Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates stimmt dem Beschluss des Nationalrates zu, die Staatsleitungsreform an den Bundesrat zurückzuweisen. Als Ziele nennt der Rückweisungsauftrag eine Stärkung der politischen Führung, eine Entlastung des Bundesrates von Verwaltungsaufgaben und eine Effizienzsteigerung der Verwaltung.

Der Ständerat hatte im März 2003 eine Vergrösserung des Bundesrates auf neun Mitglieder beschlossen, entgegen dem Entwurf des Bundesrates, der dem bestehenden Bundesrat in einem „zweiten Kreis" sieben „Delegierte Ministerinnen und Minister" zuordnen wollte. Nachdem der Nationalrat in der vergangenen Frühjahrsession die „Staatsleitungsreform" (01.080) sehr deutlich an den Bundesrat zurückgewiesen hat, betrachtet es die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates einhellig nicht als sinnvoll, an den Beschlüssen des Ständerates festzuhalten. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 9:3 Stimmen, dem Rückweisungsbeschluss des Nationalrates zuzustimmen.

Die Kommissionsminderheit lehnt die Rückweisung ab, weil ihrer Ansicht nach der damit dem Bundesrat erteilte Auftrag für die Ausarbeitung neuer Vorschläge viel zu offen und unklar formuliert ist. Angesichts der divergierenden Auffassungen der beiden Räte und des Bundesrates sollte das Projekt besser heute abgebrochen und nicht für eine unbestimmte Zeit pendent gelassen werden. Die Kommissionsmehrheit hält dem entgegen, dass trotz der zugegebenermassen noch sehr offenen Perspektiven einer Reform nach wie vor ein grundsätzlicher Reformbedarf besteht. Durch die Rückweisung wird der Bundesrat verbindlich beauftragt, die bestehenden Mängel in der Organisation von Regierung und Verwaltung zu analysieren und neue Reformvorschläge auszuarbeiten.

Die Kommission stimmt dem Entwurf des Bundesrates für ein ernehmlassungsgesetz (04.010)einstimmig zu. Abgesehen von einer Grundsatzbestimmung in der Bundesverfassung (Art. 147) war das Vernehmlassungsverfahren bisher nur in einer Verordnung des Bundesrates geregelt. Das neue Gesetz bringt zum Ausdruck, dass dieses Verfahren ein wichtiger Teil des Rechtsetzungsverfahrens ist. Es garantiert den Einbezug der Kantone, der Parteien und der interessierten Kreise in die Meinungsbildung und Entscheidfindung auf Bundesebene. Durch das Gesetz soll dieses Verfahren verwesentlicht und qualitativ gestärkt werden.

Die Kommission hat mit 10:1 Stimmen die Bestimmung aus dem Entwurf gestrichen, wonach im Vernehmlassungsverfahren die „gesamtschweizerischen Dachverbände der Kantone" zur Stellungnahme einzuladen sind. Die Kantone haben selbst zu bestimmen, wie sie allenfalls ihre Stellungnahmen koordinieren.

Häufig werden Gesetzesentwürfe erst während des parlamentarischen Verfahrens in einer Weise geändert, welche die Interessen der Kantone erheblich betrifft. Die Kommission hat daher mit 5:4 Stimmen beschlossen, auf dem Wege der parlamentarischen Initiative eine Änderung des Parlamentsgesetzes auszuarbeiten. Das Ziel der Änderung ist es, dass die Kantone auch in diesen Fällen vor der definitiven Beschlussfassung in geeigneter Weise Stellung nehmen können. Die Minderheit bezweifelt die Praktikabilität einer solchen Regelung und befürchtet eine Verzögerung des ohnehin langsamen Gesetzgebungsverfahrens. Die SPK des Nationalrates muss diesem Grundsatzbeschluss zustimmen, bevor die SPK des Ständerates eine solche Regelung ausarbeitet.

Die Kommission tagte am 5./6. April 2004 unter dem Vorsitz von Ständerat Jean Studer (SP/NE) und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Christoph Blocher und Bundeskanzlerin Annemarie Huber in Bern.

Bern, 06.04.2004    Parlamentsdienste