In der Frühjahrsession hat der Nationalrat das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG, 02.065) verabschiedet. Nun berät die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates die Vorlage. Der Handlungsbedarf wurde in der Eintretensdebatte nicht bestritten. Die Mitglieder zeigten sich mit dem vorliegenden Entwurf zufrieden: Das Grundkonzept des Bundesrates, das der Nationalrat weitgehend übernommen hat, überzeugt. Die Kommission beschloss, auf die Vorlage einzutreten.
In der Detailberatung wurde betont, dass keine unnütze Bürokratisierung der medizinischen Entwicklung angestrebt wird. So soll etwa die Bewilligungspflicht für die Labors gemäss Artikel 8 nicht die Monopolstellung bestehender Labors zementieren oder Kosten erhöhen, sondern der Qualitätssicherung dienen. Die Verwaltung soll die Konsequenzen des vorliegenden Bewilligungskonzepts überprüfen und allenfalls eine schlankere Lösung erarbeiten. Zu Artikel 11 wurden allfällige Widersprüche mit der gegenwärtigen Praxis diskutiert: Der Artikel verbietet, das Geschlecht ohne medizinische Indikation pränatal festzustellen. Im Rahmen der üblichen Ultraschalluntersuchungen kann das Geschlecht aber leicht festgestellt werden und wird den Eltern üblicherweise auf Nachfrage mitgeteilt. Diese Praxis wird nicht eingeschränkt, da das eigentliche Ziel dieser Untersuchungen nicht die Feststellung des Geschlechts ist.
Eingehend diskutierte die Kommission das Beratungskonzept, das die Untersuchungen begleiten soll. Der Nationalrat hatte insbesondere in Artikel 17 eine unabhängige Beratung zu pränatalen Untersuchungen in der Vorlage verankert, die sich der psychosozialen Begleitumstände pränataler Untersuchungen annehmen sollte. Kritisch hinterfragt wurden die Kostenfolgen für die Kantone und die Sicherung der fachlichen Kompetenz der Beratungsstellen. Die Kommission stellt dazu fest: Die Kantone sollten möglichst freie Hand haben, wie sie die bestehenden Strukturen der Schwangerschaftsberatungsstellen nutzen wollen. Zudem soll und kann die ergänzende, unabhängige Beratung die genetische Beratung durch die medizinischen Fachleute nicht ersetzen. Der Antrag, die ursprüngliche Fassung des Bundesrates wieder aufzunehmen, unterlag in der Abstimmung mit 7 zu 4 Stimmen gegen die Fassung des Nationalrates, die allerdings von der Kommission des Ständerates leicht modifiziert wurde: Die Stellen sollen bloss in allgemeiner Weise" über pränatale Untersuchungen informieren und beraten.
Der Antrag die genetische Beratung nicht allein den Genetikern zu überlassen, sondern das medizinische Beratungskonzept auszuweiten, wurde mit Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt. Gegen den Antrag wurde insbesondere geltend gemacht, dass genetische Beratungen in der Praxis dem Anliegen des Antrags entsprechen und sich nicht darauf beschränken, die genetischen Daten einfach an die untersuchte Person weiterzugeben.
Die WBK-S behandelte das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen am 5. April 2004 unter dem Vorsitz von Ständerätin Christiane Langenberger und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Christoph Blocher.
Bern,
06.04.2004 Parlamentsdienste