Der parlamentarischen Initiative von Jean-Paul Glasson (03.430 Pa.Iv. Das organisierte Verbrechen an Kindern ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit), welche fordert, dass das organisierte Verbrechen an Kindern als Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie als Verstoss gegen die Interessen der internationalen Gemeinschaft eingestuft wird, hat die Kommission einstimmig Folge gegeben. Mit einer entsprechenden Änderung im Strafgesetzbuch sollen diese Taten als universelle und unverjährbare Verbrechen eingestuft werden. Die Schweiz könne damit ein über die Grenzen hinausgehendes Signal setzen und auf internationaler Ebene eine Vorreiterrolle übernehmen.
Nachdem die Kommission einstimmig Eintreten auf die Revision des Datenschutzgesetzes (03.016) beschlossen hatte, beantragt sie nun mit 12 gegen 11 Stimmen deren Rückweisung an den Bundesrat. Ausschlaggebend war die Anhörung von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener, von der Revision direkt betroffener Kreise. Nach diesen Anhörungen war die Kommissionsmehrheit überzeugt, dass die vorgesehenen Massnahmen ein zu enges Korsett für die Wirtschaft darstellen. Sie stellt fest, dass im Zentrum der Revision die Verbesserung der Rechte der Personen steht, deren Daten gesammelt werden. Sie ist aber der Ansicht, dass dabei die Bedürfnisse der Unternehmen und den bei der Umsetzung der Massnahmen entstehenden Probleme zu wenig Rechnung getragen wird. Eine Kommissionsminderheit teilt diese Ansicht nicht. Sie ist gegen die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat und beantragt, mit der Detailberatung des Gesetzes zu beginnen.
Die Kommission beantragt zudem, drei parlamentarischen Initiativen von Nationalrat Pierre-Yves Maillard keine Folge zu geben. Diese Vorstösse sehen einerseits Präzisierungen der Bestimmungen zur Konsultation der Arbeitnehmenden bei Massenentlassungen und andererseits die Nichtigkeitsfolge in Fällen von missbräuchlichen Kündigungen vor. Die Kommissionsmehrheit hat mit 16 zu 9 Stimmen das Begehren abgelehnt, Massenentlassungen dann als missbräuchlich zu deklarieren, wenn die Konsultation der Arbeitnehmenden gemäss Art. 335f OR wirkungslos ist, da der Arbeitgeber bereits unwiderrufliche Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen ist (03.425 Pa.Iv. Verbindlichkeiten gegenüber Dritten. Anhörung der Arbeitnehmenden). Mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung verzichtete die Kommission zudem darauf, der Vorlage, welche eine Frist zur Anhörung der Arbeitnehmenden bei Massenentlassung festsetzen will, Folge zu geben (03.427 Pa.Iv. Massenentlassungen. Mindestdauer der Arbeitnehmeranhörungen). Für die Kommissionsmehrheit sind die vorgeschlagenen Massnahmen zu starr und würden den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei Massenentlassungen nicht genügend Rechnung tragen. Das heutige Recht, welches auf die Treuepflicht zwischen den Sozialpartnern und die Rechtssprechung im Einzelfall abstellt, garantiert in ihren Augen einen angemessenen Schutz der Arbeitnehmenden. Mit 15 zu 9 Stimmen wurde der Vorschlag abgelehnt, für den Fall einer missbräuchlichen Kündigung, nebst der heute vorgesehenen Entschädigung auch die Möglichkeit der Nichtigkeit vorzusehen (03.426 Pa.Iv. Nichtigerklärung der Entlassung bei missbräuchlicher Kündigung). Im Kündigungsfall seien die Verhältnisse oft zerrüttet und es sei deshalb nicht zumutbar, die Parteien zu einer Weiterzusammenarbeit zu verpflichten. Die Kommissionsminderheit will den drei parlamentarischen Initiativen Folge geben, da damit bereits existierende Regelungen im OR konkretisiert und bestehendem Recht vermehrt zur Durchsetzung verholfen würde. Die Möglichkeit zur Nichtigerklärung einer missbräuchlichen Kündigung soll den Druck auf die Arbeitgebenden erhöhen, von einer solchen im Vornhinein abzusehen. Die heute vorgesehene Entschädigung garantiere keinen effektiven Schutz vor Rechtsmissbrauch.
Die Kommission hat eine Motion des Ständerats einstimmig gutgeheissen (03.3305 Mo. Lauri. Grundbuchbereinigung). Diese beauftragt den Bundesrat, eine Vorlage zur Änderung des Zivilgesetzbuches hinsichtlich Errichtung, Untergang und Inhalt von Dienstbarkeiten sowie das Löschungsverfahren zu unterbreiten. Ziel dieser Motion ist, das Grundbuch von überflüssigen und bedeutungslosen Einträgen zu entlasten.
Schliesslich ist die Kommission auf den Entwurf zu einem Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht eingetreten (01.023 Bundesrechtspflege. Totalrevision) und hat die Detailberatung aufgenommen.
Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Nationalrat Luzi Stamm (AG/SVP) am 12. und 13. Februar 2004 in Bern. Bundesrat Christoph Blocher nahm teilweise an der Sitzung teil.
Bern,
13.02.2004 Parlamentsdienste