildete die 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (00.027n). Die Kommission hatte die Detailberatung anfangs Juli aufgenommen, dann aber ihre Sitzungen von Mitte August und Anfangs September der Diskussion über den Mindestzinssatz gewidmet. Zunächst lehnte sie mit deutlichem Mehr einen Antrag ab, der die vom Nationalrat gewünschte Abtrennung der Transparenzregeln von der übrigen Vorlage verlangte. Die Kommission will auf eine vorzeitige Inkraftsetzung der Transparenzbestimmungen verzichten, weil sie davon ausgeht, dass die Vorlage in der Frühlingssession 2003 verabschiedet werden kann. Die Beratung soll am 4. und 5. November zu Ende geführt und werden.
Die Kommission tagte am 14. und 15. Oktober 2002 in Bern, unter dem Vorsitz von Bruno Frick (CVP/SZ) und in Anwesenheit von Frau Bundesrätin Ruth Dreifuss.
Bern, 16.10.2002 Parlamentsdienste