Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat ihre Beratung des Bundesgesetzes über die Zinsbesteuerung abgeschlossen und die Vorlage mit grosser Mehrheit angenommen (mit 14 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen).
Da dieses Geschäft in der kommenden Wintersession in beiden Räten beraten wird, musste es von den beiden zuständigen Kommission gleichzeitig behandelt werden.
Die zur Kommission des Ständerates verbleibenden Differenzen betreffen die Verteilung des Ertrags des Steuerrückbehalts auf die Kantone sowie die Zwangsmassnahmen.
Die Kommission ist der Meinung, dass der der Schweiz verbleibende Anteil des EU-Steuerrückbehalts einzig der Bundeskasse und nicht zu 10 Prozent den Kantonen zufliessen soll, da es sich um einen geringfügigen Betrag handelt.
Was die Zwangsmassnahmen im Rahmen der Amtshilfe bei Steuerbetrug anbelangt, hält die Kommission an der Vorlage des Bundesrats fest. In ihren Augen reicht eine schriftliche Anordnung des Direktors der Eidgenössischen Steuerverwaltung für eine Hausdurchsuchung oder eine Beschlagnahme von Dokumenten aus. Gemäss der ständerätlichen Kommission bedarf es hierfür einer vorgängigen Bewilligung durch den zuständigen Kantonsrichter.
Die Kommission hat sich zudem (mit 14 zu 10 Stimmen) für eine parlamentarische Initiative Wasserfallen ausgesprochen, welche eine limitierte Anzahl Sonntagsverkäufe ohne Restriktionen verlangt.
Demnach soll das eidgenössische Arbeitsschutzrecht so geändert werden, dass Sonntagsarbeit für bis zu vier Sonntagsverkäufe, insbesondere für Weihnachtsverkäufe, ohne Bedürfnisnachweis zugelassen ist. Dabei ist die Auflage des Lohnzuschlags einzuhalten.
Die Kommission hat am 18. und 19. November 2004 unter der Leitung von Nationalrat Fulvio Pelli (FDP/TI) und teils im Beisein von Bundesrat Merz in Bern getagt.
Bern,
22.11.2004 Parlamentsdienste