Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrats will das RPG in zweifacher Hinsicht lockern: Einmal soll das Halten von Kleintieren in der Landwirtschaftszone auch für Freizeitlandwirte möglich werden und zum andern sollen früher landwirtschaftlich genutzte Gebäude in der Nichtbauzone anderen Nutzungen zugeführt werden können.

Die UREK gab einer Parlamentarischen Initiative Kleintierzucht und -haltung in der Landwirtschaft (03.431, Joder) mit 15 zu 9 Stimmen Folge. Sie willigte damit ein, dass eine artgerechte Haltung von Kleintieren auch auf aufgegebenem Landwirtschaftsland von Nichtlandwirten möglich werden soll. Die Initiative verlangt etwas unklar „das Raumplanungsrecht so zu ändern, dass in der Landwirtschaftszone die Kleintierzucht und -haltung ermöglicht wird", obwohl heute Landwirte in der Landwirtschaftszone Kleintiere halten, bestehende landwirtschaftliche Gebäude zu Ställen umbauen oder neue Unterstände zimmern können. Das Problem sind die Nichtlandwirte, denen das in ihrer Freizeit in der Landwirtschaftszone verwehrt ist (Art.34/5 RPV). Kleintiere würden sehr oft auf zweitklassigen landwirtschaftlichen Randflächen gehalten, die sonst verganden würden. Die Mehrheit hofft auch, verlassene Landwirtschaftsbauten neuer Nutzung zuführen und vor dem Verfall retten zu können.

Die UREK gab einer Parlamentarischen Initiative Bessere Nutzung der Gebäudevolumen in der Landwirtschaftszone (03.441, Joder) mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls Folge. Die Initiative will das Raumplanungsrecht so ändern, „dass die bestehenden Gebäudevolumen ausserhalb der Bauzone und in der Landwirtschaftszone besser und umfassender genutzt werden können". Die Mehrheit will ermöglichen, dass frei werdende landwirtschaftliche Gebäude sowohl als Wohnungen, wie auch für Gewerbezwecke genutzt werden können, auch wenn sie ausserhalb der Bauzone stehen. Damit soll einem Zerfall der früheren landwirtschaftlichen Wohngebäude aus wirtschaftlichen Gründen entgegengewirkt werden. Keinesfalls sollen Neubauten begünstigt oder bestehende Gewerbebetriebe konkurrenziert werden.

Die UREK lehnte in der Gesamtabstimmung mit 12 zu 11 Stimmen die von ihr selbst ausgearbeitete Parlamentarische Initiative Verfassungsartikel über den Schutz vor Naturgefahren (02.401 UREK-N) ab. Im November 2001 zog Nationalrat Hess Walter seine Initiative Erdbeben. Nationale Versicherung für Gebäude (00.458) zurück, nachdem die UREK mit 20 zu 4 Stimmen beschlossen hatte, eine eigene Initiative auszuarbeiten. Diese Kommissionsinitiative sollte die verfassungsmässige Basis für ein Aktivwerden des Bundes schaffen, damit wenigstens öffentliche Gebäude wie Spitäler, Parlaments- und Regierungsgebäude, Bahnhöfe und Kasernen erdbebengerecht gebaut werden könnten. Der Vorentwurf einer Subkommission der UREK ging 2002 in die Vernehmlassung, wurde darauf überarbeitet und nun von der Kommission abgelehnt. Die Mehrheit befürchtete eine Ausweitung des Staates auf Tätigkeiten, in denen er heute noch nicht tätig ist und unabsehbare Kostenfolgen, wie z.B. ein neues Bundesamt gegen Erdbeben. Sie wies darauf hin, dass die bestehenden Normen (z.B. SIA) und Vorschriften auch ohne Verfassungsartikel durchgesetzt werden könnten. Nicht zuletzt befürchtete sie auch, dass durch einen Verfassungsartikel und ein unvermeidlich darauf folgendes Bundesgesetz, die Versicherungsfrage wieder aufgeworfen würde.

Die UREK stattete am 17. November 2003 in Zürich der Nationalen Alarmzentrale NAZ, und der MeteoSchweiz einen Besuch ab und liess sich über deren Tätigkeitsgebiete, insbesondere im Katastrophenfall orientieren. Sie tagte am 18. November 2003 das letzte Mal unter dem Präsidium von Nationalrat Christian Speck (V/AG) in Bern.

Bern, 19.11.2003    Parlamentsdienste