Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hat von den in der Ausgabe des SonntagsBlicks vom 5. Oktober 2003 veröffentlichten Artikeln Kenntnis genommen.

 

Der abgedruckte Text unter dem Titel « Das hätten wir nie lesen dürfen » basiert auf einem internen Arbeitspapier der GPDel. Der ganze Text ist von der einstimmigen Delegation abgelehnt worden, weil er sich nach Gewährung des rechtlichen Gehörs und diverser Beweiserhebungen als teilweise nicht tatsachenkonform herausstellte.

 

Die Delegation legt insbesondere Wert darauf, dass der Vorwurf der Lüge durch Herrn Bundesrat Samuel Schmid unhaltbar ist. Es besteht zwar eine Differenz zwischen der GPDel und dem Departementsvorsteher VBS bezüglich des zweiten Besuchs von Staatsanwalt Ackermann in der Schweiz. Wie im Bericht der GPDel jedoch festgehalten wird, rührt diese Differenz des Sachverhaltes daher, dass sich Bundesrat Schmid auf die vorbehaltlos übernommene Darstellung von Prof. Schweizer verlassen hat. Die Fassung der GPDel dagegen wird durch ein Schreiben des Bundesanwaltes klar belegt.

 

Die GPDel akzeptiert die vom Sonntagsblick geäusserten Mutmassungen nicht. Sie legt Wert darauf, dass der genaue Hergang der Publikation im Sonntagsblick abgeklärt wird. Deshalb hat sie mit heutigem Datum beschlossen, eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung und Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen einzureichen.

 

Die GPDel weist nochmals darauf hin, dass der erarbeitete Bericht fundiert, die Aussagen belegt und die gesetzlichen Verfahrensregeln eingehalten wurden. Der Bericht wurde denn auch durch die GPDel einstimmig genehmigt.

 

Was den Vorwurf des fehlenden oder ungenügenden rechtlichen Gehörs des Administrativbeauftragten, Herrn Schweizer, betrifft, ist Folgendes festzuhalten:

 

Gemäss Artikel 63 Absatz 4 Geschäftsverkehrsgesetz erhalten die Personen, denen gegenüber Vorwürfe erhoben werden, Einsicht in die entsprechenden Abschnitte des Berichtsentwurfs. Sie erhalten Gelegenheit, sich dazu innert einer angemessenen Frist mündlich oder schriftlich vor der Kommission zu äussern.

 

Die Delegation hat Herrn Schweizer mit eingeschriebenem Brief vom 17. September 2003 die ihn betreffenden Passagen zukommen lassen und ihm für das rechtliche Gehör eine Frist bis zum 29. September 2003 eingeräumt. Mit Datum vom 23. September 2003 verlangte er eine Fristerstreckung bis mindestens 10. Oktober 2003, was die GPDel einstimmig aufgrund der bereits festgelegten Sitzungsdaten der Geschäftsprüfungskommissionen ablehnen musste. Am 27. September 2003 verlangte Herr Schweizer den gesamten Bericht, bestritt summarisch und ohne Begründung ganz oder teilweise diverse Ziffern und brachte inhaltlich zu zwei Punkten Vorbehalte an. Diese beiden Punkte wurden von der GPDel geprüft. Aufgrund von sich in ihrem Besitz befindlichen Dokumenten und Anhörungsprotokollen hält die GPDel in beiden Fällen an ihrem Standpunkt fest.

 

Mit Schreiben vom 2. Oktober 2003 hat der Gesamtbundesrat vom Bericht Kenntnis genommen und dabei festgestellt, dass die Anhörungen der Betroffenen im Falle des Untersuchungsbeauftragten zu Schwierigkeiten geführt haben.

 

Der Bundesrat hat sich mit der Publikation einverstanden erklärt.

 

Die GPDel hat von den Stellungnahmen von Prof. Schweizer Kenntnis genommen. Die Geschäftsprüfungskommissionen haben im zustimmenden Sinn vom Bericht der GPDel Kenntnis genommen und seine Publikation beschlossen. Er wird im Laufe des Nachmittags für die Medienschaffenden aufgelegt und in den kommenden Tagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

 

Bern, 06.10.2003    Parlamentsdienste