Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-NR) unterstützt den Vorschlag des Sicherheitsausschusses des Bundesrates, dem Antrag der Genfer Behörde stattzugeben, während des G8-Gipfels deutsche Polizisten auf dem Genfer Flughafen zu stationieren. Die SiK-NR ist der Auffassung, dass es sinnvoll ist, deutsche Unterstützung beizuziehen, wenn es sich erweist, dass die eigenen Polizeibestände nicht ausreichen, dies umso mehr, als ein solches Szenario im Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit mit Deutschland, dem das Parlament im Jahre 2000 zugestimmt hat, vorgesehen ist. In den Augen der Kommission gibt es heute keine andere Möglichkeit. Die Personalbestände so aufzustocken, dass die Polizei ständig für solche Anlässe bereit wäre, käme teuer zu stehen und wäre nicht gerechtfertigt, da die Polizei sonst in Normalfällen überdotiert wäre. Die Kommission ist überzeugt, dass in Zukunft grenzüberschreitende Anlässe von der Grössenordnung des G8-Gipfels nur in Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn bewältigt werden können, und dies auch im polizeilichen Bereich. Dass unser Land nicht in der Lage ist, solche Sicherheitsaufgaben alleine wahrzunehmen, haben nur vereinzelte Stimmen angeprangert. Nach den erhaltenen Informationen ist die Kommission überzeugt, dass das Dispositiv und die Führungsstruktur geeignet sind für die Aufgaben, welche die Armee zur Unterstützung der Zivilbehörden zu erfüllen hat. Hingegen bedauert die Kommission die Wirren, die im Vorfeld des Gipfels entstanden sind. Sie wird im zweiten Semester prüfen, welche Lehren daraus zu ziehen sind.
Im Weitern beantragt die SiK-NR mit 14 Stimmen bei 7 Enthaltungen, der Verlängerung des Einsatzes der Armee zum Schutze ausländischer Vertretungen (03.029) zuzustimmen. Solche Einsätze gehören zum Auftrag der Armee und ermöglichen erhöhte Sicherheit zu vernünftigen Kosten. Die SiK-NR ist der Meinung, dass es heute auf diesem Gebiet keine Alternativen zu einem Armeeeinsatz gibt. Sie begrüsst indessen die Befristung auf den 30. Juni 2004; dadurch kann vermieden werden, dass den Kantonen ein Blankoscheck ausgestellt wird, und es ermöglicht eine baldige Neubeurteilung der Lage. Die Kommission befasste sich zudem mit den Rahmenbedingungen solcher Einsätze, so u.a. mit dem Zustand der Truppenunterkünfte, dem Standort der Einsatzzentrale usw. Ein Teil der Kommission enthielt sich bei der Gesamtabstimmung der Stimme, weil in ihren Augen ein Armeeeinsatz eine Ausnahme bleiben muss und der Bund von den Kantonen verlangen muss, dass sie auf diesem Gebiet ihre Verantwortung wahrnehmen, indem sie insbesondere die für den Schutz der Botschaften vorgesehenen Polizeikräfte verstärken. Der Entwurf zum Bundesbeschluss sieht vor, dass bis zum 30. Juni 2004 maximal 800 Armeeangehörige eingesetzt werden dürfen. Dieser Beschluss muss in der Sommersession von beiden Räten behandelt werden. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates stimmte am 1. Mai diesem Einsatz einhellig (11 Stimmen) zu. Die Bundesversammlung hat bis anhin bereits dreimal über einen Truppeneinsatz zum Schutze ausländischer Vertretungen befinden müssen: im April 1999 auf Grund einer Drohung der PKK; im Herbst 1999, als diese Bewilligung verlängert wurde; und im Februar 2002 als Folge der Ereignisse vom 11. September 2001.
Mit 22 zu 2 Stimmen beantragt die SiK-NR, dem Einsatz bewaffneter Schweizer Offiziere im Rahmen der « International Security and Assistance Force » (ISAF) (03.030) zuzustimmen. Sie ist der Meinung, dass dieser internationale Truppeneinsatz unserer Friedensförderungstradition entspricht. Mit der Entsendung einiger Schweizer Offiziere in die Stäbe des ISAF kann die Schweiz einerseits ihre Solidarität bekunden, indem sie besondere technische Kenntnisse zur Verfügung stellt, und andererseits ermöglicht dies einen Erfahrungstransfer zugunsten unserer militärischen Friedensförderung. Die ist umso wichtiger, als es sich dabei um Milizoffiziere handelt.
Ein grosser Teil der Sitzung war den verschiedenen Aspekten der zivilen und militärischen Friedensförderung gewidmet. In diesem Zusammenhang begab sich die Kommission nach Lützelflüh, wo sie sich die Ausbildung der Kandidaten für den Schweizerischen Expertenpool des EDA vor Augen führen konnte. Bei dieser Gelegenheit setzte die SiK-N sich mit der Frage der Komplementarität ziviler und militärischer Massnahmen auf diesem Gebiet auseinander. Im Weitern befasste sie sich mit den Beiträgen des VBS in diesem Bereich, vor allem der drei Genfer Zentren (Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik, Genfer Zentrum für humanitäre Minenräumung, Zentrum für demokratische Kontrolle der Streitkräfte) sowie mit den konkreten Beiträgen der Schweiz zur humanitären Minenräumung. Abschliessend unterhielt sich die Kommission mit Professor Andreas Wenger, Direktor der ETHZ- Forschungsstelle für Sicherheitspolitik und Konfliktanalyse, über die Chancen und Herausforderungen der Friedensförderung und die Möglichkeiten einer präventiven Sicherheitspolitik. Die Kommission hat mit diesen regelmässigen Kontakten zur ETH die Absicht, mittel- und längerfristige Tendenzen, die für unsere Sicherheitspolitik relevant sind, rechtzeitig in die politische Agenda aufzunehmen.
Die Kommission hat am 19. und 20. Mai 2003 unter dem Vorsitz von Nationalrat Josef Leu (CVP, LU) und im Beisein von Bundesrat Samuel Schmid, Vorsteher des VBS, in Bern getagt.
Bern, 20.05.2003 Parlamentsdienste