Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat an ihrer Sitzung die Beratungen zum Landwirtschaftsgesetz abgeschlossen, das damit in die Beratung in der Wintersession kommt. Sie hat dabei wiederum sowohl ihren reformorientierten Kurs fortgesetzt, als auch die soziale Abfederung der Anpassungen unterstützt. Namentlich im Bereich der Versteigung der Fleischkontingente unterstützt sie die Vorschläge des Bundesrates, ergänzt durch eine Förderung der öffentlichen Märkte im Berggebiet.

Hintergrund

An ihrer Sitzung vom 21.-23. Oktober 2002 hatte die Kommission eine erste Lesung zur Agrarpolitik 2002 durchgeführt und dabei generell die Vorschläge des Bundesrates unterstützt (nähere Informationen zu den dann gefällten Entscheiden vgl. Pressemitteilung vom 23.10.2002).

Einzelne BereicheMilchverkaufsverträge

Die schrittweise Aufhebung der Milchkontingente soll zwar unterstützt werden, doch werden Probleme bei der privatrechtlichen Mengensteuerung befürchtet. Als Gefahr wird insbesondere das Entstehen eines ‚Spotmarktes’ für Milch befürchtet, wenn vertraglich nicht gebundene Produzenten ihre Milch unkontrolliert auf den Markt fliessen lassen bzw. an ‚Spotmarkthändler’ veräussern würden. Deshalb soll jeder Milchproduzent verpflichtet werden, Abnahmeverträge von mindestens einem Jahr abzuschliessen. Konkret sollen die Produzenten ab Aufhebung der Milchkontingentierung für die jeweiligen Produzentengruppen (2006) bzw. für die gesamte Milchwirtschaft (2009) in einer bis 2012 vorgesehenen Übergangsphase verpflichtet werden, nur den eigenen Branchenorganisationen, Produzentengemeinschaft oder regionalem Milchverwerter ihre Milch zu verkaufen. Damit soll die Planbarkeit der Milchproduktion erleichtert, gleichzeitig aber den Produzenten Anpassung an Veränderungen ermöglicht werden. Schliesslich sollen Direktvermarkter von der Bestimmung ausgenommen werden.

Die Kommissionsminderheit, welche an ihrer letzte Sitzung zur Verhinderung von Kontingentsrenten ein System der Milchlieferrechte forderte, hat - nach einer Änderung der Position der Milchproduzentenorganisationen - ihr System zeitlich auf 2009 beschränkt. Damit würde ab diesem Zeitpunkt der Milchmarkt auch nach dem System der Minderheit liberalisiert und privatrechtlich organisiert sein.

Versteigerung Fleischkontingente

In einem erneut knappen Entscheid (6:5/1) beschloss die Kommission, die Versteigerung von Fleischkontingenten zu empfehlen, ergänzt durch Massnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Märkte im Berggebiet. Für die Kommissionsmehrheit führt das bestehende System zu Monopolrenten, welche sich einige grosse Akteure im Fleischmarkt teilen, während gerade kleine und innovative Metzgereien in ihrer Entwicklung behindert werden. Die Kontingentsversteigerung ermögliche vor diesem Hintergrund den Einstieg neuer Akteure, wie das in den vergangenen Jahren bei den liberalisierten Bereichen bereits der Fall war. Damit werde die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Fleischverarbeitungskette verbessert. Die Reform hat jedoch abgesichert zu werden: Deshalb schlägt die Kommission vor, 5% der Importkontingentsanteile für Fleisch von Tieren der Schafs- und Rindergattung (ohne Binden) nach der Zahl der freien Käufe ab öffentlichen Märkten im Berggebiet zuzuteilen und ab 2007 dem Bundesrat die Möglichkeit geben, Beiträge für die Organisation, Durchführung, Überwachung und Infrastruktur von öffentlichen Märkten im Berggebiet an die Kantone ausrichten.

Für die Minderheit, welche neu dem Bundesrat die Versteigerung der Kontingente im Bereich des Schweinefleisches freistellen will, war die Verteilung der Kontingente und deren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Bergregionen und der kleinen Metzgereien eine zentrale Frage, die mit dem neuen Mechanismus nicht beantwortet werden kann. Sie lehnt deshalb die Versteigungslösung für die restlichen Bereiche ab.

Raufutterbeiträge

Um eine nachhaltige Landwirtschaft weiter zu fördern, prüfte die Kommission eine Umlagerung der Subventionsströme, weg von der Produktionsstützung hin zu den Direktzahlungen im Sinne von Raufutterbeiträgen. Die Umlagerung der Marktstützungsmittel im Milchbereich auf produktungebundene Direktzahlungen würde eine Neuausrichtung der AP 2007 darstellen, welche die staatlichen Privilegien der Verwertung der Milch zu Käse reduzieren bzw. eliminieren würde. Im Kern geht es hier um die Frage, ob die Entwicklung der Landwirtschaft hin zu einer hochproduktiven und intensiven Produktion oder eher hin zu einer extensiven Landwirtschaft gehen soll.

Für die Kommissionsmehrheit (6:4) kommt dieser Schritt allerdings zu früh und ist mit zu vielen Ungewissheiten verbunden. Die Umverteilungswirkung würde namentlich das Hügelgebiet negativ betreffen. Auch konnten die betroffenen Verbände zu dieser grundlegenden Reform zu diesem Reformvorschlag nicht angehört werden.

Für die Kommissionsminderheit wäre eine entsprechende Neuausrichtung der Produktion sinnvoll und würde bereits eingeleiteten den Strukturanpassungsprozess hin zu Markt und Ökologie unterstützen. Eine weitere Minderheit wollte noch weiter gehen und entsprechende neue Kriterien für die Vergabe von Direktzahlungen einführen. Nur noch Milch- und Fleischproduzenten, die einen hohen Anteil an betriebseigenem Futter von eigenem oder gepachtetem Land für ihre Nutztiere verwenden, sollen von Direktzahlungen profitieren.

Amortisationsschutz und Tierschutzbestimmungen

Die Kommission will von der öffentlichen Hand unterstützte Investitionen vor gesetzlichen Veränderungen schützen. Während der zwischen ca. 25 und 30 Jahren liegenden Abschreibungsdauer für von öffentlichen Geldern unterstützten Investitionen (z.B. Ställe) sollen Gesetzesanpassungen im Tierschutzbereich nicht zur Anwendung kommen. Damit soll der Nutzen dieser Investitionen verbessert werden.

Gesamtabstimmung

Die Gesamtabstimmung zu den Änderungen des LwG fiel mit 4:3 Stimmen bei zwei Enthaltungen relativ knapp aus. Die restlichen Vorlagen wurden alle einstimmig angenommen.

Bern, 13.11.2002    Parlamentsdienste