Die Kommission hat Kenntnis genommen vom ersten und zweiten Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, vom Aktionsplan der Schweiz über die Gleichstellung von Frau und Mann sowie vom Bericht des Bundesrates vom November 2002 über die Umsetzung dieses Aktionsplanes durch die Bundesbehörden. Die Kommission ist der Meinung, dass zurzeit zwar viele punktuelle Massnahmen durchgeführt werden, die Gleichstellung von Frau und Mann aber - vor allem im Arbeitsleben - noch nicht realisiert ist. Ihrer Auffassung nach fehlt es an einem Gesamtkonzept. Sie hat deshalb mit 11 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen ein Postulat angenommen, das den Bundesrat einlädt, im Rahmen des Legislaturprogramms 2003-2007 ein Konzept zur Erreichung des Gleichstellungsziels zu schaffen.
Die Kommission hat zudem zwei parlamentarische Initiativen mit derselben Thematik vorgeprüft: Die Initiativen von Barbara Haering (03.440 Pa.Iv. Mehr Frauen in Verwaltungsräten von Gesellschaften mit Bundesbeteiligung) und vonFranziska Teuscher (03.412 Pa.Iv. Mehr Frauen in der Leitung von Aktiengesellschaften). Die Kommission hat sich mit 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Initiative Haering ausgesprochen, welche verlangt, dass in Verwaltungsräten von Gesellschaften mit Bundesbeteiligung mindestens 30% Frauen vertreten sind (03.440). In den Augen der Kommission muss der Bund für die Gleichstellung der Geschlechter sorgen und auf diesem Gebiet mit gutem Beispiel vorangehen. Eine Minderheit unterstützt zwar die Gleichstellung jedoch ohne starre Quoten. Der Initiative Teuscher (03.412), welche verlangt, dass in der Geschäftsleitung und im Verwaltungsrat börsenkotierter Aktiengesellschaften mindestens 40% Frauen sitzen, empfiehlt die Kommission mit 11 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge zu geben; dies vor allem deshalb, weil ihrer Meinung nach die allzu hohen Anforderungen sich kontraproduktiv auswirken könnten. Eine Minderheit ist der Meinung, dass die Gleichstellung im Privatsektor nur über Vorschriften möglich ist.
Die Kommission hat die Stellungnahme des Bundesrates vom 3. September 2003 zu ihrem Entwurf betreffend die Regelung von Sterilisationen (99.451 Pa.Iv. Zwangssterilisationen. Entschädigung für Opfer) geprüft. Sie hält trotz der Ablehnung des Bundesrates an ihrem Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Entschädigung der Opfer von Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen fest. Aus jüngeren Studien geht hervor, dass in den vergangenen Jahrzehnten sehr wohl Sterilisationen gegen den Willen der Betroffenen vorgenommen wurden. Auch kamen bei diesen Untersuchungen tragische menschliche Schicksale zum Vorschein. Indem der Nationalrat der parlamentarischen Initiative, welche diesem Entwurf vorausgeht, Folge gab, hat er klar seinen Willen bekundet, etwas gegen diese in der Vergangenheit verübten Ungerechtigkeiten zu unternehmen. Die Kommission ist allerdings bereit, den Begriff der Zwangssterilisation enger auszulegen und auf die Entschädigungsmodalitäten zurückzukommen. Sie wird ihre Arbeit an ihrer nächsten Sitzung wieder aufnehmen. Was den Entwurf zum Gesetz zur Regelung künftiger Sterilisationen betrifft, schliesst sich die Mehrheit der Kommission dem Bundesrat an und beantragt, für Sterilisationen die allgemeine Altersgrenze auf 18 Jahre und diejenige für dauernd Urteilsunfähige auf 16 Jahre festzulegen. Eine Minderheit will an der allgemeinen Altersgrenze von 16 Jahren festhalten, da ihrer Meinung nach der Schutz für alle gleich sein muss. Die Kommission hat sich zudem gegen eine Lockerung der Voraussetzungen für die Sterilisation dauernd urteilsunfähiger Personen ausgesprochen. Insbesondere hält sie daran fest, dass der Eingriff im ausschliesslichen Interesse der betroffenen Personen vorgenommen wird und diese Person keine Ablehnung gegen den Eingriff geäussert hat.
Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative (00.421; Teilnutzungsrechte an Immobilien. Konsumentenschutz) hat die Kommission sich einstimmig für einen Vorentwurf ausgesprochen, der den Konsumentinnen und Konsumenten bei der Teilnutzung an Immobilien mehr Schutz bietet. Sie beantragt, den Kern der Bestimmungen der EU-Richtlinie vom 26. Oktober 1994 (Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilnutzungsrechten an Immobilien) in das Schweizer Recht aufzunehmen. Der Vorentwurf bestimmt, wie die Konsumentin und der Konsument vor dem Vertragsabschluss zu informieren sind; er umschreibt Form und Inhalt des Vertrags und sieht ein Widerrufsrecht, ein Anzahlungsverbot sowie die Auflösung von Kreditverträgen vor. Die Kommission hat beschlossen, den Bundesrat zu beauftragen, diesen Vorentwurf in die Vernehmlassung zu schicken.
Weiter beantragt die Kommission mit 8 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative03.424 keine Folge zu geben (Abate Fabio. Erhöhung des Strafmasses gemäss Artikel 187 StGB). Die Initiative verlangt, dass für sexuelle Handlungen mit Kindern die Höchststrafe von bisher fünf auf zehn Jahre Zuchthaus heraufgesetzt wird (Art. 187 Ziff. 1 StGB). Die Kommission bekräftigt somit ihren Entscheid vom vergangenen August (vgl. Medienmitteilung vom 26.8.2003), in der sie festhielt, dass das geltende Recht ein ausgewogenes System vorsehe. Demnach erfasst Artikel 187 StGB Fälle mit begrenzter Schwere, wogegen die schweren Fälle von Artikel 189 (sexuelle Nötigung), Artikel 190 (Vergewaltigung) und Artikel 191 StGB (Schändung) erfasst werden.
Nach Einsicht in den Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe über den Menschenhandel in der Schweiz, der auf Grund eines Postulats verfasst wurde (00.3055; Frauenhandel. Schutzprogramm für Betroffene), ist die Kommission zum Schluss gekommen, dass die Opfer und Zeugen von Menschenhandel Schutz bedürfen. Mit 9 zu 8 Stimmen hat sie eine Motion angenommen, welche den Bundesrat auffordert, die Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer so zu ändern, dass denjenigen Ausländern, die Opfer oder Zeugen von Menschenhandel sind, deren Aufenthalt im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren erforderlich ist oder bei denen ein persönlicher Härtefall vorliegt, Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden. Mit 10 zu 6 Stimmen hat sie eine weitere Motion angenommen, welche den Bundesrat auffordert, im Entwurf zum Bundesstrafprozessrecht - analog zu den Bestimmungen im Entwurf zur Revision des Militärstrafprozessrechts (03.008) - Massnahmen zum Schutz von Opfern und Zeugen vorzusehen. Eine Minderheit lehnt diese beiden Motionen ab, da sie insbesondere befürchtet, dass solche Aufenthaltsbewillligungen zu Missbräuchen führen.
Schliesslich hat die Kommission sich einstimmig für die Ratifikation des zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen ausgesprochen (03.025 ; Botschaft des Bundesrates vom 26. März 2003).
Die Kommission hat am 3. und 4. November 2003 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Anita Thanei (S, ZH) und teils im Beisein von Bundesrätin Ruth Metzler in Bern getagt.
Bern, 05.11.2003 Parlamentsdienste