Die aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 10./11. November 2003 das "Operative Working Arrangement" im Rahmen der Beratung des Berichtes des Bundesrates zu den im Jahre 2002 in eigener Kompetenz abgeschlossenen internationalen Staatsverträgen (03.037) beraten. Dabei wurde geprüft, ob dieses am 4. September 2002 abgeschlossene Abkommen, das die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden der Schweiz und der USA regelt, dem Parlament nachträglich im ordentlichen Genehmigungsverfahren zu unterbreiten sei. Die Kommission hat dies mehrheitlich mit der Begründung bejaht, dass es sich bei diesem Abkommen nicht um ein Bagatellabkommen handelt, sondern um eine Vereinbarung, die sensible Bereiche betrifft und von erheblicher politischer Bedeutung ist. Mit 11 zu 2 Stimmen wurde eine Motion verabschiedet, welche den Bundesrat beauftragt, das entsprechende Verfahren einzuleiten.
Die Kommission hat verschiedene Modelle eines verstärkten Einbezugs des Parlaments in die Arbeiten der UNO-Generalversammlung diskutiert.
Ferner hat die Kommission die Petition "Humanitäre Katastrophe in der Demokratischen Republik Kongo" behandelt und mit 12 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung dem Bundesrat im unterstützenden Sinne zur Kenntnis gebracht.
In Fortsetzung einer bereits früher begonnenen Debatte über die konsularischen Dienstleistungen unterstützt die Kommission die Haltung des Bundesrates, das vorhandene Rationalisierungspotential laufend zu überprüfen. Sie nimmt indes Abstand von der ursprünglich im Raume stehenden Idee, mittels Kommissionsvorstoss eine Redimensionierung des konsularischen Leistungsangebots zu verlangen.
Weiter liess sich die Kommission über relevante aussen- und aussenwirtschaftspolitische Ereignisse orientieren. Insbesondere wurden die Beziehungen der Schweiz mit der Türkei und die Reise des Vorstehers des EVD nach Südkorea und Hong Kong thematisiert. Ausserdem interessierte sich die Kommission für den Stand der Reformbestregungen beim Hochschulinstitut für internationale Studien in Genf.
An ihrer letzten Sitzung der Legislatur richtete die Kommission ihren Blick auf grundsätzliche Fragestellungen der schweizerischen Aussenpolitik. Sie liess sich in diesem Zusammenhang vom Rektor der ETH Zürich, Professor Konrad Osterwalder, über die Bedeutung der Aussenpolitik für den Wissenschaftsstandort Schweiz orientieren. Professor Walter Kälin präsentierte seine Vorschläge betreffend die Reformen der UNO-Menschenrechtskommission. Professor Daniel Thürer erläuterte Grundsatzfragen und -probleme des modernen Völkerrechts und seine Rolle in der Aussenpolitik. Professor Andreas Wenger berichtete über die zunehmende aussenpolitische Bedeutung der Konfliktprävention.
Die Kommission tagte am 10. und 11. November 2003 in Zürich unter dem Vorsitz von Nationalrätin Lili Nabholz (FDP/ZH) und im Beisein der Bundesrätinnen Micheline Calmy-Rey und Ruth Metzler sowie von Bundesrat Joseph Deiss.
Bern,
12.11.2003 Parlamentsdienste