Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat den Legislaturfinanzplan 2005 - 2007 zuhanden der Legislaturplanungskommission beraten. Sie stellte dabei fest, dass der Finanzbedarf für den vom Bundesrat vorgelegten Legislaturplan nicht gedeckt ist und damit die Anforderungen des Parlamentsgesetzes (Art. 146 Abs. 5) nicht erfüllt sind. Die Kommission befasste sich ferner mit den Entscheiden zur Verwendung der für die Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigten 1300 Tonnen Nationalbankgold und der zukünftigen Verwendung der Nationalbankgewinne; sie verfasste dazu eine Stellungnahme bzw. einen Mitbericht zuhanden der WAK. Einen weiteren Mitbericht verfasste die Finanzkommission zur Änderung des Fachhochschulgesetzes. Schliesslich nahm sie von den Jahres-berichten 2003 der Finanzdelegation und der Eidgenössischen Finanzkontrolle Kenntnis. 

Stellungnahme der Finanzkommission zum Legislaturfinanzplan 2005 - 2007

Die Finanzkommission hat den Legislaturfinanzplan 2005 - 2007 zuhanden der Legislaturplanungskommission beraten. Sie stellte dabei fest, dass wesentliche Eckwerte der Legislaturfinanzplanung (z.B. Entlastungsprogramm 2004) noch nicht feststehen und nicht geklärt ist, wie gewisse Projekte finanziert werden sollen. Die Finanzkommission ist deshalb zur Auffassung gelangt, dass die Anforderungen von Art. 146 Abs. 5 Parlamentsgesetz nicht erfüllt sind. Die Finanzkommission weist in ihrer Stellungnahme auf diesen Umstand hin und erwartet vom Bundesrat, dass er insbesondere mit dem Entlastungsprogramm 2004 die notwendigen Massnahmen vorlegen wird. Diese sollten, soweit terminlich möglich, in der Legislaturplanung Eingang finden.

Verwendung der Goldreserven und der zukünftigen Gewinne der Nationalbank

Eine Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat sich bereits im Januar dafür entschieden, die Erträge aus den 1300 Tonnen Nationalbankgold, die nicht mehr für die Geld- und Währungspolitik benötigt werden, zu zwei Dritteln dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und zu einem Drittel den Kantonen zuzuführen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die Ausschüttungen zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund gehen. Der Entscheid der WAK-N hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, weshalb sie gehalten ist, eine Stellungnahme der Finanzkommission einzuholen (Art. 49 Abs. 5 Parlamentsgesetz). Eine Mehrheit der FK-N hat sich nunmehr dem Entscheid der WAK angeschlossen.

Was die zukünftige Verwendung der Nationalbankgewinne betrifft, gab eine Mehrheit der FK-N einer hälftigen Aufteilung auf AHV und Kantone den Vorzug gegenüber der bundesrätlichen Variante, die zwei Drittel für die Kantone und einen Drittel für den Bund vorsieht.

Jahresberichte 2003 der Finanzdelegation und der Eidgenössischen Finanzkontrolle

Die FK-N nahm vom Jahresbericht 2003 der Finanzdelegation Kenntnis. Sie diskutierte ausführlich Schwerpunkte des Berichtes, so etwa die Ausfinanzierung der Pensionskassen, die Sicherheitsaufwendungen für den G8-Gipfel in Evian, Personal- und Kreditgeschäfte sowie weitere Prüfungspunkte nach Departementen. Die Finanzkommission nahm ebenso Kenntnis vom Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle.

Weitere Geschäfte

Schliesslich nahm die Finanzkommission in einem Mitbericht an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) Stellung zu finanzrelevanten Fragen im Zusammenhang mit der Änderung des Fachhochschulgesetzes (03.076 sn).

Die Finanzkommission tagte am 22./23. März 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrat Felix Walker (CVP/SG) in zeitweiser Anwesenheit von Herrn Bundesrat Hans-Rudolf Merz in Bern.

Bern, 24.03.2004    Parlamentsdienste