Die Kommission hat Behauptungen in den Medien überprüft, wonach Depeschen des früheren Schweizer Botschafters in den USA im EDA verschwunden sein sollen. Aus den Recherchen der Kommission geht hervor, dass der Verdacht nicht begründet ist und dass die betreffenden Dokumente korrekt archiviert worden sind.

Ein früherer Botschafter der Schweiz in Washington hat vor einigen Wochen ein Buch veröffentlicht, in dem er von seinen Erfahrungen als Missionschef in den Vereinigten Staaten berichtet.

In diesem Buch erwähnt der Verfasser, dass er das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ab August 1995 mehrfach auf die Polemik hingewiesen habe, die sich damals in den USA abzeichnete und aus der sich dann die Krise um die nachrichtenlosen Vermögen entwickelte. Er hebt namentlich hervor, dass von den 23 Berichten, die er zwischen dem 3. August 1995 und dem 15. Oktober 1996 von Washington nach Bern geschickt hatte, 1998 anscheinend nur zwölf in den Archiven der Taskforce «Schweiz - Zweiter Weltkrieg» vorhanden waren.

Diese Passage des Buches gab Anlass zu verschiedenen Kommentaren in der Presse, die den Verdacht äusserten, dass gewisse Dokumente aus den Archiven des EDA verschwunden seien. Diese Information führte auch zu drei parlamentarischen Vorstössen.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK), die mit der Oberaufsicht über die Bundesverwaltung beauftragt ist, ist der Sache nachgegangen.

Aus den Recherchen der Kommission hat sich ergeben, dass die fraglichen Depeschen immer noch vorhanden sind. Das EDA hat sie übrigens sehr rasch aufgefunden und hat sie der Kommission vollständig übermittelt.

Die GPK konnte auf diese Weise feststellen, dass die 23 Depeschen im EDA korrekt archiviert worden sind und dass der Verdacht gegenüber dem Departement gegenstandslos ist.

Die Kommission hat ferner Kenntnis genommen von den Beschlüssen, welche die Kommission für Rechtsfragen (RK) im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023) gefasst hat. Die RK beantragt die Schaffung einer neuen Gerichtskommission, die mit der Vorbereitung der Richterwahlen beauftragt wäre. Die RK beantragt ferner, dieser Gerichtskommission die Kompetenzen der parlamentarischen Oberaufsicht, die zur Zeit der Geschäftsprüfungskommission (GPK) obliegen, zu übertragen.

Die GPK ist mit der Schaffung einer Kommission, die für die Vorbereitung der Richterwahlen zuständig ist, einverstanden. Sie ist aber mehrheitlich der Auffassung, dass sich das geltende System der Oberaufsicht über die Gerichte bewährt hat und dass wegen der Schaffung neuer Gerichte keine Änderung dieses Systems erforderlich ist. Die GPK ist auch der Auffassung, dass der Antrag der RK, der Gerichtskommission die Oberaufsichtskompetenzen zu übertragen, nicht hinreichend begründet ist. Eine Reihe von Fragen zur Verfassungsmässigkeit, zu den Kosten und zur Machbarkeit dieser Massnahme bleiben nämlich offen. Im Interesse der Unabhängigkeit der Gerichte ist es nach Ansicht der GPK ferner fraglich, ob die Vorbereitung der Richterwahlen und die Aufsicht über die Tätigkeit der Gerichte von der gleichen Kommission wahrgenommen werden sollen.

Die Kommission hat ausserdem verschiedene Probleme im Zusammenhang mit der internationalen Rechtshilfe besprochen und hat sich auch mit der Rolle der Eidgenössischen Bankenkommission bei der Früherkennung der Probleme im Banken- und Allfinanzinstitutionen-Sektor befasst.

Schliesslich hat die Kommission eine ausführliche Orientierung über die Arbeiten der Finanzkommission zum Budget 2003 der Eidgenössischen Technischen Hochschulen erhalten.

Die Kommission hat am 15. November 2002 unter dem Vorsitz von Ständerat Michel Béguelin (SP/VD) in Bern getagt.

Bern, 18.11.2002    Parlamentsdienste