Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) hat das neue Stromversorgungsgesetz, die Revision des Elektrizitätsgesetzes für den Stromhandel und eine separate Vorlage für die erneuerbaren Energien verabschiedet. Die Strommarktöffnung soll in einem einzigen Schritt erfolgen.

04.083 Stromversorgungsgesetz und Elektrizitätsgesetzes. Änderung

Die Kommission für Unwelt, Raumplanung und Energie (UREK) hat die Änderung des Elektrizitätsgesetzes für die Regelung des grenzüberschreitenden Stromhandels und das neue Stromversorgungsgesetz bereinigt und beschlossen, die Förderung der erneuerbaren Energien in einer separaten Vorlage zu regeln. In den Gesamtabstimmungen wurden alle drei Vorlagen gutgeheissen: Das Stromverssorgungsgesetz mit 17 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, das Elektrizitätsgesetz mit 21 zu 0 Stimmen und das Energiegesetz mit 13 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen.

Die Trennung der Vorlage des Bundesrates in drei Teile wurde mit 18 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Die Kommission will damit die Kernanliegen der Vorlage in drei Teile verabschieden, weil die Erfahrung zeigt, dass der Souverän Paketabstimmungen nicht schätzt.

Die Kommission bereinigte vor den Gesamtabstimmungen noch einige offenen Fragen. Unter anderem setzte sie sich mit der Verfügung der WEKO vom 7. März 2005 betreffend „Zusammenschlussvorhaben Swissgrid" auseinander. Die Kommission beschloss mit 15 zu 8 Stimmen das Elektrizitätsgesetz und das Stromversorgungsgesetz dahingehend zu ergänzen, dass die Mehrheit der Vertreter im Verwaltungsrat und die Mitglieder der Geschäftsleitung des nationalen Übertragungsnetzbetreibers nicht gleichzeitig im direkten oder indirekten Vertrags- oder Entschädigungsverhältnis mit Unternehmen in den Bereichen der Elektrizitätserzeugung oder -handel sein dürfen. Sie hat damit im Lichte des WEKO-Entscheides die Unabhängigkeit des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung verstärkt.

Die Kommission beschloss des Weiteren, Massnahmen zur sparsamen und rationellen Elektrizitätsnutzung über Ausschreibungsverfahren der Netzbetreiber zu fördern. Sie ergänzte ausserdem das Energiegesetz mit einer Rechtsgrundlage zur Leistung von Bürgschaften durch die Netzbetreiber zur Risikoabsicherung von Anlagen zur Nutzung erneuerbaren Energien, insbesondere Geothermie.

Zudem beschloss die Kommission mit 18 zu 0 Stimmen in Bezug auf die Pumpspeicherkraftwerke, dass für den Bezug von Elektrizität zum Betrieb der Pumpen keine Netzgebühr bezahlt werden muss, da diese Pumpspeicherwerke der Verhinderung von Versorgungsknappheiten dienen.

Die Kommission behandelte bei der Vorlage 04.083 insgesamt 130 Anträge. Es werden zirka 30 Minderheitsanträge im Rat gestellt.

Die von der Kommission gleichzeitig beratene parlamentarische Initiative Dupraz, (Erneuerbare Energien, bessere Rahmenbedingungen; 03.462; 2. Phase) wurde in Bezug auf die Förderung von Energie aus Biogas und Geothermie in der Teilrevision des Energiegesetzes umgesetzt. Das Anliegen einer zusätzlichen Umsetzung im Raumplanungsgesetz stellte die Kommission zurück, weil sie die Resultate des bundesrätlichen Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes abwarten will.

Die Kommission beschloss mit 12 zu 8 Stimmen ihre Motion betreffend Vermeidung von Russpartikeln bei Dieselmotoren (03.3572) aufgrund der Antwort des Bundesrates vom 4. März 2005 zurückzuziehen. Sie will das Anliegen mit den Bundesbehörden an einer nächsten Sitzung besprechen.

Die Kommission tagte am 9. und 10. Mai 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Lustenberger (C/LU) in Bern.

Bern, 11.05.2005    Parlamentsdienste