Die Finanzdelegation hat den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK)  über die Abklärungen im Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) zur Liegenschaftsverwaltung behandelt. Der in der Presse erhobene Vorwurf der Misswirtschaft hat sich nicht bestätigt. Die Finanzdelegation will drei finanzrechtliche Fragen noch weiter klären, die im Bericht der EFK der parlamentarischen Aufsicht zugewiesen werden.

Die Finanzdelegation beauftragte die EFK, die in der Presse erhobenen Vorwürfe gegen den Direktor des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) abzuklären. Der Bericht kommt zum Schluss, dass in den fünf geprüften Fällen keine Unregelmässigkeiten vorgekommen sind, welche den Vorwurf der Misswirtschaft zulassen würden. Allerdings ist die EFK der Ansicht, dass teilweise wirtschaftlichere Lösungen möglich gewesen wären und bezüglich Kredit- und Beschaffungsverfahren Präzisierungen notwendig sind. Die Finanzdelegation hat von diesem Bericht Kenntnis genommen und ist zum Schluss gekommen, dass aufgrund der Abklärungen der EFK bezüglich Amtsführung kein Handlungsbedarf besteht.

Im Vordergrund der Prüfungshandlungen der EFK standen die Beurteilung der sorgfältigen, wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Bundesmittel nach finanzhaushaltrechtlichen Kriterien sowie das Liegenschafts- und Vertragsmanagement. Nicht Gegenstand der Prüfungen waren strafrechtliche Abklärungen bezüglich Amtsmissbrauch und ungetreuer Geschäftsführung sowie die Mobbingvorwürfe. Diese sind Gegenstand der Untersuchungen der Bundesanwaltschaft beziehungsweise des mit der Administrativuntersuchung Beauftragten.

Durch die Finanzdelegation zu klären sind die Frage der Vorfinanzierung von Bauinvestitionen durch Dritte oder Banken sowie die Anwendung des öffentlichen Beschaffungsrechts bei Auftragsvergaben durch den Vermieter. Zudem ist die Rolle des BBL bei Bauvorhaben und Beschaffungen der eidgenössischen Gerichte klarer zu definieren.

Bern, 16.12.2003    Parlamentsdienste