Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Ständerats unterstützt bessere Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien und will die Ausnahmen für Restwassermengen flexibilisieren.

1. Erneuerbare Energien und Landwirtschaft fördern

Die UREK-S hat der parlamentarischen Initiative aus dem Nationalrat 03.462 Elektrizität aus erneuerbaren Energien. Bessere Rahmenbedingungen (Dupraz) mit 6 zu 4 Stimmen ebenfalls Folge gegeben. Am 30. März 2004 gab die UREK-N der Initiative mit 16 Stimmen zu 6 bei 3 Enthaltungen Folge. Die Initiative wurde nach dem 1. Dezember 2003 eingereicht und wird nach neuem Parlamentsrecht behandelt. Damit kann die UREK-N nun direkt einen Erlassentwurf ausarbeiten.

Die Initiative verlangt bessere Bedingungen im Energiegesetz für die Einspeisung erneuerbarer Energien. Insbesondere sollen die Vergütung und die Einspeisung mit einem privatrechtlichen Vertrag fixiert werden. Bei der Stromerzeugung aus Biomasse und Geothermie soll sich die Vergütung an den Kosten der jeweiligen Technologie orientieren (Basis: kostendeckende Vergütung der Referenzanlage). Das Raumplanungsrecht ist so abzuändern, dass Anlagen für Strom aus Biogas, Biomasse und Restholz in der Landwirtschaftszone als zonenkonform gelten, auch wenn die Produktion mehr als den Eigenbedarf des landwirtschaftlichen Betriebs deckt.

Die Kommission anerkannte das Nebenerwerbspotenzial für die Landwirtschaft, wies aber darauf hin, dass das Problem grosser Anlagen in der Landwirtschaftszone noch genau geprüft werden müsste. Sie störte sich daran, dass das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 mit einer revidierten Einspeiseregelung noch nicht in Kraft ist und schon wieder revidiert werden soll.

2. Restwassermengen überprüfen und Wirtschaftlichkeit der Wasserkraft erhöhen

An der Sitzung vom 17. Februar 2004 beschloss die UREK-S eine eigene Initiative zum Thema Restwassermengen zu prüfen, worauf SR Epiney seine parlamentarische Initiative 03.407 zurückzog. Die UREK-S hat heute mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen einer Kommissionsinitiative mit folgenden Grundzügen zugestimmt:

1. Flexibilisierung der Ausnahmen für Restwassermengen im Gewässerschutzgesetz (Art. 32)

2. Spezielle Regelung für die Restwassersanierung bei schützenswerten Kleinwasserkraftwerken (Art. 80)

3. Schaffung einer Regelung im Gewässerschutzgesetz zur Verminderung der Beeinträchtigung der Gewässer durch Schwall und Sunk

4. Massnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Nutzung der Wasserkraft.

Mit diesen vier zentralen Aspekten aus der bisherigen Diskussion wird die UREK-S mit einer Abordnung die UREK-N zu überzeugen versuchen.

3. Waldnutzung stärken

Die UREK-S beantragt, die Mo NR 02.3005 Waldgesetz und Kulturlandverlust durch wachsende Waldränder (01.443) ohne Gegenstimme und die Mo NR 03.3012 Berücksichtigung der Senken im Kyoto-Protokoll (02.059) mit 6 zu 4 Stimmen als Motion zu überweisen. Erstere verlangt, dass das Einwachsen von Landwirtschaftsflächen zu Wald mit der Revision des Waldgesetzes aufgehalten wird, letztere, dass die Senken gemäss Kyoto-Protokoll zur Erreichung des Reduktionsziels im CO2-Bereich berücksichtigt werden.

4. Mehr Aufmerksamkeit für das Berggebiet bei der Alpenkonvention

Im Zusammenhang mit den Durchführungsprotokollen der Alpenkonvention hatte die UREK-S im November 2002 eine Motion 02.3659 Protokolle der Alpenkonvention (UREK-S) eingereicht. Sie beantragt nun dem Ständerat, diese Motion abzuschreiben und dafür einer neuen Motion zuzustimmen. Diese verlangt, dass das bestehende Landesrecht eine nachhaltige Entwicklung des Berggebiets sicherstellt und dass gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen sind, die sich nicht nur auf die Neue Regionalpolitik beschränken.

Im übrigen liess sich die UREK-S von der Präsidentin der Expertenkommission, alt Regierungsrätin Dori Schaer-Born, über die Resultate der Elektrizitätswirtschaftsordnung ELWO und vom Direktor des BFE über den Fahrplan des Bundesrats zu einem neuen Elektrizitätsmarktgesetz orientieren.

Die Kommission tagte am 25. Mai 2004 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Büttiker (RL/SO).

Bern, 26.05.2004    Parlamentsdienste