Die Kommission erachtet grundsätzlich verschiedene Sitzungssysteme als realisierbar. Sie erachtet es deshalb wünschenswert, verschiedene Alternativen zum aktuellen System zu prüfen. Insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen den Räten könnte ein intensiverer Sitzungsrhythmus Vorteile bringen. Die eidgenössischen Räte sind heute häufig vor die Situation gestellt, aus zeitlichen Gründen eine Vorlage in der gleichen Session in beiden Räten behandeln zu müssen. Dies bedeutet, dass die Kommissionen kurzfristig Sitzungen am frühen Morgen vor den Plenarsitzungen anberaumen müssen und die Geschäfte zum Teil nicht in der gewünschten Tiefe vorprüfen können. Wenn nun die Räte monatlich tagen, dann können zwischen der Behandlung in den Räten ordentliche Kommissionssitzungen stattfinden, ohne dass mehrere Monate bis zur nächsten Session abgewartet werden müssen.
Monatliche Sessionen würden eine rollende Planung voraussetzen. Diese würde auch den vermehrten Einbezug von Tagesaktualitäten ermöglichen. Hier sieht die Kommission sowohl Vorteile als auch Nachteile: Zum einen könnte das Parlament sich als politischer Akteur vermehrt bei tagespolitischen Fragen bemerkbar machen. Zum anderen sehen die Kommissionsmitglieder aber durchaus die Gefahr, dass die Parlamentsarbeit hektischer wird, indem zum Beispiel tagespolitisch motivierte Vorstösse zunehmen.
Insgesamt würde mit einem monatlichen Sessionsrhythmus die Anzahl zur Verfügung stehender Sitzungstage jedoch etwa gleich bleiben. Die Räte hätten somit nicht mehr und nicht weniger Zeit als heute zur Verfügung, die Geschäfte zu behandeln und sich auch tagespolitischen Fragen zu widmen. Somit würde sich auch an der Belastung der Ratsmitglieder kaum etwas ändern, und die Vereinbarkeit des Parlamentsmandats mit beruflichen und anderen Verpflichtungen bliebe schwierig.
Damit die von der Kommission gewünschte eingehende Prüfung von konkreten Modellen an die Hand genommen werden kann, bedarf es gemäss Artikel 109 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes die Zustimmung der zuständigen Kommission des anderen Rates. Da die Staatspolitische Kommission des Nationalrates die Vorprüfung einer gleich lautenden parlamentarischen Initiative von Nationalrat Dupraz (FdP, GE) (04.483) vorzunehmen hat, ist diese Einwilligung dann gegeben, wenn die Kommission dieser Initiative Folge gibt. Andernfalls wird die Frage durch die Räte zu entscheiden sein.
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Weiter hat die SPK-S die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Vorentwurf ihrer Kommissionsvorlage Pa.Iv. Bürgerrechtsgesetz. Änderung (03.454 s) zur Kenntnis genommen. Das Kernanliegen der Vorlage, die explizite Verankerung der Begründungspflicht bei ablehnenden Einbürgerungsentscheiden und die Beschwerdemöglichkeit vor einem kantonalen Gericht ist von der grossen Mehrheit der 49 Vernehmlassungsadressaten unterstützt worden. Die Kommission sieht indessen vor, ihren Entwurf in einzelnen Punkten noch zu überarbeiten und diesen erst in der Folge der nächsten Sitzung vom 25./26. August 2005 zusammen mit dem Vernehmlassungsbericht des EJPD zu veröffentlichen. Die Kommissionsvorlage soll in der Herbstsession im Ständerat traktandiert werden.
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Wie ihre Schwesterkommission des Nationalrates ist die Staatspolitische Kommission des Ständerates der Auffassung, dass sich die Bundesbehörden keinen Maulkorb umbinden lassen, sondern im Gegenteil gesetzlich zu einer aktiven Informationspolitik vor Volksabstimmungen verpflichtet werden sollen. Sie gab mit 6:1 Stimmen bei einer Enthaltung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates grünes Licht zur Ausarbeitung einer Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Didier Burkhalter (FdP, NE) (04.463 Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen). Somit kann die Nationalratskommission, welche sich bereits deutlich für die parlamentarische Initiative Burkhalter ausgesprochen hatte (vgl. Pressemitteilung vom 28. Januar 2005), einen indirekten Gegenentwurf zu Volksinitiative Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" ausarbeiten.
Die Kommission tagte am 28. April 2005 unter dem Vorsitz von Ständerat Jean Studer (SP, NE).
Bern, 28.04.2005 Parlamentsdienste