Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates stimmt mit 13:7 Stimmen bei einer Enthaltung dem Entwurf des Bundesrates für eine dringliche Änderung des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes zu. Die Finanzlage des Bundes erfordert sofortige Massnahmen, damit Einsparungen im Personalbereich bereits ab dem 1. Januar 2005 wirksam werden können. Die noch geltende Garantie des Ausgleichs von 50 Prozent der Teuerung auf den Renten wird gestrichen. Falls ein Teuerungsausgleich nicht durch die Vermögenserträge der Pensionskasse finanziert werden kann, bleibt es neu dem Ermessen des Bundesrates überlassen, ob er unter Berücksichtigung der Finanzlage des Bundes einen Teuerungsausgleich mit Bundesmitteln finanzieren will. Mit 11:10 Stimmen will die Kommission aber den Bundesrat verpflichten, bei der Teuerungsanpassung die niedrigen Renten zu begünstigen.
Die bisherige Gleichbehandlung der Pensionierten der Bundesverwaltung mit den Angestellten von Bundesunternehmen (SBB, PTT, usw.), die vor deren Verselbstständigung in Pension gegangen sind, wird aufgehoben. Damit erhalten diese Unternehmen die Möglichkeit, ihr Budget je nach ihrer jeweiligen Finanzlage beträchtlich zu entlasten (1 Prozent Teuerungsausgleich auf den Renten kostet z.B. die SBB 84 Millionen Franken).
Die Kommissionsminderheit beantragt die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat, verbunden mit dem Auftrag, die Organisationen der Pensionierten der Bundesunternehmen zu konsultieren, die Gleichbehandlung dieser Pensionierten zu gewährleisten und auf das Dringlichkeitsverfahren zu verzichten. Die Aufhebung der Gleichbehandlung verstosse nicht nur gegen das verfassungsmässige Gebot der Gleichbehandlung (Art. 8 BV), sondern auch gegen Treu und Glauben, weil damit früher gemachte Versprechungen gebrochen würden. Die Kommissionsmehrheit weist zusammen mit dem Bundesrat diesen Vorwurf zurück: Die Gleichbehandlung war vor der Verselbstständigung der Bundesbetriebe geboten, seither fehlt aber die dafür nötige gesetzliche Grundlage.
In ihrer Eigenschaft als spezialisierte Fachkommission einerseits für Fragen der Volksrechte und andererseits für das Asyl- und Ausländerrecht hat sich die SPK mit den Bilateralen Abkommen II (04.063) beschäftigt. Sie stellt zu diesen Elementen der Vorlage Anträge an die bei diesem Geschäft federführende Aussenpolitische Kommission (APK). Was das Asyl- und Ausländerrecht betrifft, so beantragt die SPK nur geringfügige Änderungen der als Folge der Verträge notwendigen Anpassungen des Bundesgesetzes über den Aufenthalt und die Niederlassung der Ausländer (ANAG) und des Asylgesetzes. Was die Volksrechte betrifft, stimmt die SPK mit 14:6 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Antrag des Bundesrates zu, die Verträge dem fakultativen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen, während eine Kommissionsminderheit ein obligatorisches Referendum von Volk und Ständen verlangt. Die Verträge erfüllen die beiden in der Bundesverfassung ausdrücklich genannten Voraussetzungen für die Unterstellung unter das obligatorische Referendum nicht. Zwar geht aus den Materialien zur Verfassungsreform hervor, dass die Bundesversammlung dennoch ausnahmsweise ein obligatorisches Referendum für einen besonders wichtigen Vertrag vorsehen könnte. Die Kommission ist aber der Ansicht, dass ein falsches Zeichen gesetzt würde, wenn ein Vertrag, welcher weder einen Beitritt zu einer supranationalen Organisation vorsieht, noch Verfassungsänderungen nach sich zieht, dem obligatorischen Referendum unterstellt würde. Die Volksrechte würden einen plebiszitären Charakter bekommen, wenn die Bundesversammlung nach politischem Belieben Verträge dem obligatorischen Referendum unterstellen würde. Die Minderheit hingegen ist der Ansicht, dass der Vertrag auch dem Ständemehr unterstehen sollte und somit das obligatorische Referendum notwendig sei, da die Souveränität der Kantone tangiert werde und es sich um einen besonders wichtigen Vertrag handle.
Mit einstimmigem Beschluss ist der Ständerat in der vergangenen Herbstsession auf den Entwurf des Nationalrates für einen neuen Medienartikel (03.448n Pa.Iv. SPK-NR. Medien und Demokratie) nicht eingetreten. Mit dem vom Nationalrat vorgeschlagenen Verfassungsartikel sollte der Bund die Möglichkeit erhalten, die Vielfalt der Medien mit direkten Unterstützungsmassnahmen zu fördern. Das bisherige, bis Ende 2007 geltende System der indirekten Förderung durch Posttaxenverbilligungen sollte abgelöst werden. Offenbar hat nun aber die offene Formulierung des Verfassungsartikels zu viele Fragen offen gelassen, so dass die SPK des Nationalrates mit 14:1 Stimmen bei 6 Enthaltungen beschloss, sich dem Nichteintretensantrag des Ständerates anzuschliessen. Allerdings ist ein knappe Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass nun nach Wegfall der neuen Verfassungsbestimmung, welche neue Modelle der Unterstützung von Presseerzeugnissen ermöglicht hätte, wenigstens die indirekte Unterstützung durch die Verbilligung des Transports von Zeitungen und Zeitschriften aufrecht erhalten werden sollte. Mit 12:10 Stimmen hiess die Kommission deshalb eine Motion des Ständerates gut, wonach die Presserzeugnisse auch nach 2007 in den Genuss verbilligter Transportkosten kommen sollen. Allerdings sollen gemäss Motionstext, die Mängel des bisherigen Systems beseitigt und auch private Anbieter einbezogen werden.
Bern, 22.10.2004 Parlamentsdienste