Die Finanzkommission liess sich von Bundesrat Hans-Rudolf Merz über die jüngsten Entscheide des Bundesrates zum Voranschlag 2005, zum Finanzplan 2006-2008 und zum Entlastungsprogramm 2004 informieren. Der Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank erläuterte der Kommission seine Einschätzung der Wirtschaftslage.  Ferner lehnte die Kommission einstimmig eine parlamentarische Initiative ab, welche die Kompetenz der Finanzdelegation für Vorschüsse beschneiden und diejenige des Bundesrates aufheben will. Im Weitern diskutierte sie eingehend über die Verwendung des Nationalbankgoldes und der Nationalbankgewinne; darüber wird der zuständigen Legislativkommission Bericht erstattet werden. Ebenfalls geprüft hat sie die finanziellen Auswirkungen des Rüstungsprogramms. Schliesslich liess sie sich über die Tätigkeit der Finanzdelegation im ersten Halbjahr 2004 und über die Ergebnisse der Sitzung der NEAT-Aufsichtsdelegation vom 18. August 2004 informieren.

Anhörung von Bundesrat Merz zum Voranschlag 2004, zum Finanzplan 2006-2008 und zum Entlastungsprogramm 2004

Bundesrat Hans-Rudolf Merz informierte die Finanzkommission über die jüngsten Entscheide des Bundesrates zum Voranschlag 2005, zum Finanzplan 2006-2008 und zum Entlastungsprogramm 2004. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass der Voranschlag 2005 bei Einnahmen von 50,7 Milliarden Franken und Ausgaben von 52,5 Milliarden Franken ein Defizit von 1,8 Milliarden Franken ausweist. Der Voranschlag liegt zwar knapp im Rahmen der Vorgaben zur Schuldenbremse, ist jedoch stark defizitär. Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes orientierte die Kommission überdies über die jüngsten Entscheide des Bundesrates zum Finanzplan 2006-2008 und zum Entlastungsprogramm 2004. Die Kommission wird sich an ihren Sitzungen im Oktober und November 2004 materiell mit diesen Vorlagen auseinandersetzen.

Pa.Iv. Die demokratische Kontrolle sichern. Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (01.462 n)

Der Nationalrat hat am 2. Juni 2004 mit 125 zu 31 Stimmen die aufgeführte parlamentarische Initiative angenommen. Sie verlangt, das Finanzhaushaltgesetz so zu ändern, dass die Kompetenz der Finanzdelegation für Vorschüsse auf 250 Millionen Franken begrenzt und dem Bundesrat für dringliche Fälle jegliche Kompetenz abgesprochen wird. Die Initiative wurde eingereicht, nachdem die Finanzdelegation auf Antrag des Bundesrates im Zusammenhang mit der Finanzierung der Swissair im Jahr 2001 im Dringlichkeitsverfahren einen Kredit von insgesamt 1'248 Millionen Franken bewilligt hatte.

Nach Anhörung des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartementes hat die Finanzkommission einstimmig beschlossen, auf diese Initiative nicht einzutreten. Ihrer Auffassung nach wäre es nicht verantwortbar, die Handlungsfähigkeit des Staates durch einen vollständigen oder teilweisen Verzicht auf ein Dringlichkeitsverfahren für Krisen oder Fälle mit unmittelbarem Handlungsbedarf einzuschränken. Die Dringlichkeit kann nicht von einem Maximalbetrag abhängig gemacht werden. Es sind gut Fälle vorstellbar, in denen das Parlament mit seinen beiden Kammern nicht in einem geordneten, ausreichend vorbereiteten Verfahren entscheiden kann. Die bestehende Regelung hat sich seit sehr langer Zeit bewährt. Sie durch eine „Lex Swissair" aufzuheben, drängt sich nicht auf.

Verwendung des Goldes und der Gewinne der Schweizerischen Nationalbank (SNB)

Die Kommission hat eine Aussprache zu der entsprechenden Botschaft (03.049) geführt, welche zum einen die Verwendung der Einnahmen aus den Goldüberschüssen der SNB und zum andern die Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV" zum Inhalt hat. Die Kommission hörte sich dazu den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes und den Präsidenten des Direktoriums der SNB an. Der Bundesrat ist der Meinung, dass der geltende Verteilschlüssel aus finanzpolitischen Gründen beizubehalten sei, wonach die Einnahmen aus den Goldüberschüssen und die Notenbankgewinne zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone fliessen. Die Mehrzahl der Kommissionsmitglieder unterstützte den Bundesrat, um zu vermeiden, dass sich die sehr angespannte Finanzlage des Bundes nochmals um rund 1 Milliarde Franken verschlechtert. Auch müsse verhindert werden, dass die Notenbank in die Finanzierung der AHV einbezogen werde. Andere Votanten sprachen sich für eine Lösung aus, bei der auch die AHV von den Goldüberschüssen und den Nationalbankgewinnen profitieren würde.

Die Erwägungen der Kommission werden von deren Präsidenten der WAK anlässlich ihrer Sitzung vom 31. August 2004 erörtert werden.

Beurteilung des Rüstungsprogramms 2004 (04.036 s)

Die Kommission führte eine vertiefte Aussprache über die verschiedenen Projekte des Rüstungsprogramms, wobei das Schwergewicht bei den Auswirkungen auf die Finanzen und auf dem vom Parlament erteilten Armeeauftrag lag. Sie hat festgestellt, dass das Rüstungsprogramm den Anforderungen des nächsten Entlastungsprogramms bereits Rechnung trägt. Die Kommission ist der Meinung, das Programm bedürfe einer intensiven Überprüfung, die sich an den Kriterien der laufenden und zukünftigen Sanierungspolitik zu orientieren habe, ohne dabei den gesetzlichen Auftrag der Armee in Frage zu stellen.

Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Nationalbank

Seit mehreren Jahren informiert der Präsident des Direktoriums der Nationalbank die Finanzkommission alljährlich über die Einschätzung der Wirtschaftslage und -entwicklung durch die Nationalbank. Die Kommission diskutierte mit Herrn Roth verschiedene Punkte, die für den Voranschlag des Bundes von Belang sind, so u.a. Fragen zum Wirtschaftswachstum, zur Entwicklung der Zinssätze, zur Inflation und zum Verhältnis des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro und dem US-Dollar. Ebenfalls zur Sprache kamen die Auswirkungen der Bilateralen II auf den Finanzplatz Schweiz und die künftigen Modalitäten der Zuteilung der Nationalbankgewinne an den Bund.

Weiteres

Die Finanzdelegation informierte die Kommission über ihre Tätigkeit im ersten Halbjahr 2004. Die Mitglieder der NEAT-Aufsichtsdelegation orientierten über ihre letzte Sitzung vom 18. August 2004.

Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Lauri (SVP, BE) und teils im Beisein der Bundesräte Hans-Rudolf Merz, Vorsteher des EFD, und Samuel Schmid, Vorsteher des VBS, am 26. und 27. August 2004 in Bern.

Bern, 27.08.2004    Parlamentsdienste