Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) und das Fernmeldegesetz (FMG) sind für die Herbstsession bereit, die Differenzen konnten fertig beraten werden. - Im Vorfeld der Beratungen zur Bahnreform 2 führte die KVF breit abgestützte Anhörungen durch.

Nach drei Sitzungen zu den Differenzen im Radio- und Fernsehgesetz (02.093) schloss die Kommission diese Beratungen heute ab. Die Kommission folgte in verschiedenen wichtigen Punkten nicht den Entscheiden des Ständerats vom März 2005 und beantragt dem Nationalrat stattdessen:

  • Ausdehnung des Werbeverbots für alkoholische Getränke auch auf sprachregionale und nationalen Fernsehprogramme, inkl. Werbefenster in ausländischen Programmen (Art. 10; der Nationalrat hatte ein solches Werbeverbot im März 2004 in Art. 16 nur für die ausländischen Fenster und die SRG beschlossen);
  • Keine Unterstützung für die Förderung neuer Technologien (Art. 24 und 67a);
  • Regionale Programmfenster sind der SRG auch in Fernsehprogrammen erlaubt (Art. 29);
  • Anteil der privaten Programmveranstalter am Ertrag der Empfangsgebühren („Gebührensplitting") soll je 4 Prozent für Radio und für Fernsehen betragen (Art. 50; der Nationalrat hatte sich bei der ersten Beratung für je höchstens 4 Prozent ausgesprochen)
  • Zur Verhinderung von Medienkonzentration beharrt die Kommission auf einer Beschränkung auf 2 Fernseh- und 2 Radiokonzessionen pro Veranstalter bzw. Unternehmen (Art. 54);
  • Finanzielle Unterstützung des Bundes bei der drahtlos-terrestrischen Verbreitung in Berggebieten nur für Radios, nicht aber für Fernsehprogramme (Art. 67);
  • Stiftung für Nutzungsforschung, keine Forschungsinstitution der Branche (Art. 85a-d);
  • Unabhängige Aufsichtsbehörde, zuständig für Programmbeschwerden (bisher UBI) und auch für Aufsicht über Werbung und Sponsoring (bisher beim BAKOM; Art 86 ff).

Bei folgenden Hauptpunkten schloss sich die KVF dem Ständerat an:

  • Verbot der politischen Werbung (ausser für Privatradios) sowie Verbot religiöser Werbung (Art. 10);
  • Kein generelles Verbot von Werbung, die sich an Minderjährige richtet (Art. 15).

Details zu den Entscheiden finden sich im beigefügten Anhang.

Bei der Differenzbereinigung zu den Änderungen im Fernmeldegesetz (03.073) hielt die Kommission mit 21 zu 3 Stimmen am Konzept des Nationalrates fest. Somit soll die letzte Meile nur auf dem Kupferkabel der Swisscom geöffnet werden. Bei diesem Konzeptentscheid sprach sich die Kommission weiterhin für eine zweijährige Frist aus, innerhalb welcher neue Anbieterinnen vom Bitstromzugang zu kostenorientierten Preisen profitieren können. Danach müssen sie selber Investitionen tätigen. Eine Minderheit sprach sich hier für eine dreijährige Frist aus. Auch dieses Geschäft kann somit in der Herbstsession in den Nationalrat.

Am Vormittag des 27. Juni 2005 hörte die Kommission Vertreter der Kantone, der hauptbetroffenen Unternehmen, der Branchenverbände und der Sozialpartner zur Bahnreform 2 und Übernahme der Interoperabilitätsrichtlinien (05.028) an. Sie wird an ihrer nächsten Sitzung vom 29./30. August 2005 die Beratungen zu diesem Geschäft aufnehmen. Vom Bundesrat hat sie bis dann weitere Unterlagen, insbesondere über die finanzielle Situationen der Pensionskassen der verschiedenen KTUs (konzessionierte Transportunternehmen) verlangt.

Die zweitägige Sitzung fand unter der Leitung vonNationalrat Otto Laubacher (SVP/LU) in Bern statt.

Bern, 28.06.2005    Parlamentsdienste