Nachdem die Kommission am ersten Sitzungstag breite, medienöffentliche Anhörungen durchgeführt hatte, führte sie an zweiten Tag die Eintretensdebatte zur Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) (02.093). Der Gesetzesentwurf wurde begrüsst und mit Blick auf die stark veränderte Radio- und Fernsehlandschaft seit der Schaffung des geltenden Gesetzes im Jahre 1991 als notwendig erachtet. Die Kommission sprach sich einstimmig für Eintreten auf den Entwurf aus.
Die KVF stellte fest, dass die Schweiz, insbesondere beim Fernsehen, in starker Konkurrenz zu den ausländischen Anbietern in allen Sprachregionen steht. Weiter hat sich eine Lokalradio- und Fernsehszene gebildet, die vom Publikum geschätzt wird, aus den Märkten heraus aber nicht allein finanzierbar ist. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Vorlage diese dynamischen Realitäten gesetzgeberisch begleiten soll. Sie will sich deshalb in der Detailberatung mit der Frage neuer Technologien besonders auseinandersetzen. Bereits abgezeichnet hat sich auch, dass die im Entwurf vorgesehenen Behördenorganisationen und deren Aufgaben genauer geprüft werden sollen. Die Verwaltung wurde dazu aufgefordert, neue Modelle als Varianten auszuarbeiten. Weiter werden, wie bereits im Vorfeld der parlamentarischen Beratung, das Gebührensplitting in seiner Ausgestaltung sowie die Werbe- und Sponsoringvorschriften zu den Kernpunkten der Detailberatung gehören. Diese wird an der Sitzung vom 24./25. März 03 aufgenommen und soll nach Themenbereichen geführt werden, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und Richtungsentscheide frühzeitig zu treffen.
Anschliessend prüfte die Kommission eine Parlamentarische Initiative. Verankerung des Service Public in der Bundesverfassung (SP-Fraktion) (02.454) vor. Der Vorstoss ist in die Form einer allgemeinen Anregung gefasst und verlangt einen Artikel in der Bundesverfassung zur Sicherstellung des Service Public. Bund und Kantone sollen die Sicherheit und Gleichbehandlung der Bevölkerung bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen zu wirtschaftlich und sozial tragbaren Bedingungen, insbesondere Bildung, Gesundheit, Energie, Wasser und Verkehrserschliessung, garantieren. Sie können zur Sicherung dieser Ziele von der Wirtschaftsfreiheit abweichen.
Die Kommission hat die Beschlussfassung zu diesem Geschäft verschoben und den Bundesrat beauftragt, einen umfassenden Bericht zum Thema Service public - wie er bereits in zwei überwiesenen Vorstössen zum gleichen Gegenstand (00.3215 n Mo. Zukunft des Service public und 00.3045 n Po. Öffentlicher Dienst. Grundzüge für die Umsetzung) verlangt wurde - bis zum Sommer dieses Jahres vorzulegen.
Die zweitägige Sitzung fand in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Peter Vollmer (SP/BE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger statt.
Bern, 11.02.2003 Parlamentsdienste