Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates stimmt der Änderung der Bestimmungen über die Amtshilfe im Börsen- und Effektenhandelsgesetz zu. Sie genehmigt einstimmig ein Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und dem Europäischen Polizeiamt (Europol).

Mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmt die Kommission der Vorlage des Bundesrates zur Änderung der Bestimmung über die Amtshilfe im Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (04.069 zu und schliesst sich somit dem Nationalrat an. Zur Erleichterung der internationalen Amtshilfe im Bereich Börsen und Effektenhandel soll die geltende Regelung den massgebenden internationalen Richtlinien angepasst werden. Mit 5 zu 4 Stimmen sprach sich die Kommission für eine Lockerung des Vertraulichkeitsprinzips unter dem Vorbehalt der Einhaltung der ausländischen Vorschriften über die Öffentlichkeit von Verfahren aus. Damit wird insbesondere der in den USA geltenden Regelung Rechnung getragen, wonach alle zur Begründung der Klage eingereichten Dokumente öffentlich zugänglich sind, sobald die Klage hängig ist. Für die Kommissionsmehrheit ist diese Lockerung nötig, um das Funktionieren der Amtshilfe im Interesse des Finanzplatzes Schweiz sicherzustellen. Ihrer Meinung nach sind genügend Sicherungen zur Verhinderung von Missbrauch vorgesehen. Insbesondere ist ein ausreichender individueller Rechtsschutz auf nationaler Ebene gegeben. Eine Minderheit lehnt die Lockerung des Vertraulichkeitsprinzips aus Datenschutzgründen ab. Mit 7 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission, die Frist für die Anfechtung des Entscheids der Aufsichtsbehörde über die Übermittlung der Informationen an die ausländische Finanzmarktaufsichtsbehörde auf 20 Tage festzusetzen. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die Frist von 10 Tagen für die Vorbereitung einer wirksamen Verteidigung nicht ausreicht. Eine Minderheit beantragt, sich dem Nationalrat anzuschliessen und die Frist auf 10 Tage festzulegen. Sie argumentiert, die betroffenen Personen würden über das Verfahren und die Verteidigungsmöglichkeiten rechtzeitig informiert.

Die Kommission beantragt einstimmig, das Abkommen vom 24. September 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Europäischen Polizeiamt (EUROPOL gemäss Botschaft vom 26. Januar 2005) 05.017 zu genehmigen und den Bundesrat zu dessen Ratifizierung zu ermächtigen. Zweck dieses Abkommens ist es, bei der Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der über EUROPOL wirkenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor allem über den Austausch von Informationen, Berichten oder Gutachten zu verstärken.

Ebenfalls einstimmig hat sich die Kommission dafür ausgesprochen, der parlamentarischen Initiative von Ständerat Jean Studer (4.467. Pa. Iv. Keine Veröffentlichung eingestellter Betreibungen) Folge zu geben. Diese verlangt, dass eingestellte Betreibungen, d.h. solche, für die der Gläubiger innert gesetzlicher Frist kein Fortsetzungsbegehren verlangt, nicht mehr Dritten bekannt gemacht werden. Nach Auffassung der Kommission kann eine solche Bekanntmachung dem Schuldner dauerhaften Schaden zufügen, weshalb es angebracht ist, sich vertieft mit dieser Frage auseinander zu setzen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates dieser Initiative ebenfalls Folge gibt (Art. 109 Abs. 3 ParlG).

Im Weitern ist die Kommission ohne Gegenstimme auf die Vorlage zur Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht (Zusatzbotschaft des Bundesrats vom 23. Juni 2004 zu 01.082 ) und zur Revision des GmbH-Rechts (Botschaft vom 19. Dezember 2001; 01.082 ) eingetreten. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, welche vom Nationalrat in der vergangenen Frühjahrssession beschlossen worden waren, fanden in der Kommission breite Zustimmung. Nach Meinung der Kommission tragen diese Änderungen den Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung und entsprechen einem echten Bedürfnis. Die Kommission hat die Detailberatung aufgenommen und wird diese in der nächsten Sitzung zu Ende führen.

Nach dem Beschluss des Ständerates, auf eine vom Nationalrat angenommene Vorlage zur Änderung des Obligationenrechts einzutreten (Pa.Iv. Bürgschaften. Zustimmung des Ehegatten. Art. 494 OR), hat die Kommission die Detailberatung aufgenommen. Demnach soll die für die im Handelsregister eingetragenen Personen vorgesehene Ausnahme von der Pflicht, für den Abschluss eines Bürgschaftsvertrags die Zustimmung des Ehegatten einzuholen, aufgehoben und somit alle verheirateten Personen zu dieser Zustimmung verpflichtet werden. Die Kommission hält mit 7 zu 6 Stimmen an ihrem Entscheid fest, das geltende Recht nicht zu ändern und beantragt, die Vorlage abzulehnen. Eine Minderheit schliesst sich dem Nationalrat an und beantragt, die Vorlage anzunehmen.

Die Kommission hat am 11. und 12. April 2005 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Schweiger (ZG/RL) und teilweise im Beisein der Bundesräte Christoph Blocher und Rudolf Merz in Bern getagt.

Bern, 13.04.2005    Parlamentsdienste