Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat sich mit dem Beitrag der Schweiz zur Umsetzung der UNO-Reformen und der Millenniumsentwicklungsziele intensiv auseinandergesetzt. Weiter hat sie sich namentlich mit dem Verhältnis zwischen der Schweiz und der Türkei befasst.

Die APK-S hat den Bericht über die Beziehungen zur UNO und zu den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz (05.042) zur Kenntnis genommen. Sie steht diesem Bericht und den darin geschilderten Schwerpunkten und Tätigkeiten der Schweiz sehr positiv gegenüber. Sie begrüsst insbesondere das Engagement der Schweiz zugunsten der notwendigen und anspruchsvollen Reformen zur Stärkung der Vereinten Nationen, namentlich die Einrichtung eines Menschenrechtsrates. Zudem unterstützt sie die Bemühungen des Bundesrates, damit die Schweiz als Gastland zahlreicher zwischenstaatlicher Organisationen eine qualitativ hoch stehende Plattform anbieten kann.

Ferner begrüsst die Kommission die Aktivitäten, die im Zwischenbericht der Schweiz über die Millenniumsentwicklungsziele dargestellt werden und mit denen die Schweiz ihren Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leistet. Positiv an diesen quantitativen Vorgaben ist es, dass sie eine Messung der erzielten Fortschritte ermöglicht. Im Rahmen der Beratung des Berichtes wurden insbesondere die umstrittenen Fragen der Berechnungsart der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit, des Verhältnisses zwischen bilateraler und multilateraler Entwicklungszusammenarbeit, der Kohärenz der Politiken sowie die ablehnende Position des Bundesrates gegenüber alternativen Finanzierungsinstrumenten thematisiert.

Was die kürzlich wieder eingetretenen Spannungen in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der Türkei anbelangt, so hat die Kommission ihre stets vertretene Position bekräftigt. Die tragischen Ereignisse in der Endphase des Osmanischen Reiches bedürfen einer historischen Untersuchung, die von der Türkei vorgenommen werden muss und als Grundlage für eine Aufarbeitung der Geschichte dienen soll. Eine Beurteilung seitens der politischen Organe in der Schweiz erachtet die Kommission hingegen nicht als ein geeignetes Mittel, um diesen Prozess zu fördern. Die APK-S begrüsst daher die Absicht der türkischen Regierung, eine gemischte türkisch-armenische Historikerkommission einzusetzen, und erhofft sich, dass auch Armenien sich daran beteiligen wird. In Bezug auf die aufgrund von Artikel 261 bis des Strafgesetzbuches eröffneten Verfahren ist die Kommission der Auffassung, dass die türkische Regierung den gesetzlichen Bestimmungen und der Gewaltentrennung in der Schweiz eine grössere Beachtung schenken und von sachlich nicht gerechtfertigten Reaktionen absehen sollte. Die Verschiebung des Besuches von Bundesrat Deiss in die Türkei soll nach Ansicht der Kommission indessen nicht überbewertet werden. Die Kommission ist zuversichtlich, dass die diplomatischen Kontakte mit der Türkei weitergeführt werden, so dass dieser Besuch in nächster Zukunft stattfinden wird.

Die Kommission geht mit dem Bundesrat einig, dass solange die Frage des Status des Kosovos nicht geklärt ist, eine Situation bestehen wird, welche durch festgefahrene Fronten, hohes Gewaltpotential und wirtschaftliche Unterentwicklung gekennzeichnet ist. Um aus dieser Sackgasse herauszukommen, müssen sich die involvierten Parteien in Kosovo und Serbien im direkten Dialog auch mit der Frage der Unabhängigkeit Kosovos und deren genauen institutionellen Form auseinandersetzen. Dabei sollen aber die Anstrengungen nach demokratischen Standards nicht zurückgestellt, sondern gleichzeitig weitergeführt werden.

Des Weiteren hat sich die Kommission über die Pläne des Bundesrats in Bezug auf ein Freihandelsabkommen mit den USA orientieren lassen. Die Kommission unterstützt das Vorhaben des Bundesrates, die Realisierbarkeit sowie Kosten und Nutzen eines solchen Abkommens zu prüfen.

Die geplante Lieferung von Schützenpanzern an den Irak wurde in der Kommission unterschiedlich beurteilt. Wichtig ist für die Kommission jedenfalls, dass die Lieferung gestützt auf eine eindeutige Enduser-Erklärung zu erfolgen hat, die eine mit den UNO-Resolutionen konforme Verwendung dieser Fahrzeuge garantiert.

Die APK-S hat sich über die Absichten des Bundesrates in Bezug auf die Weiterführung der polizeilichen Zusammenarbeit mit den USA orientieren lassen. In diesem Zusammenhang begrüsst die Kommission den Willen des Bundesrates, sie in dieser Sache transparenter zu informieren und ein zukünftiges Abkommen, welches gegebenenfalls das zurzeit geltende „Operative Working Arrangement" ersetzen wird, dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten.

Die Kommission hat die Motion des Nationalrates „AVG. Verhinderung der Umgehung der flankierenden Massnahmen (04.3712) ohne Gegenstimme angenommen. Diese Motion will, dass keine Ausnahmen vom Verbot des Arbeitsverleihs durch ausländische Unternehmen in der Schweiz mehr zulässig sind. Zudem hat die Kommission einer Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Norwegen (05.048) infolge einer norwegischen Steuerreform einstimmig zugestimmt. Schliesslich hat sie vom Bericht des Bundesrates über die Aktivitäten der Schweiz im Europarat im Jahre 2004 (05.043) Kenntnis genommen. Einen weiteren Bericht des Bundesrates in Beantwortung von drei Postulaten zur Thematik der regionalen Erschöpfung im Patentrecht hat die Kommission ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Die Kommission hat am 22./23. August 2005 unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Briner (FDP/SH) und im Beisein von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey sowie der Bundesräte Joseph Deiss und Christoph Blocher in Schaffhausen getagt.

Bern, 24.08.2005    Parlamentsdienste