Nebst den jüngsten, positiven Entwicklungen in diesem Dossier hat die Kommission eine Erklärung verabschiedet, in der sie die Menschenrechtsverletzungen im Irak verurteilt. Die UNO-Reformen sowie das Internationale Genf wurden ebenfalls thematisiert.

Die APK-N hat sich über die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die bilateralen Verhandlungen mit der EU durch die Vorsteherin des EDA im Detail orientieren lassen. Die Kommission ist erfreut über die Genehmigung der Verhandlungsergebnisse durch die ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, welche die Perspektive eines baldigen, erfolgreichen Abschlusses der Bilateralen II geöffnet hat. Die Kommission bringt dem Bundesrat ihre Anerkennung für das erzielte ausgewogene Ergebnis entgegen, bei dem die wesentlichen Interessen der Schweiz und namentlich des schweizerischen Finanzplatzes gewahrt werden konnten. Fragen wurden hinsichtlich des künftigen, durch den Bundesrat in Aussicht gestellten Beitrags an der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion der EU aufgeworfen. Zwar begrüsst die Kommission die Absicht des Bundesrates, diesen Beitrag über autonome Programme in den neuen EU-Mitgliedländern zu leisten; dennoch ist sie darüber besorgt, dass deren Finanzierung zu stark auf Kosten der Aktivitäten der Schweiz im Rahmen der Entwicklungs- und der Ostzusammenarbeit erfolgen könnte. Eine vertiefte Auslegeordnung durch den Bundesrat erachtet sie in dieser Beziehung als unabdingbar.

Mit 12 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates beschlossen, öffentlich zu erklären, dass sie mit Entsetzen von den durch die Koalitionsstreitkräfte begangenen Folterungen in Untersuchungsgefängnissen im Irak Kenntnis genommen hat. Sie verurteilt diese für demokratische Staaten wie die USA und Grossbritannien unwürdigen Praktiken vorbehaltlos. Ebenso verurteilt sie sämtliche, durch alle Konfliktparteien verübten Menschenrechtsverletzungen. Die Kommission unterstützt den Bundesrat in seinen Forderungen gegenüber der amerikanischen und der britischen Regierung, dass die für diese Verletzungen der Menschenrechte und des internationalen Völkerrechts Verantwortlichen angeklagt und verurteilt werden und dass die Genfer Konventionen inklusive Zusatzprotokolle sowie die Folterkonvention der UNO strikt einzuhalten sind.

Unterstützt mit 8 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen wurde ebenfalls ein Antrag, der verlangte, dass diese Stellungnahme den Parlamenten der beiden betroffenen Länder übermittelt wird. In diesem Zusammenhang hat die Kommission entschieden, zu einem späteren Zeitpunkt eine Grundsatzdiskussion über solche Stellungnahmen in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen durchzuführen. Ferner beabsichtigt sie, sich der Frage zu widmen, ob die Genfer Konventionen nicht anzupassen wären, um den modernen Formen der Kriegsführung Rechnung zu tragen.

Die Kommission hat auch darüber diskutiert, welche Schlüsse sich aus dem gemeinsamen Seminar der Aussenpolitischen Kommissionen vom Vortag über die UNO-Reformen ziehen lassen. Diese Reformen sind eine Baustelle, die die Kommission regelmässig weiterverfolgen möchte. Was den schweizerischen Beitrag an die Reformbestrebungen betrifft, würdigt die Kommission das hohe Profil der Schweiz und unterstützt die Akzentsetzung des Bundesrates im Bereich der Menschenrechte und des Völkerrechts. Die Verstärkung der parlamentarischen Präsenz im UNO-System liegt der Kommission besonders am Herzen. Sie wird sich mit den verschiedenen Reformvorschlägen in diesem komplexen und umstrittenen Bereich künftig vertieft auseinandersetzen.

Schliesslich hat die Kommission mit der Genfer Regierungsrätin Martine Brunschwig Graf über die Herausforderungen diskutiert, mit welchen das Internationale Genf gegenwärtig konfrontiert ist.

Die Kommission hat am 14. Mai 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrat Erwin Jutzet (SP/FR) und im Beisein von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey in Genf getagt.

Bern, 14.05.2004    Parlamentsdienste