Anhörungen und Aufnahme der Beratung zum neuen Seilbahngesetz Kantonale Initiative Bern zum Agglomerationsverkehr: Warten auf bundesrätliche Vorlage Information über die Entwicklung und weitere Liberalisierung des Postmarktes

Der Bundesrat verabschiedete am 22. Dezember 2004 ein Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung (04.085). Mit der neuen Bundesverfassung im Jahre 1999 werden die Seilbahnen ausdrücklich zur Bundessache erklärt. Der Bund erhält damit eine umfassende Gesetzgebungskompetenz. Der vorliegende Gesetzesentwurf soll Rahmenbedingungen zur Vereinfachung von Verfahren und eine gemeinsame rechtliche Grundlage für die verschiedenen Zuständigkeitsstufen schaffen. Bevor die Kommission die Beratungen aufnahm, hörte sie Vertreter von Seilbahnen Schweiz, der Kontrollstelle des Interkantonalen Konkordats für Seilbahnen und Skilifte, der Garaventa AG, von Pro Natura sowie der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz an. Die Kommission ist mit einstimmigem Beschluss auf die Vorlage eingetreten. Die Detailberatungen wird in den nächsten Sitzungen weitergeführt.

Die Kommission lag zudem eine Standesinitiative des Kantons Bern (04.311 Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung), welche ein stärkeres Engagement des Bundes beim Agglomerationsverkehr ermöglichen will, zur Vorprüfung vor. Die KVF hat, wie in verschiedenen ähnlichen Fällen zuvor, den Entscheid aufgeschoben, bis die bundesrätliche Vorlage in diesem Bereich vorliegt (voraussichtlich Winter 2005).

Gestützt auf den Tätigkeitsbericht der Postregulationsbehörde 2004 und auf den Evaluationsbericht zum Schweizer Postmarkt hat die Kommission mit Vertretern des UVEK und mit dem Postregulator eine Aussprache geführt und eine Standortbestimmung vorgenommen. Bundesrat und Parlament haben Ende 2002 in der Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz (02.041) die kommenden Liberalisierungsschritte festgelegt, so dass die KVF zurzeit keinen weiteren Handlungsbedarf sieht: nach der erfolgreichen Liberalisierung des Paketmarktes per 2004 soll im Bereich der Briefpost die Monopolgrenze per 2006 auf 100g gesenkt werden. Der nun vorgelegte externe Evaluationsbericht hält klar fest, dass die vom Postgesetz geforderte Finanzierung der Grundversorgung auch bei gesenkter Monopolgrenze gewährleistet ist.

Bern, 23.08.2005    Parlamentsdienste