Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats hat ihr Ziel, die Revision des Tierschutzgesetzes (02.092 s und die Volksinitiative des STS (04.039 s) in der Frühjahrssession im Plenum zur Beratung zu bringen, nicht erreicht: Heikle Fragen wie die Regelung der Tiertransporte, der Ferkelkastration, der Deklarationspflicht von Nahrungsmitteln oder die Beantwortung der Frage, ob es nach dem Gesetz Tierschutzanwälte geben muss, forderten ihren Zeittribut".

Bereits an ihrer letzten Sitzung hat die Kommission des Nationalrats entschieden, die Deklaration von Nahrungsmitteln aus tierischer Produktion nach Herkunft, Produktionsmethode und Art der Tierhaltung zu regeln. Aufgeschreckt durch die Bilder über die Behandlung von Tieren in manchen asiatischen Pelzzuchten hat die Kommission an ihrer heutigen Sitzung mit 20 gegen 4 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, die Deklaration auf tierische Produkte im allgemeinen auszuweiten. Allerdings hat sie der Verwaltung den Auftrag erteilt abzuklären, ob eine solche Bestimmung völkerrechtskonform sei und in welchem Gesetz sie gegebenenfalls zu verankern wäre. Zudem entschied sie sich mit 16 gegen 6 Stimmen bei 1 Enthaltung für ein Einfuhrverbot von Fellen, die aus nicht tierschutzkonformen Haltungen stammen.

Bei der Regelung der Tiertransporte (Art. 13) entschied die Kommission mit 18 gegen 3 Stimmen bei 1 Enthaltung die Fahrzeit auf sechs Stunden ab Verladeplatz zu beschränken. Bei der heiklen Frage der umstrittenen Ferkelkastration folgt die Kommission dem Ansatz des Ständerates. Sie sprach sich aber mit 13 gegen 7 Stimmen bei einer Enthaltung dafür aus, die vom Erstrat vorgesehene Möglichkeit zu einer Fristverlängerung um zwei Jahre zu streichen, und entschied, dass die chirurgische Ferkelkastration ohne Schmerzausschaltung ab 1. Januar 2009 „grundsätzlich" verboten wird. Im Weiteren beschloss sie einstimmig, dass das Tierhalteverbot in Art. 21 ausdrücklich auch für die Zucht ausgesprochen werden kann. Die Würdeverletzung wurde mit 17 gegen 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen wieder - wie vom Bundesrat vorgesehen -als Straftatbestand aufgenommen (Art. 25 Abs. 1). Schliesslich wurden in Art. 28 die Verjährungsfristen dem Strafgesetzbuch angepasst und auf 4 bzw. 5 Jahre erhöht.

Nicht angenommen hat die Kommission dagegen Anträge, die den Tierschutzanwalt in einem eigenständigen Artikel regeln (mit 9 gegen 15 Stimmen bei einer Enthaltung) bzw. in der Organisation der kantonalen Fachstellen vorschreiben wollen (mit 10 gegen 15 Stimmen). Ebenfalls hat die Kommission mit 9 gegen 13 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, eine eigenständige Tierschutzkommission auf Bundesebene vorzusehen. Klar verworfen wurden auch Anträge (namentlich ein eigenständiger Art. 18a mit 3 gegen 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen), dass Tiere nicht ungerechtfertigt getötet werden dürfen. Mutwilliges Töten wird gemäss Art. 25 bestraft, aber darüber hinaus will die Mehrheit der Kommission Tierhalterinnen und Tierhaltern nicht vorschreiben, dass sie das Töten von Tieren begründen müssen. Eine Anzeigepflicht für Tierärztinnen und Tierärzte, welche von Verstössen gegen das Gesetz Kenntnis erhalten, wurde mit 8 gegen 16 Stimmen bei 1 Enthaltung zurückgewiesen.

Am 14./15. April soll die Detailberatung abgeschlossen und auch zur Volksinitiative Stellung genommen werden.

Bereits heute liegen zahlreiche Minderheitsanträge vor.

Die Kommission tagte am 17./18. Februar 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrat Theophil Pfister (SVP/SG) in Bern.

Bern, 18.02.2005    Parlamentsdienste