Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates beantragt, den drei parlamentarischen Initiativen der Grünen Fraktion keine Folge zu geben. Diese verlangen, dass auf die Assistenzdienste der Armee in der Schweiz verzichtet und dass für Armeeeinsätze im Ausland sowie für die Beschaffung von militärischen Rüstungsgütern je ein zehnjähriges Moratorium erlassen wird. Weiter sprach sich die Kommission für den Einsatz von Transporthelikoptern in Sumatra und Bosnien-Herzegowina aus.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) beantragt, den drei folgenden parlamentarischen Initiativen der Grünen Fraktion keine Folge zu geben:

  • Mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen sprach sie sich gegen die Initiative 04.452 aus, welche eine gänzliche Entmilitarisierung der inneren Sicherheit und damit den Verzicht auf die Assistenzdienste der Armee verlangt. Die Mehrheit der Kommission sieht in diesen Einsätzen einen optimalen Mitteleinsatz in finanziell schwierigen Situationen. Eine Umsetzung der Initiative wäre problematisch und kostspielig. Hingegen möchte die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt auf die Frage der Botschaftsüberwachung und der Armeeunterstützung des Grenzwachtkorps zurückkommen.
  • Mit 22 zu 3 Stimmen beantragt die SiK-N, auf das von der Initiative 04.453 geforderte zehnjährige Moratoriumfür Einsätzeder Armee im Ausland (unter Vorbehalt der Blauhelm- und Blaumützeneinsätze sowie der Einsätze im Rahmen der humanitären Minenräumungen) zu verzichten. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass ein solches Moratorium nicht angebracht sei da gemäss geltendem Recht jeder Einsatz einzeln diskutiert werden müsse. Ein Armeeeinsatz muss weiterhin möglich sein, wenn die zivilen Mittel nicht ausreichen. Die Mehrheit möchte die Möglichkeiten der Schweizer Aussen- und Sicherheitspolitik nicht im Voraus einschränken.
  • Schliesslich beantragt die SiK-N, der Initiative 04.454, die ein zehnjähriges Moratorium für Rüstungsausgaben verlangt, ebenfalls keine Folge zu geben. Ein Kompromiss-vorschlag, das Moratorium auf die Wirkungsperiode des Entlastungsprogramms 04 zu beschränken, wurde mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit ist eine Armee ohne Material keine Armee. In ihren Augen würde eine Wehrpflicht ohne richtige Truppenausrüstung keinen Sinn machen.

Personalpolitik in der Armee

Die SiK-N beschäftigte sich ein weiteres Mal mit der Personalsituation innerhalb der Armee. Sie prüfte eingehend die materielle Lage des Berufs- und des Zivilpersonals. Ihrer Meinung nach sind Berufsmilitärs von zentraler Bedeutung für eine erfolgreiche Umsetzung der Armee XXI. Die SiK-N begrüsst es, dass das VBS ein erstes Massnahmenpaket zur Entlastung des beruflichen Instruktionspersonals ausgearbeitet hat. Sie diskutierte auch über die künftige Entwicklung der Militärberufe und wünscht, dass das VBS flexible Berufsmodelle in Betracht zieht. Sie befasste sich auch mit der Frage, welche Ausbildung Berufsmilitärs haben müssen, um den neuen Herausforderungen standhalten zu können. In diesem Zusammenhang wird sich die Kommission an einer ihrer nächsten Sitzungen mit der Militärakademie (Milak) befassen.

Sumatra

Mit 21 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die SiK-N dem Nationalrat, der Entsendung von Lufttransportmitteln der Armee zur Unterstützung der humanitären Hilfsaktionen Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinigten Nationen (UNHCR) in Sumatra (05.019) zuzustimmen. Seit dem 18. Januar beteiligen sich drei Super-Puma-Helikopter am Transport von Hilfsgütern und von Personal des UNHCR. Der Einsatz dauert bis zum 27. Februar, die eingesetzten Armeeangehörigen sind nicht bewaffnet. Die Kommission begrüsst diesen Entscheid und ist beeindruckt, wie schnell der Bundesrat dem Gesuch des HCR entsprochen und die Umsetzung durch die Armee erfolgt ist. Bei diesem Einsatz handelt es sich um einen Assistenzdienst im Ausland. Da er länger als drei Wochen dauert, muss er von der Bundesversammlung in der kommenden Frühjahrssession gemäss Artikel 70 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz) rückwirkend bewilligt werden.

EUFOR

Die SiK-N beantragt mit 16 zu 8 Stimmen, die Schweizer Beteiligung an der multinationalen « European Union Force » (EUFOR) mit der Entsendung von zwei Transporthelikoptern zu verstärken. Das Helikopterteam soll in Banja Luka stationiert werden und wird das Kontingent der zehn Schweizer Armeeangehörigen ergänzen, das seit Anfang Dezember 2004 in der EUFOR eingesetzt ist. Der Einsatz von höchstens 20 Armeeangehörigen wurde von der Bundesversammlung in der letztjährigen Herbst- und Wintersession bewilligt. Die Kommission unterstützt die zusätzliche Entsendung. Ihrer Meinung nach kann unser Land dadurch einen besonders nützlichen Beitrag zur Friedensförderung in Bosnien-Herzegowina leisten. Dieser Friedensförderungseinsatz wird über drei Wochen dauern und die eingesetzten Armeeangehörigen werden zum Selbstschutz bewaffnet sein. Die Bundesversammlung wird diesen Einsatz deshalb an der kommenden Frühjahrssession gemäss Artikel 66b Absatz 4 des Militärgesetzes bewilligen müssen.

Verschiedenes

Schliesslich hat sich die Kommission vom Nachrichtenkoordinator, Jacques Pitteloud, über sogenannt vergessene Konflikte orientieren lassen. Peter Hänggi, der Chef des Sozialdienstes der Armee, informierte über die schwierige Lage einer wachsenden Zahl von Rekruten, die beim Armeesozialdienst um Hilfe suchen.

Die Kommission hat am 14. und 15. Februar 2005 unter der Leitung von NationalratEduard Engelberger (FDP, NW) und im Beisein von Bundespräsident Samuel Schmid, Vorsteher des VBS, in Bern getagt.

Bern, 16.02.2005    Parlamentsdienste