Die Kommission begrüsst die Vorschläge des UVEK zum weiteren Vorgehen nach der Avanti-Abstimmung. Der Bundesrat soll nach Vorgaben des Parlaments eine Vorlage ausarbeiten, welche die Bereiche Agglomerationsverkehr, Nationalstrassen sowie Verkehr in den Rand- und Bergregionen umfasst. Bei der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) spricht sich die Kommission für ein Verbot politischer Werbung aus und ergänzt den Programmauftrag der SRG um Sendungen mit bildenden Inhalten.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerates beriet an ihrer gestrigen Sitzung die Vorschläge des UVEK vom 23. August 04 zum weiteren Vorgehen im Bereich Strassen- und Agglomerationsverkehr.

Das Departement zeigt darin drei verschiedene Varianten zur Behebung der dringenden Probleme in den Bereichen Agglomerationsverkehr, Fertigstellung und Sicherstellung der Funktionalität des Nationalstrassennetzes sowie Verkehr in den Randregionen und Berggebiete auf. Die Kommission begrüsst die Lösungsvorschläge des Departements sowie die Bereitschaft des Bundesrates, sich der Ausarbeitung einer Vorlage mit hoher Priorität anzunehmen. Sie ist der Ansicht, dass in einer umfassenden Vorlage Lösungsansätze für alle drei Bereiche - Agglomerationsverkehr, Fertigstellung und Funktionalitätserhalt beim Nationalstrassennetz und Einbezug der Rand- und Berggebiete - gefunden werden müssen.

Angesichts der Tragweite des Projektes schlägt die Kommission vor, den vom Bundesrat noch zu erarbeitenden konkreten Entwurf in eine ordentliche Vernehmlassung zu geben. Die von der ständerätlichen KVF beschlossenen Grundsätze der Vorlage und das Vorgehen, werden von der Schwesterkommission des Nationalrates am 27. September 2004 diskutiert werden. Anschliessend werden die beiden KVF die Koordination ihres Auftrages an den Bundesrat vorzunehmen haben.

Anlässlich ihrer Sitzung im August nahm die Kommission die Detailberatung zur Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) (02.093) auf. Damals hatte sie sich bereits gegen Werbung für Tabak und Alkohol sowie gegen religiöse Werbung ausgesprochen. Einstimmig wandte sie sich nun auch gegen politische Werbung in Radio- und Fernsehprogrammen (Art. 10). Ebenfalls einstimmig fügte die Kommission eine Bestimmung ein, welche die SRG verpflichtet, regelmässig Sendungen mit bildenden Inhalten auszustrahlen (Art. 26). Die Kommission wird ihre Beratungen zu dieser Gesetzesrevision anfangs November 04 fortsetzen.

Desweitern sprach sich die Kommission einstimmig für die Ratifizierung desinternationalen Haftungs-Übereinkommens von Montreal (04.027) aus, welches das Warschauer Übereinkommen aus dem Jahr 1929 ersetzt. Jenes sieht ein strengeres Haftungssystem für Fluggesellschaften bei Flugunfällen vor. Die Stellung der Fluggäste wird zusätzlich verbessert, indem Geschädigte beim Gericht ihres Wohnortes Klage gegen die Fluggesellschaft einreichen können.

Bern, 08.09.2004    Parlamentsdienste