Die Prüfung des Geschäftsberichts 2004 des Bundesrats (05.001) ermöglichte den GPK, einen Überblick über die Probleme und Herausforderungen zu gewinnen, denen sich die Regierung im Berichtsjahr stellen musste. Die GPK haben mit allen Mitgliedern des Bundesrats sowie mit der Bundeskanzlerin den Realisierungsstand der politischen Schwerpunkte geprüft und über die Abweichungen gegenüber den Zielen des Bundesrats und den Richtlinien der Legislaturplanung 2003-2007 (BBl 2004 1149) diskutiert.
Im Jahr 2004 galt das Hauptaugenmerk von Bundesrat und Verwaltung folgenden sechs Schwerpunkten: der Förderung des Wirtschaftswachstums, der Sanierung der Bundesfinanzen, der Prioritätensetzung beim öffentlichen Verkehr, der Konsolidierung der Sozialversicherungen, den Beziehungen mit der Europäischen Union sowie den sicherheitspolitischen Strukturen.
Die zu Jahresbeginn gesetzten Ziele sind zu rund 60% erreicht worden. Unter den 19 Zielen, die der Bundesrat sich für 2004 gesetzt hatte, sind deren zwei vollständig, vier zu einem grossen, acht zu einem kleineren Teil und deren fünf nicht erreicht worden.
Die GPK haben in folgenden Bereichen die grössten Zielabweichungen festgestellt :
- Forschung und Bildung: Hochschulförderung, Forschung am Menschen, nachfrageorientierte Weiterbildung;
- Wirtschaft: Revision des Aktienrechts, Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten, Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht;
- Umwelt und Infrastruktur: Revision des Waldgesetzes, Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen, Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz, Bundesgesetz über die Aufsicht der technischen Sicherheit;
- Kultur und Gesellschaft: Umsetzung des Kulturartikels in der Verfassung, Revision des Gesetzes über die Stiftung Pro Helvetia, Gründung der Stiftung Schweizerisches Landesmuseum, Bericht über die Situation der Fahrenden in der Schweiz;
- Aussenbeziehungen: Bundesgesetz über die Sitzstaatpolitik, Botschaft betreffend Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen, Revision des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen.
Es gibt verschiedene Gründe für diese Verzögerungen. Sie hängen sowohl mit der Komplexität der Geschäfte und den fehlenden Ressourcen als auch mit den Schwierigkeiten des Bundesrats zusammen, konsensfähige Vorlagen zu unterbreiten. So kommt es immer häufiger vor, dass in den vom Bundesrat durchgeführten Vernehmlassungen erhebliche Meinungsverschiedenheiten zutage treten, welche die Verabschiedung einer Gesetzesvorlage verzögern. Im Jahr 2004 war dies bei der Unternehmenssteuerreform II, der Vorlage zum Bundesgesetz über die Regionalpolitik sowie bei der Vorlage zum Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten der Fall.
Trotz dieser durchzogenen Bilanz haben die GPK den Geschäftsbericht 2004 des Bundesrats einstimmig genehmigt.
Die GPK haben sich auch mit dem Tätigkeitsbericht des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 2004 (05.002) befasst. Bei dieser in Gegenwart der beiden Gerichtspräsidenten geführten Diskussion kamen die gerichtsinterne Konfliktbewältigung und die Umsetzung der Totalrevision der Bundesrechtspflege zur Sprache. Erstmals ist den GPK auch der Geschäftsbericht des Bundesstrafgerichts (05.033), das seit dem 1. April 2004 in Betrieb ist, vorgelegt worden.
Die GPK haben die Geschäftsberichte der eidgenössischen Gerichte einstimmig genehmigt.
Im Weitern diskutierten die GPK den Bericht betreffend die Oberaufsicht über den Bau der Neat im Jahre 2004(05.010). Dieser Bericht wird alljährlich von der NEAT-Aufsichtsdelegation (NAD) zuhanden der Geschäftsprüfungskommissionen, der Finanzkommissionen und der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen erstellt. Die GPK haben beantragt, dieses Geschäft angesichts seiner politischen und finanziellen Bedeutung in der Sommersession der eidgenössischen Räte zu behandeln, damit das gesamte Parlament ausführlich über den Bau der Neat informiert wird und sich dazu äussern kann.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat zudem einen Bericht über «KMU-Tests» angenommen, der Gegenstand einer separaten Medienmitteilung bildet.
Die Geschäftsprüfungskommissionen haben am 9./10. sowie am 19./20. Mai 2005 unter der Leitung von Ständerat Hans Hofmann (Präsident der GPK-S, SVP/ZH) und Nationalrat Hugo Fasel (Präsident der GPK-N, Grüne/FR) sowie in Gegenwart aller Bundesratsmitglieder, der Bundeskanzlerin und der Präsidenten der eidgenössischen Gerichte in Bern getagt.
Bern, 20. Mai 2005 20.05.2005 Parlamentsdienste