Botschaft des Bundesrates
Die Kompetenz des Bundesrates zur Erhöhung der Tabakbesteuerung ist demnächst ausgeschöpft. Der Bundesrat schlägt deshalb im Entwurf zur Revision des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung vor, diese Kompetenz um "höchstens 50 Prozent" (was einer Anpassung von maximal 1 Franken pro Zigarettenpaket entspräche) zu erneuern. Der Bundesrat möchte diesen neuen Handlungsspielraum schrittweise ausnützen. Er geht davon aus, dass er im nächsten Jahr eine Erhöhung zwischen 20 und 30 Rappen vornehmen wird.
Tabaksteuereinnahmen (Rechnung 2000): 600 Millionen Franken (eingesetzt zur Mitfinanzierung der AHV/IV)
Beschlüsse des Nationalrates (Herbstsession 2002)
In der Meinung, der Vorschlag des Bundesrates trage den Imperativen des Kampfs gegen den Tabakmissbrauch zu wenig Rechnung, hat der Nationalrat den Vorschlag des Bundesrats in 2 Punkten geändert:
" Er folgte mit 77 zu 70 Stimmen einem Minderheitsantrag, der die Wiederherstellung der Kompetenz des Bundesrates zur Erhöhung der geltenden Steuersätze von "höchstens 80 Prozent" vorsieht.
" Weiter beschloss der Nationalrat mit 95 zu 68 Stimmen, dass der Bundesrat die Hersteller und Importeure von Zigaretten verpflichten kann, eine Abgabe von höchstens 0,13 Rappen je Zigarette in einen Tabakpräventionsfonds abzuliefern (nach dem Muster des Fonds, der für die einheimischen Tabakproduzenten vorgesehen ist). Der Fonds wird von einer Präventionsorganisation unter der Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit und in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sport verwaltet. Erträge: 20 Millionen.
Anträge der WAK-S
" Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat den Vorschlag des Bundesrates ohne Änderung angenommen (er hat die Ergänzungen des Nationalrates folglich nicht aufgegriffen).
" Im Allgemeinen ist die Kommission der Auffassung, der Vorschlag des Bundesrates stelle eine ausgewogene Vorlage dar, die sowohl den finanzpolitischen wie den gesundheitspolitischen Zielen (Tabakmissbrauchsprävention) Rechnung trage. Die Erneuerung seiner Kompetenz wird es dem Bundesrat erlauben, den Preis des Päckleins Zigaretten schrittweise und moderat anzuheben. Eine schnellere Erhöhung des Tabakpreises (wie es sich einige Mitglieder des Nationalrates wünschen) mag unter dem Gesichtspunkt der Tabakmissbrauchsprävention erwünscht sein, würde jedoch zweifellos den Zigarettenschmuggel fördern und den Tabakkauf durch in- und ausländische Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz verringern, was unter finanzpolitischem Gesichtspunkt (Finanzierung von AHV/IV) sehr zu bedauern wäre.
" Was den Beschluss des Nationalrates betrifft, den Handlungsspielraum des Bundesrates auf 80 Prozent zu erhöhen, ist die Kommission der Auffassung, dass dem Bundesrat auch mit 50 Prozent die Möglichkeit eröffnet wird, seine bisherige Politik weiterzuführen (namentlich ist es damit möglich, die Steuerbelastung auf europäisches Niveau anzuheben). Der Beschluss des Nationalrates wird jedoch durch einen Minderheitsantrag im Plenum vertreten werden.
" Hinsichtlich des Präventionsfonds vertritt die Kommission die Auffassung, dass, im Unterschied zum Fonds der einheimischen Tabakproduktion, ein solcher Präventionsfonds keine Verfassungsgrundlage hat.
Bern, 23.10.2002 Parlamentsdienste