Die WBK des Ständerates hat einen revidierten Verfassungsartikel über die Hochschulen verabschiedet. Die im Rahmen der parlamentarischen Initiative Plattner ,Hochschulreform' (03.452) erarbeitete Neufassung soll nun in die Bildungsverfassung" (97.419) eingefügt werden, die gegenwärtig in der WBK-N beraten wird.

Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat an ihrer Sitzung vom 18. April die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Hochschullandschaft 2008 gelegt. Die Geschichte eines Hochschulartikels ist lang: Sie reicht über die 1999 überwiesene Motion der WBK-S (99.3153), die Befristung des Universitätsförderungsgesetzes (SR 414.20) bis Ende 2007, den gescheiterten Entwurf des Bundesrates aus dem Jahre 2001 bis hin zur Feststellung der Projektgruppe zur Hochschullandschaft 2008, dass für die geplante Neuordnung der Hochschulen im neuen Hochschulgesetz die Verfassungsgrundlage nicht ausreichte.

Vor diesem Hintergrund hatte der Ständerat am 7. Oktober 2004 der Initiative Plattner Folge gegeben. Der Bundesrat hatte kurz zuvor gestützt auf die Arbeit der Projektgruppe zur Hochschullandschaft 2008 festgestellt, dass die heutige Verfassungsgrundlage insbesondere nicht genüge, um einheitliche Finanzierungsgrundsätze festzulegen und übergreifende Strategien in kostenintensiven Bereichen zu beschliessen. Im Weiteren sollte eine solide Verfassungsgrundlage für gemeinsame Organe von Bund und Kantonen - wie etwa der SUK - geschaffen werden.

Der neue Verfassungsartikel 63a soll nun gemäss Antrag der Kommission fünf Absätze umfassen, die die Koordination des Hochschulwesens zwischen Bund und Kantonen sicherstellen sollen. Die ersten beiden Absätze geben den geltenden Art. 63 Abs. 2 wieder (wobei die Berufsbildung in einem eigenständigen Artikel im Rahmen der parlamentarischen Initiative ,Bildungsrahmenartikel' der WBK-N erfasst wird). Absatz 3 verpflichtet Bund und Kantone, gemeinsam für die Koordination und die Gewährleistung der Qualitätssicherung im Hochschulbereich zu sorgen. Dabei soll Rücksicht auf die Autonomie der Hochschulen und deren Trägerschaften genommen werden, und die Hochschulen sollen, insofern sie mit gleichen Aufgaben betraut sind, im Rahmen der gemeinsamen Koordinationsanstrengungen auch gleich behandelt werden. Mit Absatz 4 soll Bund und Kantonen die Kompetenz gegeben werden, mittels Konkordat Befugnisse an gemeinsame Organe abzutreten. Der Absatz sieht vor, dass das Gesetz den Rahmen der Zuständigkeiten absteckt sowie die Grundsätze der Organisation und des Verfahrens festlegt. Seitens der Kantone bleibt das Verfahren der Konkordate bestehen, wobei durch den neuen Artikel 48a (von Volk und Ständen in der NFA-Vorlage gutgeheissen) nicht mehr in jedem Fall Einstimmigkeit der Kantone vorausgesetzt werden muss. Schliesslich listet Absatz 5 Ziele auf, bei denen der Bund subsidiär Vorschriften erlassen kann, wenn die gemeinsame Koordination nicht erfolgreich ist. Diese subsidiäre Bundeskompetenz soll sich auf die Studienstufen und deren Übergänge, die Weiterbildung, die Anerkennung von Institutionen und Abschlüssen sowie den Zugang zu den Hochschulen beschränken. Daneben soll der Bund die Möglichkeit erhalten, die Unterstützung der Hochschulen an Finanzierungsgrundsätze zu binden und von der Aufgabenteilung zwischen den Hochschulen in besonders kostenintensiven Bereichen abhängig zu machen.

Der von der WBK-S in dieser Weise ausgearbeitete Hochschulartikel wird nun in die umfassende Überarbeitung der Bildungsartikel eingefügt, die von der WBK-N im Rahmen der parlamentarischen Initiative ,Bildungsrahmenartikel' erarbeitet wird. Der Hochschulartikel, der im Entwurf zu dieser Initiative ursprünglich von der WBK-N zur Vernehmlassung unterbreitet wurde, hat somit eine wesentliche Verfeinerung und Aufwertung erfahren. Die neuen Verfassungsartikel sollen im Mai von der WBK-N verabschiedet werden und nach Konsultation des Bundesrates (und einer Vernehmlassung bei den Kantonen zum überarbeiteten Hochschulartikel) im Herbst in den Nationalrat gelangen.

Drei weitere Traktanden standen anlässlich der Sitzung zur Diskussion:

Einstimmig unterstützt wurde eine Motion aus dem Nationalrat (Freysinger, 04.3552), welche verlangt, dass der Bundesrat - mit Rücksicht auf die wirtschaftliche und bildungspolitische Bedeutung der Privatschulen - eine praktikable Regelung zur Akkreditierung der Ausbildungsangebote von privaten Anbietern, namentlich im Hotelmanagement, vorlegt. Dieses Thema hat im Zusammenhang mit Problemen Studierender aus Asien, vor allem aus China, an Hotelfachschulen in der Schweiz an Aktualität und Brisanz gewonnen.

Zustimmung fand auch eine Initiative aus dem Nationalrat, die Initiative Gutzwiller (04.428), welche eine frühere Einschulung, nämlich einen Schuleintritt „spätestens im sechsten Altersjahr", fordert. Die Kommission anerkannte, dass zahlreiche Gründe für einen solchen Schritt im jetzigen Zeitpunkt sprechen, nahm zur Kenntnis, dass das Anliegen im Rahmen der „Bildungsverfassung" (Pa.Iv. 97.419) aufgenommen werden soll und stimmte der Initiative mit 9 zu 0 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, zu.

In Anwesenheit von Bundesrat Joseph Deiss diskutierte die WBK den Entwurf zur Verordnung über das „Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung", welche sich zurzeit in Vernehmlassung befindet. Bekanntlich war die Stellung dieses Instituts während der Beratung des Berufsbildungsgesetzes (Art. 48 BBG) zwischen den Räten umstritten und wurde erst in der Einigungskonferenz einer Lösung in Form eines Kompromisses zugeführt. Der Ständerat befürwortete damals im Gegensatz zum Nationalrat die Option einer Angliederung an eine Fachhochschule oder allenfalls an eine Universität. - Heute kam die Kommission zum Schluss, dass es durchaus auch gute Gründe für die vom Bundesrat vorgesehene Lösung eines Hochschulinstitutes mit eigener Rechtspersönlichkeit und erweitertem Leistungsauftrag gibt. Entscheidend für die Kommission ist, dass das Institut mit den Fachhochschulen und Universitäten zusammenarbeitet, dass Synergien optimal genutzt werden und - das wurde besonders betont -, dass eine „Akademisierung" vermieden wird.

Die Sitzung fand am 18. April 2005 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anita Fetz (SP/BS) in Bern statt.

Bern, 19.04.2005    Parlamentsdienste