Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Ständerats ist kritisch bei den Bauherren-Altlasten"; sie will weitere Erläuterungen des Bundesrats zum Staatsvertragsreferendum beim Göteborger Protokoll zur grenzüberschreitenden Luftverunreinigung.

Die Umweltkommission des Ständerats (UREK-S) hat zur parlamentarischen Initiative 98.451 Altlasten. Untersuchungskosten (Baumberger) eine Anhörung mit fünf Leitern kantonaler Umweltstellen (BS, ZH, NE, VD, AG) durchgeführt und sich über die aus der Revision des Umweltschutzgesetzes in der praktischen Anwendung ergebenden möglichen Probleme orientieren lassen. Die Anliegen der Kantone vor allem beim Artikel 32bbis wurden ernst genommen und die Bestimmung wurde deutlich abgelehnt. Dieser Artikel sieht vor, dass bei einem belasteten, aber nicht sanierungsbedürftigen Standort die Kosten für die Aushubentsorgung in einer Weise auf die Verursacher verteilt werden, die derjenigen bei Altlasten vergleichbar ist. Bei dieser sog. „Bauherren-Altlast" geht es nicht um die Sanierung zum Schutz der Umwelt, sondern „nur" um die Entsorgung von Abfällen (verunreinigtes Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial). Die Mehrheit war der Ansicht, dass diese Bestimmung beim Abfallrecht belassen werden sollte. In einer zweiten Lesung soll der Vorschlag des Nationalrats noch etwas vereinfacht werden. Es wurden entsprechende Abklärungsaufträge an die Verwaltung erteilt.

Die UREK-S trat nach ausgiebiger Diskussion auf das Geschäft 04.024 Grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Göteborger Protokoll). Ratifizierung ein. Das Protokoll macht Vorgaben für nationale Emissionsminderungsziele für das Jahr 2010 für Schwefeldioxid, Stickoxid, Ammoniak und flüchtige organische Schadstoffe, sowie für Emissionsminderungstechniken für stationäre und mobile Quellen als Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Europa. Die verschiedenen in den technischen Anhängen zum Protokoll genannten Verpflichtungen zur Emissionsverringerung werden von der Schweiz mit dem Vollzug der oben genannten Verordnungen bereits umgesetzt, so dass keine Änderungen von Gesetzen oder Verordnungen erforderlich sind. Die Fläche der Ökosysteme, die nicht geschützt sind gegen Versauerung soll von 40-50% 1990 bis ins Jahr 2010 auf noch 10-15% sinken, jene die nicht geschützt sind gegen Eutrophierung von 90-95% auf noch 60-70%. Die Versauerung betrifft grossflächige Gebiete mit übermässigem Eintrag von Schwefel und Stickstoffverbindungen in Form von Stickstoffoxiden sowie von Ammoniumverbindungen. Die Eutrophierung ist die übermässige Überdüngung durch Stickstoff oder Ammonium.

Nach der kürzlichen Kontroverse über ein Referendum bei den Bilateralen II will sich die UREK-S das beim Göteborger Protokoll vorgesehene fakultative Staatsvertragsreferendum durch den Bundesrat genauer erläutern lassen. Sie hat deshalb die Gesamtabstimmung verschoben.

Die Kommission tagte am 1. Juli 2004 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Büttiker (RL/SO).

Bern, 02.07.2004    Parlamentsdienste