Der Kommission ist zugesichert worden, dass die Ausbildungsqualität der Armee XXI trotz des Entlastungsprogramms 2003 nicht eingeschränkt wird. Die Kommission spricht sich zudem für die Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes bis zum 31. Dezember 2005 aus. Sie ist mit dem Einsatz grösstenteils zufrieden, bedauert aber, dass die für die Begleitung der Auslandeinsätze vorgesehene ausserparlamentarische Kommission noch nicht gebildet worden ist. Im Übrigen wurde sie über die über die Brände, welche auf dem Übungsplatz Hinterrhein bei Panzermanövern verursacht, zufrieden stellend informiert.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-NR) hat Zusicherungen zum Start der Armee XXI erhalten. So soll trotz der im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 beschlossenen Massnahmen der Ausbildungsbereich nicht tangiert werden. Die Armee XXI wird somit mit rund 6000 Unteroffizieren rechnen können, die ihre verbleibenden Diensttage zugunsten der Ausbildung in den Lehrverbänden absolvieren werden. Damit lässt sich vorderhand der Mangel an Berufspersonal beheben. Die SiK-NR ist der Meinung, dass die Qualität der Armeeausbildung, insbesondere jene des Kaders, von zentraler Bedeutung für den Erfolg der Reform sein wird. In diesem Bereich zu sparen wäre kontraproduktiv.

Die Kommission diskutierte ausführlich über die Finanzplanung der Armee und über die Rüstungsplanung. Ebenfalls zur Sprache kamen dabei die Auswirkungen, welche zusätzliche Kürzungen am Militärbudget haben könnten. Sie begrüsst es, dass das Departement in diesem Zusammenhang mit Varianten operiert, die rechtzeitig in die politische Diskussion kommen sollen. Diese Diskussion erfolgt im Rahmen der Konsultationen, die in Artikel 149b des Militärgesetzes vorgesehen sind, wo der Bundesversammlung auch mehr Verantwortung auf diesem Gebiet übertragen wird.

Weiter beantragt die SiK-NR mit 15 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Verlängerung des Swisscoy-Einsatzesbis zum 31. Dezember 2005 zuzustimmen (03.024). Sie ist der Meinung, dass die Situation vor Ort sich in den letzten zwei Jahren nicht wesentlich verändert hat. In ihren Augen lassen sich die relative Stabilität in der Region sowie die Fortführung der weiteren Aktionen des Bundes nur mit einer Militärpräsenz garantieren. Nach Auffassung der SiK-NR bleibt die internationale Militärpräsenz im Kosovo solange unerlässlich, bis die Statusfrage gelöst ist. Da bis jetzt keine Alternative besteht, ist der Einsatz konsequenterweise zu verlängern. Mit 15 zu 3 Stimmen lehnt die Kommission deshalb den Antrag einer Minderheit ab, wonach die Swisscoy bis zum 31. Dezember 2004 aus dem Kosovo abzuziehen sei, dies mit der Begründung, mit der internationalen Militärpräsenz werde nur die heutige politische und wirtschaftliche Lage festgefahren. Die Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes wurde am 10. Juni bereits vom Ständerat gutgeheissen.

Auftrag und Umfang der Swisscoy bleiben dabei unverändert. Seit Oktober 2002 sind die Swisscoy-Mitglieder zum Selbstschutz mit einer persönlichen Waffe ausgerüstet (Sturmgewehr, Pistole, Maschinenpistole, bei Bedarf Pfefferspray). Seither verfügt das Kontingent zudem über einen mechanisierten Infanteriezug mit Radschützenpanzern und über ein Lufttransportelement (Transporthelikopter SUPER PUMA) und der Bestand wurde von 160 auf 220 Personen aufgestockt. Die angehörten Kommandanten des sechsten und siebten Swisscoy-Kontingents, Oberstleutnant im Generalstab Beat Eberle und Oberstleutnant im Generalstab Sylvain Curtenaz, haben bei der Kommission einen positiven Eindruck vom Swisscoy-Einsatz hinterlassen. Generell begrüsst sie es, wie die vor Ort gemachten Erfahrungen ausgewertet und im Hinblick auf Verbesserungen der Führungsabläufe, Verfahren und des Materialeinsatzes verwendet werden. Hingegen bedauert sie, dass die ausserparlamentarische Kommission, welche das VBS und das EDA bezüglich Friedensförderungseinsätzen politisch und konzeptuell beraten sollte, noch nicht eingesetzt worden ist, dies obschon der entsprechende Erlass des Bundesrates vom April 2002 datiert.

Im Weiteren beantragt die Kommission mit 13 zu 3 Stimmen, vom Bericht über die Ablösung der militärischen Einsätze durch zivile Hilfe (02.087) Kenntnis im zustimmenden Sinn zu nehmen.

Die SiK-NR beantragt zudem einstimmig (15 Stimmen), der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen (03.032) zuzustimmen. Mit dieser Änderung wird der Anwendungsbereich des Rahmenabkommens und der dazugehörigen Protokolle auf nicht internationale bewaffnete Konflikte ausgeweitet. Die Kommission ist der Meinung, dass mit einer Annahme dieser Änderung ein weiterer wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung der Regeln für nicht bewaffnete internationale Konflikte getan würde. Der geänderte Artikel soll die wachsende Bereitschaft der Staaten zeigen, die bei internationalen bewaffneten Konflikten anerkannten Regeln auch in internen Konflikten anzuwenden. Dies entspricht aus humanitärer Sicht einer absoluten Notwendigkeit, da heute die meisten bewaffneten Konflikte nicht internationaler Natur sind.

Die SiK-NR ist ausserdem zufrieden stellend über die Brände informiert worden, welche bei Panzermanövern auf dem Übungsplatz Hinterrhein verursacht wurden. Nach den Darstellungen der VBS-Vertreter sind keine Weisungen oder Sicherheitsvorschriften verletzt worden und hat die Truppe angemessen reagiert. Inzwischen ist auch das Schiessen mit Leuchtspurmunition eingestellt worden.

Schliesslich diskutierte die Kommission mit dem Vorsteher des VBS, Bundesrat Samuel Schmid, über die sicherheitspolitischen Herausforderungen, denen unser Land in Zukunft gegenüberstehen könnte, und liess sich über dessen China-Besuch vom vergangenen April informieren.

Die Kommission hat am 18. und 19. August 2003 unter dem Vorsitz von Nationalrat Josef Leu (CVP, LU) und im Beisein von Bundesrat Samuel Schmid in Bern getagt.

Bern, 20.08.2003    Parlamentsdienste