Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat mit 12 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, ihren Entscheid zu der von Nationalrat Heiner Studer eingereichten parlamentarischen Initiative 04.437. Pa.Iv. Revision des Lotteriegesetzes) zu verschieben. Die Initiative will die im heutigen Lotteriewesen bestehenden Mängel beheben und schlägt dazu wesentliche Änderungen im Lotteriegesetz vor. So strebt sie an, Transparenz über die Verwendung der Lotteriegelder zu schaffen, die Gewaltenteilung zu verbessern, die Suchtbekämpfung und Suchtprävention zu verstärken sowie das staatliche Monopol zugunsten gemeinnütziger Trägerschaften aufzuheben. Die Kommission wird sich über einen allfälligen Handlungsbedarf auf Bundesebene aussprechen, nachdem sie geprüft hat, wie die Kantone über das geplante Konkordat die im Bereich des Lotterie- und Wettwesens festgestellten Mängel zu beheben gedenken.
Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Vernehmlassungsergebnissen zum Vorentwurf für eine Änderung des Obligationenrechts, der sie am 3. November 2003 zugestimmt hat (00.421 Pa. Iv. Teilnutzungsrechte an Immobilien. Konsumentenschutz). Diese Vorlage soll den Konsumentinnen und Konsumenten bei der Teilnutzung an Immobilien mehr Schutz bieten, indem der Kern der Bestimmungen der EU-Richtlinie vom 26. Oktober 1994 (Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilnutzungsrechten an Immobilien) in das Schweizer Recht aufgenommen wird.
Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer (18 Kantone, 3 Parteien und 17 Organisationen) sehen einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Verbesserung des Konsumentenschutzes. Indessen haben sowohl die Befürworter als auch die Gegner der Vorlage verschiedene Fragen aufgeworfen und grundsätzliche Einwände vorgebracht. Verschiedene Vernehmlasser sind der Meinung, dass der Gegenstand und der Geltungsbereich der Regelung zu weit gefasst und gewisse Begriffe zu vage sind. Andere äussern Bedenken zu einer Regelung, die sich unabhängig davon anwendet, auf welcher rechtlichen Grundlage die Teilnutzungsrechte beruhen. Gewisse Vernehmlasser lehnen die Einführung eines Widerrufsrechts ab oder möchten zumindest eine kürzere Widerrufsfrist. Meinungsunterschiede gab es namentlich auch in Bezug auf die Sanktion, wenn ein Vertrag die Schriftform nicht einhält oder wenn ihm gewisse Angaben fehlen. Die zuständige Subkommission wird die Vorlage unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse überarbeiten.
Die Kommission hat sich einstimmig der ständerätlichen Vorlage zur Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) angeschlossen, die in Art. 71 und 75a ZGB eine neue Regelung über die Festlegung der Beiträge von Vereinsmitgliedern und deren finanzielle Haftung für die Verbindlichkeiten des Vereins vorsieht (02.435. Pa.Iv. Festlegung der Beitragspflicht von Vereinsmitgliedern. Änderung des Zivilgesetzbuches). Im geltenden Recht können den Vereinsmitgliedern erhebliche finanzielle Risiken erwachsen, wenn die Beitragshöhe nicht ordnungsgemäss festgelegt ist, da diese auch die persönliche Haftung bestimmt. Die vorgeschlagenen Änderungen vereinfachen auch das Vereinsleben, denn die Beitragshöhe ist weniger starr und die persönliche Haftung zu gleichen Teilen der Vereinsmitglieder wird aufgehoben.
Ebenfalls einhellig beantragt die Kommission, dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (04.022) zuzustimmen. Das Übereinkommen bezweckt, die verschlüsselten Dienste vor Piraterie oder unberechtigtem Zugang zu schützen, sei es auf Internet oder beispielsweise im Bereich von entgeltpflichtigen Fernseh- und Radioprogrammen. Mit diesem Übereinkommen sollen die Begriffsbestimmungen der Zuwiderhandlungen und der entsprechenden Sanktionen sowie die internationale Zusammenarbeit europaweit harmonisiert werden.
Die Kommission hat sich mit 9 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung gegen die von Nationalrätin Leutenegger Oberholzer eingereichte parlamentarische Initiative ausgesprochen, welche verlangt, dass die börsenkotierten Unternehmen zu verpflichten sind, periodisch über den Stand der Umsetzung des Gleichstellungsauftrags zu berichten (04.412 Pa.Iv. Gender-Reporting bei börsenkotierten Unternehmen). Die Kommissionsmehrheit spricht sich für die Förderung der Gleichstellung aus, sieht jedoch die Berichterstattung nicht als das geeignete Mittel, das Ziel der Gleichberechtigung zu erreichen. Es müssten eher gezielte Massnahmen im Bereich der Ausbildung oder zur besseren Abstimmung von Berufs- und Familienleben getroffen werden. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben. Sie ist der Ansicht, dass diese milde Massnahme der Berichterstattung ein erster Schritt ist, um auf dem Gebiet der Gleichberechtigung Transparenz zu erlangen und dadurch die Anknüpfungspunkte für konkrete Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung zu erkennen.
Ausserdem hat die Kommission beschlossen, die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des GmbH-Rechts und des Revisionsrechts (01.082) zusammen zu behandeln. Sie wird an der nächsten Sitzung die betroffenen Kreise anhören.
Sie hat schliesslich eine Diskussion über den Extremismusbericht des Bundesrates vom 25. August 2004 begonnen, der in Erfüllung des Postulats 02.3059 der CVP-Fraktion vom 14. März 2002 verfasst wurde. Die Kommission wird diese Diskussion an einer späteren Sitzung weiterführen.
Die Kommission hat am 28. und 19. Oktober 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrat Luzi Stamm (SVP, AG) und teils im Beisein von Bundesrat Christoph Blocher in Bern getagt.
Bern,
29.10.2004 Parlamentsdienste